PKV: Beitragsentlastungskomponente 'selbst' machen

  • Hallo!
    Ich bin gerade Beamtenanwärter und werde nächstes Jahr fertig.


    Ich möchte meine PKV dann zu einem leistungsstärkeren Anbieter wechseln und beschäftige mich gerade mit "Beitragsentlastungstarife".


    Das würde ich gerne "selbst" machen und einen ETF besparen.

    Ich weiß jedoch nicht in welcher Höhe ich das machen sollte. Auch nicht: Mit welcher Erhöhung der PKV muss ich rechnen? Aktuell bekomme ich 50% Beihilfe (Berlin). Im Pensionsalter sind es ja 70%. Muss ich dann überhaupt etwas für Beitragsentlastung zurücklegen?


    Wäre es sinnvoller aus steuerlichen Gründen doch einen Beitragsentlastungstarif zu nehmen?
    Ich habe versucht im Forum etwas zu finden, aber zum Thema Beamte habe ich nichts sehen können.


    Freue mich auf einen tollen Austausch! :)

  • Hallo punktvorstrich, willkommen im Forum. Ich muss vorwegschicken, dass ich mich bisher nur einmal etwas konkreter mit dem Thema beschäftigt habe und daher eher grundsätzlichen Gedanken antworte:


    Es kommt in erster Linie darauf an, was für ein Spartyp Du bist. Wenn Du dazu neigst, nach einer gewissen Sparleistung das Guthaben in ein neues Auto/Küche/Weltreise zu investieren, dann sind Modelle, die Dich davor bewahren, grundsätzlich richtig. Aber da Du jetzt hier die Frage so stellst, bist Du wahrscheinlich nicht dieser Typ.


    Die nächste Frage ist, ob der Beitragsentlastungstarif Vorteile gegenüber freiem Sparen bietet. Ja, etwas Steuervorteile. Auf der anderen Seite steht eine Rendite, die über Jahrzehnte katastrophal schlechter sein wird als bei einer selbst organisierten und konsequent geführten Geldanlage. Wir reden dabei über zehntausende Euro. Und die Einzahlungen in die Kasse können ausschließlich für den Zweck der Beitragsreduzierung verwendet werden. Bei eigener Geldanlage bist Du die ganze Zeit flexibel und - da schließt sich der Kreis - das wird meist aber muss nicht von Vorteil sein.

  • Ich würde in deiner Konstellation von einem Beitragsentlastungstarif abraten. Dieser ergibt allenfalls bei Angestellten Sinn, die den vollen Arbeitgeber-Zuschuss zur PKV noch nicht ausgeschöpft haben. Investiere das im Vergleich zur GKV gesparte Geld lieber in einen ETF und falls es wirklich später eine lebenslange Rente sein soll ggf. auch in eine gute Netto-Fondspolice.

  • Hallo punktvorstrich,

    grundsätzlich hast du zwei Optionen, die 50% Beihilfe mit PKV-Tarifen zu ergänzen:

    1) die übliche Kombination 30%+20%; beim Übergang von 50 auf 70% Beihilfe fällt der 20%er ersatzlos weg, die Alterungsrückstellung ist quasi 0.

    2) den durchkalkulierten 50%er, der dann entsprechend auf 30% reduziert wird. Infolge der positiven Rückstellung für den 20%-Anteil wird der 30%-Beitrag dann niedriger als bei der Alternative "30+20".

    Lass Dir beide Beiträge nennen; wenn Du Dich für 30+20 entscheiden solltest, stocke den geplanten Entlastungs-ETF um diese Differenz auf.

    Es ist ja nicht garantiert, dass es bei den 70% für die Pensionäre bleibt, bis Du so weit bist; sollten sie irgendwann gestrichen werden, muss die 30+20-Kombi in die 50% umgestellt werden.


    Welche Anlage, Anlage-Mix oder wie auch immer Du in welcher Höhe zur Beitragsentlastung wählen solltest? Dafür wirst Du hier sicher noch den ein oder anderen Profi-Tipp erhalten.


    Von mir erstmal ein anderer Aspekt: Du willst ja den Anbieter wechseln - es soll ein leistungsstärkerer als der derzeitige sein.

    Ok, kann man machen. Aber wichtiger als der ein oder andere Rendite-Prozentpunkt bei der Entlastungsanlage ist, dass der Wechsel, was die fällige Gesundheitsprüfung anbelangt, zu 100% wasserdicht über die Bühne geht. Und bei diesem Manöver ist professionelle, verantwortliche Begleitung mit Sicherheit wesentlicher als bei der Entlastungsanlage.


