Moin Zusammen,
wie viele weitere Gaskunden habe ich gestern das erwartete Schreiben von Eprimo erhalten. Eprimo erhöht folgende Bestandteile:
Gasbeschaffungsumlage 2,419 ct/kWh (war mir bekannt)
Gasspeicherumlage 0,059 ct/kWh (war mir nicht bekannt ist aber so wohl rechtens)
Beschaffung und Vertrieb 0,650 ct/kWh
Jetzt bin ich mir trotz Durchsicht meines Vertrages unsicher ob die Erhöhung des Preisbestandteils für "Beschaffung und Vertrieb" rechtens ist.
6.1 Die eprimo-Preisgarantie bezieht sich nur auf den von eprimo beeinflussbaren Teil des Gaspreises (Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten, Ziffer 4.2 a) sowie die Netzentgelte, Ziffer 4.2 b (1).
Während der vertraglich vereinbarten Zeit der Preisgarantie wird eprimo diesen Teil des Gaspreises nicht ändern. Von der Preisgarantie ausgenommen ist der von eprimo nicht beeinflussbare Teil des Gaspreises (vgl. Ziffer 4.2 b (2)), welcher die Steuern, Abgaben und Umlagen umfasst sowie etwaige Preisänderungen gemäß Ziffer 6.3.
6.3 Soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden, gilt Ziffer 6.2 entsprechend.
6.2 .... erklärt dann wie die Preiserhöhung umgesetzt wird.
Jetzt mein Verständnisproblem... In 4.2 werden Beschaffungs- und Vertriebskosten in die Preisgarantie eingeschlossen in 6.3 werden sie benannt....
Was gilt?