keine Krankenversicherung vor Rente in EU-Ausland, Folgen?

  • Guten Abend,

    die Situation ist wie folgt:

    Ich habe 39 Jahre gearbeitet und möchte nun 3,5 Jahre vor Rentenbezug mit Abschlag in der Eu /Griechenland leben.

    Beim Lebensmittelpunkt in´s Ausland verlegen, mit einer Abmeldung in Deutschland und Anmeldung in Griechenland, muss ich keine GKV-Beiträge zahlen. Hatte an eine langfristige Auslandreiseversicherung bis zum Rentenbezug gedacht, Eine Auslandreiseversicherung ist keine private KV im üblichen Sinne,,, (so sagte mir zumindest die Auswander-Beratungsstelle).

    Aber Anrufe bei der GKVA haben das nicht bestätigt (..), im schlimmsten Falle würde ich dann als PV eingestuft und das wäre zum Rentenbezug in jedem Fall ungünstig.


    Da gibt es aber nun weitere Hürden:

    Bei 39 Beschäftigungsjahren, kann ich max. 17 Monate unversichert in der zweiten Hälfte sein...

    aber nimmt mich die gesetzl. KV in die KVDR auf, wenn ich mich; sagen wir mal 2 Jahre selbst versichern würde?


    Würde sie mich auch wieder aufnehmen, wenn ich nicht versichert war?

    Müsste ich zum Rentenbezug, die GKV Beiträge nachzahlen, aufgrund der gesetzl. Versicherungspflicht?

    Bin mir nicht sicher, ob sie sich auch auf die EU ausweitet, da ich ja nach wie vor als deutsch. Staatsbürger, nach deutschem Recht behandelt werde...


    Und dann gibt es ja noch 55 Jahre Regelung; falls ich aus der GKV austrete (Umzug EU)

    Kann ich aufgrund dieser Regelung nicht wieder zurück, aber vllt. doch als freiwillig Versicherter, was zur Rente teurer ist, aber sich trotzdem rechnen würde...

    Könnte ich das mit einer freiwilligen Versicherung bei der gesetzl. Krankenkasse kompensieren oder käme auch eine Anwartschaft in Frage?


    Eigentlich suche ich nach einer Kombi von all dem Ganzen, sodass es für mich günstig wird ; 8000 Euro für KV zusätzlich habe ich nicht (das wäre der freiwillige Beitrag für 3,5 Jahre):


    Wäre toll, wenn sich hier Experten finden...

  • Hallo.


    Beim Regionalträger oder bei der DRV Bund versichert?


    Die DRV Bund nimmt Rentenanträge bis zu 12 Monate vor Rentenbeginn an. Für die Ermittlung der 9/10-Belegung ist das Datum des RentenANTRAGES entscheidend, nicht des RentenBEGINNS.


    Wenn Griechenland etwas länger warten kann, könnte man mit späterem Umzug und früherem Rentenantrag vielleicht etwas erreichen.

  • Mal schätzen: Rente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren möglich. 3,5 Jahre früher dürfte das Alter bei 59 Jahren liegen. Baujahr somit ca. 1963. Korrekt so?


    Hatte an eine langfristige Auslandreiseversicherung bis zum Rentenbezug gedacht,

    Problem: Es ist keine Reise. Zudem sind viele Versicherungen nur mit einem deutschen Wohnsitz

    zu bekommen. Hintertür: Erst Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und Meldebescheinigung vorlegen, dann erst Wohnsitz abmelden. Bei manchen Versicherungen funktioniert dies und wäre auch erlaubt. Meistens aber nur für 1 Jahr.

    aber nimmt mich die gesetzl. KV in die KVDR auf, wenn ich mich; sagen wir mal 2 Jahre selbst versichern würde?

    Einfach mal fragen. Auch hier: http://www.forum-krankenversicherung.de