    Mach das nicht alleine - das ist schon mehr als einmal schief gegangen mit dem Ergebnis "Basistarif". Also vom Regen - in dem du zurzeit zu stehen glaubst - unter Umgehung der Traufe direkt ins Fass.;(

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielen Dank schon mal für die freundlichen und ausführlichen Antworten!


    Die Idee war schon in einen ETF selber einzusparen. Das habe ich bei der Altersvorsorge bisher auch so gemacht. Eben aus den von euch genannten Gründen (Kosten und Rendite, Flexibilität).


    Bei der Beitragsentlastung dachte ich mir schon fast, dass das auch wieder mit Kosten verbunden sein wird. Mal angenommen es bleibt bei 70% Beihilfe im Pensionsalter: Lohnt sich dann Sparen in einem ETF zur Beitragsentlastung überhaupt noch? Auf den ersten Blick klingt das so als könnte der Beitrag dadurch gleich bleiben.

    Sparen lohnt sich immer - das ist klar. Die Frage bezieht sich jetzt nur mit dem Ziel der Beitragsentlastung.


    Den Anbieterwechsel mache ich natürlich nicht alleine. So, wie ich es bisher verstanden habe, gibt es leider keine Nettotarife bei einer PKV, sodass ich nicht über einen Honorberater gehen kann? Über Check24.de habe ich erstmal einen groben Überblick bekommen in welcher Preisspanne sich die Angebote bewegen. Da werde ich aber definitiv einen Makler / Mehrfachberater (oder wie sich das genau nennt) aufsuchen. Gibt es dort Seiten, wo man solche Anbieter mit entsprechender Kompetenz gut findet? Manchmal habe ich das Gefühl gehabt, dass einige sich mit dem Thema Beihilfe nicht so gut ausgekannt haben.


    Die Gesundheitsprüfung sollte kein Problem werden. Bei der Einstellung der Polizei wurde man auch entsprechend geprüft und musste rückwirkend für Jahre Dinge angeben / einreichen (sofern überhaupt etwas vorhanden war).

  • Ich habe ein Beitragsentlastungstarifangebot vorliegen der Kosten von über 5,8% p.A. ausweist.

    Abschlussgebühr kommt noch oben drauf und der Entlastungsbetrag wird mit voraussichtlich angegeben. Also nichts genaues weiß man nicht nur das es extrem Unwahrscheinlich ist mit so einem Tarif vernünftig Kapital anzusparen.

    Also besser selber machen.

  • … bin zurzeit auch am Überlegen. Im Zshg. mit der zum 01.01.23 geltenden Beihilferechtsänderung in BaWü (als neuer Beamter bekomme ich nun auch 70 Prozent als Versorgungsleistung; zudem mit 2 Kids auch 70 Prozent Beihilfe) hat mir mein Debeka-Mensch dies nun auch vorgeschlagen. Größenordnung: Jetzt mtl. 50 Euro bringen im Pensionsalter 135 Euro Entlastung.


    Eigentlich bin ich für sowas nicht der Typ … ich bin jetzt nur auf die Idee gekommen, es als Sicherheitsbaustein zu sehen, wo es weniger auf die Rendite ankommt und mehr auf den Aspekt der Garantie. In der Hinsicht entwickelt das für mich einen gewissen Charme. Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob ich mir da selbst in die Tasche lüge?


    Wie ist Eure Meinung dazu?

  • Hallo @TamInvest

    "Jetzt mtl. 50 Euro bringen im Pensionsalter 135 Euro Entlastung."

    135 € Brutto- oder Netto-Entlastung?
    Davon ausgehend, dass die 50 € "lebenslänglich" laufen: Gibts dafür "nur" 135 € oder "immerhin" 185 € Beitragsentlastung - per saldo also "nur" 85 oder "immerhin" 135 €?


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich würde von solchen Tarifen dringend abraten. Das wäre sinnvoll, wenn die Versicherungen ihre Kalkulationen offen legen würden. Das tun sie aber nicht. So zahlt man in der Hoffnung, dass die zusätzlichen Leistungen für den versprochenen Zweck verwendet werden, genau das kann aber niemand überprüfen. Und da die privaten Krankenversicherer - nach meiner ganz persönlichen Einschätzung - ansonsten die Versicherten bei jeder Gelegenheit belügen, sehe ich keinen Grund, warum ihnen ausgerechnet in diesem Punkt geglaubt werden sollte. Seriös wäre es, wenn die in Aussicht gestellte Entlastung auch als Rechtsanspruch festgeschrieben werden würde. Das ist aber nicht der Fall. verbindlich ist nur die zusätzliche Zahlung, die spätere Beitragsentlastung bleibt Hoffnung.

