Hallo zusammen,
ich war seit 2015 bei der wgv rechtsschutzversichert.
Hatte dann leider zwei Rechtsschutzfälle innerhalb eines Jahres
(Sep 2021 und Feb 2022) und es fielen Anwaltskosten in Höhe
von insgesamt 1700 Euro an.
Die wgv kündigte mir daraufhin Ende August 2022 die
Rechtsschutzversicherung zum Jahresende 2022.
Auf telefonische Nachfrage hin teilte mir der Mitarbeiter mit,
dass ich in den vergangenen Jahren zu den zwei Rechtsschutzfällen
zusätzlich 7 Mal die telefonische Rechtsberatung genutzt habe.
In der Summe habe der Fachbereich beschlossen, mir zu kündigen.
Hierbei muss ich sagen, dass
1. die Rechtsberatung nie länger als 5 Minuten gedauert haben
und ich zuvor bei der wgv gefragt, ob diese als Rechtsschutzfälle
gewertet werden. Dies ist jedoch verneint worden.
2. Die wgv wirbt/warb mit der telefonischen Rechtsberatung.
3. In den letzten Jahren leistete ich Versicherungsprämien
in Höhe von 2000 Euro, also etwas mehr als die Anwaltskosten.
Ich weiß, dass eine Versicherung kein Sparvertrag ist. Die Zahl
soll nur verdeutlichen, dass ich jetzt kein kostspieliger
und sicherlich kein streitlustiger Mensch bin.
Ich bat die wgv telefonisch, die Kündigung zurückzunehmen,
so dass ich selbst kündigen kann, damit ich leichter einen neuen
Versicherer finde.
Der Mitarbeiter sagte jedoch, dass eine Rücknahme nicht möglich sei.
Er schlug vor:
Ich solle dennoch selbst nochmal schriftlich kündigen.
Dann würde ich ein Schreiben von der wgv erhalten, wonach meinem
Wunsch nach die Rechtsschutzversicherung zum Jahresende gekündigt sei.
Die Kündigung der wgv würde dann durch meine Kündigung überschreiben.
Kann dieser Vorschlag überhaupt funktionieren?
Muss ich bei einem neuen Versicherer nicht weiterhin angeben,
dass mir gekündigt wurde?
Vielen Dank!