  • @R.F.

    Da steckt mir etwas zu viel Polemik drin - bei allem Respekt zu dem, was du sonst zu anderen Themen hier im Forum beizutragen hast.


    Fairerweise relativierst du mit "nach meiner ganz persönlichen Einschätzung", was wohl auf ganz persönlichen Erfahrungen mit deinem Versicherer - war es evtl. mehr als einer? - beruht.


    Zugegeben: Die "nur" 135 € oder "immerhin" 185 € sind vertraglich garantiert bis ultimo, nicht aber die 50 € Beitrag. Die sind der Schwanz, mit dem der Hund - also z. B. die 135 € in Zukunft wohl noch mal wackeln wird. Wie oft und wie heftig? Wissen wir nicht..


    Wir wissen aber auch nicht, was der Schwanz bringen wird, wenn er woanders zu wackeln beginnt. .

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Davon ausgehend, dass die 50 € "lebenslänglich" laufen: Gibts dafür "nur" 135 € oder "immerhin" 185 € Beitragsentlastung - per saldo also "nur" 85 oder "immerhin" 135 €?

    Hallo Alexis,


    Danke für den gedanklichen Anstoß. Die Entlastung wäre faktisch 135 - 50 = 85. Und 50 jetzt zu 85 später (in 25 Jahren) hört sich noch unattraktiver an, wenn man es mal so aufgeschrieben hat.


    Viele Grüße

    TamInvest

  • Ja, der Renner ist es nicht. Das sind Beitragsentlastungstarife wie der Dir Angebotene allenfalls dann, wenn der Beitrag zu 50% vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Für Beihilfeberechtige (oder auch Selbständige) kommt es dazu so schnell ja noch nicht.8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo.


    Bei einem Bekannten sank der Beitrag bei Beginn des Ruhestands zunächst (Beihilferecht Niedersachsen), wird perspektivisch wohl aber wieder steigen. Unter dem Aspekt wäre ich eher geneigt, mir den Puffer für spätere Beitragssteigerungen selbst anzusparen. Je länger der Vorlauf, desto eher die DIY-Variante.

  • Die Verbraucherzentrale rät auch von Beitragsentlastungstarifen ab.


    https://www.vzhh.de/themen/ges...ivate-krankenversicherung

    Kleine Anmerkung dazu:


    Die VZ HH rät nicht durchgängig von Beitragsentlastungstarifen ab. Wenn in ihrem Text die Vokabeln "meist", "oft" und "häufig" sich die Türklinke in die Hand geben, darf man vermuten, dass es auch Fälle geben muss, in denen nicht unbedingt abzuraten ist.


    Und ja, am Schluss, versteckt unter "Fazit" schreibt die VZ HH selbst:

    [...] Sinnvoll kann der zusätzliche Tarifbaustein unter Umständen für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen und die ihre Aufwendungen steuerlich absetzen können.


    Unter Umständen? Statt diese nebulöse - und mit dem letzten Halbsatz irritierende - Formulierung zu verwenden, hätte sie z. B. auch so schreiben können:

    Sinnvoll kann der zusätzliche Tarifbaustein für privatversicherte Angestellte sein, deren Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen - zumal sie ihre zusätzlichen Aufwendungen aus dem Beitragsentlastungstarif zu mindestens 80 % steuerlich absetzen können. Doch Vorsicht: Ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter würde bedeuten, dass es dann doch keine sinnvolle Entscheidung war.


    Das ist natürlich klar: Nur wer sich sicher ist, dass er nicht mehr wechseln wird - z. B. weil das in jeder anderen Hinsicht (höheres Alter, neue Gesundheitsfragen uswusf.) absoluter Blödsinn wäre - greift zum Beitragsentlastungstarif.


    Bei der Entlastungshöhe sollte man es nicht übertreiben: Am Ende verschenkt man der DRV Monat für Monat einen Teil des Beitragszuschusses, den sie sonst in Höhe von (ab 2023) 8,1% der Rente zu bezahlen hätte.


    Aber selbst wenn - wenn sich das nicht verschmerzen ließe, was dann sonst? ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Kleine Anmerkung dazu:


    Die VZ HH rät nicht durchgängig von Beitragsentlastungstarifen ab. Wenn in ihrem Text die Vokabeln "meist", "oft" und "häufig" sich die Türklinke in die Hand geben, darf man vermuten, dass es auch Fälle geben muss, in denen nicht unbedingt abzuraten ist.

    Ich habe mein Angebot mal Durchgerechnet.

    25 Jahre Beiträge bis 67.

    Ausgewiesene Entlastung: 150 €
    Tatsächliche Entlastung: 131,47 €
    Monatlicher Beitrag 74,10 €
    Steuerlicher Vorteil* 20,75 €
    Nettobetrag* 53,35 €
    einmalige Abschlusskosten je 10€ Beitragsentlastung 55,33 €
    monatliche Abschlusskosten je 10€ Beitragsentlastung 0,36 €
    monatliche Verwaltungskosten je 10€ Beitragsentlastung 0,18 €
    einmalige Abschlusskosten 150€ 829,95 €
    monatliche Abschlusskosten 150€ für 25 Jahre 1.620,00 €
    monatliche Verwaltungskosten 150€ für 25 Jahre 810,00 €
    Ausgewiesene Kosten Vertrag für 25 Jahre 3.259,95 €
    Nettobetrag 53,35€ angelegt in ETF(dis. 0,23TER) für 25J. 6% p.a. 24.547,74 €
    Monate Tatsächlicher Entlastung aus Selbstangelegtem Nettobetrag: 186,717426
    Jahre die ich aus dem Selbstangespartem Bezahlen kann: 15,6



    Also für mich macht das keinen Sinn.

    Obwohl ich noch die ganze Steuerentlastung abgezogen habe und wirklich nur mit dem Nettobetrag gerechnet habe, kann ich aus der Sparsumme Fast 16 Jahre meine Entlastung selber zahlen.

    Wenn das ganze dann mit 67 beginnt, wäre ich 83 Jahre alt.

    Beiße ich vorher ins Gras ist die Kohle weg.


    Es kann gut sein das es Angebote gibt die sich rechnen können,

    aber bitte selber genau Nachrechnen. Fast 3300€ an Kosten müssen auch erstmal verdient werden.

    Bitte lasst euch nicht von der Steuererstattung blenden. Das ganze ist nur eine Quersubventionierung der Versicherung. Mit so hohen Kosten machen die sich richtig die Taschen voll.


    Sollte es einen Entastungstarif geben der sich rechnet, dann diesen hier auch bitte mal vorrechnen. Würde mich sehr wundern.... Aber es soll ja Wunder geben. Zumindest wenn man dran glaubt.

  • Sollte es einen Entastungstarif geben der sich rechnet, dann diesen hier auch bitte mal vorrechnen. Würde mich sehr wundern.... Aber es soll ja Wunder geben. Zumindest wenn man dran glaubt.

    Versicherunsgmathematisch kann und darf es keinen Tarif geben, der sich für den Versicherungsnehmer bei Abschluss "rechnet". Die Versicherung dürfte den gar nicht anbieten, weil sie bei zu großem Erfolg daran Pleite ginge.


    Sinnvoll für Kunden sind im Grunde genommen nur Versicherungen, die ein sehr großes und gleichzeitig sehr unwahrscheinliches Risiko abdecken. Dafür zahlt man eine Prämie, die überraschend günstig ist. Alles andere ist Rechtetaschelinketasche abzüglich Verwaltungs- und Vertriebsmaschinenkosten. Was kommt dabei heraus? Sicherheitsgefühl bei den Kunden und Marge und Provision auf der anderen Seite. "Die Deutschen" stehen darauf.

  • Hallo Horst Talski

    Respekt, da hast Du Deinen Fall m. E. regelrecht auseinandergenommen und kommst für Dich zu dem Schluss, den wohl jeder – auch ich - nachvollziehen kann.


    Einzig mit den 15,6 Jahren- mithin erreichtes Alter knapp 83 Jahre – würde ich mich nicht zufrieden geben. Mit etwas Pech wirst Du 85 oder noch älter …


    Sei's drum. Du fragtest nach einem Szenario, in dem sich ein Entlastungstarif auch rechnen könnte. Ich habe mich daran versucht und bleibe im Grunde bei Deinem Fall, jedoch mit dieser einen, allerdings wesentlichen Abweichung:

    Arbeitnehmer mit 50% Beitragszuschuss auch für den Entlastungstarif


    Außerdem folgende Annahmen:
    1)
    Vollversicherungstarif mit allen 5 Schikanen, also den als nicht steuerabzugsfähig verunglimpften Mehrleistungen „Heilpraktiker, Chefarzt/2-Bettzimmer, 1-Bettzimmer, Zahnersatz und Kieferorthopädie“, daher auch vom Entlastungsbeitrag nur (knapp) 80 % abzugsfähig
    (ein schlechterer Tarif würde sich witzigerweise besser rechnen).

    2)
    Einkommensteuer-Grenzprozentsatz 35 %

    Aus 1) und 2) ergeben sich (0,80 x 0,35) 28% Brutto-Netto-Differenz, die ich bei Dir auch gefunden habe (20,75 = 28% von 74,10)


    Insgesamt ergibt sich ggü. Deinem Szenario folgende Abweichung (hier in blau):


    Monatlicher Beitrag: 74,10 € 74,10 €

    abz. Arbeitgeberzuschuss 00,00 € 37,05 €

    Arbeitnehmeranteil 37,05 €

    Steuerlicher Vorteil: 20,75 € 10,37 €

    Nettobetrag: 53,35 € 26,68 €


    Beim Folgenden stand ich auf dem Schlauch:

    Als ich Deine 53,35 € Netto durch die nachschüssige Rentenendwertformel jagte mit den Parametern 300 (Monate) und 0,48675% (6% p. a. auf den Monat runtergezinst), kam ich auf 36.080 €.

    Abzüglich der (300 x 53,35) 16.005 € Einsatz also ein Gewinn von 20.075 €.
    Davon ab 25% also 5019 € Kapitalertragssteuer bleiben noch 31.061 € übrig.
    Bei Dir sind es aber nur 24.548 €. Welche Denk-, Rechen- und/oder Anfängerfehler mache ich?


    Beim halben Nettobetrag wäre die alternative Anlage zu 6% p.a. demnach ja nur 12.274 € nach 25 Jahren, also gut für nur 7,8 Jahre Bestreiten der Nettoentlastung. Klar, auch innerhalb von 8 Jahren lässt es sich schnell sterben ...


    Vllt. lässt sich dazu ein Konsens finden:

    Ein Beitragsentlastungstarif kann dann in Frage kommen, wenn auch für seinen Beitrag genügend Spielraum für den 50%igen Arbeitgeberzuschuss besteht und der Arbeitnehmer außerdem schon aus anderen Gründen seinen PKV-Anbieter vernünftigerweise nicht mehr wechseln wird. In allen anderen Fällen (z. B. Beamte, Selbständige, Arbeitneher ohne "Luft" beim Arbeitgeberzuschuss) gibts bessere Alternativen jenseits der Versichererei.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Moin Alexis, danke für deine Berechnungen.


    Ich hab einfach bei Zinsen berechnen den Fond Rechner benutzt.


    53,35 Euro

    monatlich

    0,000 % p.a.

    4,000 % p.a. ausschüttend

    2,000 % p.a. 25 Jahre

    24.547,74 Euro 5.490,02 Euro 14.032,76 Euro 16.005,00 Euro -648,53 Euro -1.788,76


    Beim Thesaurierenden komme ich auch in etwa auf deine 31 k€.

    D.h. Dann sind’s sogar über 20Jahre in meinem Beispiel


    Das sind noch über 45 Jahre bis dahin. Was bis dahin passiert…..


    Viel schlimmer finde ich das sich die Versicherungen dabei richtig die Taschen voll machen, denn auch in deinem Beispiel wo der Arbeitgeber noch tüchtig dazubuttert bleiben ja nur winzige Renditen für den Versicherten übrig.


    Nun ja, es kann ja jeder selber entscheiden wie er sein Geld anlegt und ausgibt.


    Für Menschen die Geringrendite und Versicherungssponsoring bevorzugen sollte der Beitragsentlastungstarif auf keinen Fall fehlen. ;)

  • Der Beitragsentlastungstarif erscheint insgesamt für mich eher nachteilig.


    Als Beamter sinkt mein Beitrag zu Pension beginnend und ich habe noch über 30 Jahre bis dahin. Da wohl eher DIY.

    Steuerlich kann ich nicht mehr absetzen als bisher, außer ich würde PKV Beiträge schon für mindestens 2 Jahre im voraus zahlen.



    Ich hatte mal gelesen, dass die gesetzliche Rente eine PKV bezuschusst. Wie ist das, wenn ich früher über 5 Jahre Arbeitnehmer war und nun Beamter. Rentenansprüche habe ich. Habe ich dann auch Anspruch auf den Zuschuss trotz Beamtenstatus?


    Natürlich fällt das nicht sonderlich hoch aus. Es waren nur ca. 10 Jahre.