Strom - Grundversorgung oder Sondervertrag

  • Hallo zusammen,


    ab 1.11.2022 benötige ich neue Stromverträge, da ich dem bisherigen Anbieter mit dessem Angebot von 72 ct/kWh sondergekündigt (was für ein Wort) habe.


    Zu Auswahl stehen derzeit:

    • Grundversorgung 38 ct/kWh, Grundpreis 7 €/Monat
    • Sondervertrag für 24 Monate 40 ct/kWh, Grundpreis 7 €/Monat

    Zur Entscheidungsfindung bitte ich euch um eure kompetente Unterstützung, Die Fragen die mir dabei durch den Kopf gehen sind:

    • Grundversorgung abschliessen und warten auf die Strompreisbremse, kommt sie, wann, für wen, in welcher Höhe (Glaskugel)
    • Grundversorgung abschliessen, aber es kommen zyklische Preiserhöhungen alle 6 Wochen und auch der Sondervertragstarif steigt
    • Sondervertrag 24 Monate abschließen, Strompreisbremse kommt, aber hat auf den Vertrag keinen Einfluss

    Vielen Dank schon mal im Voraus, auch für dieses tolle Forum.

  • Guten Morgen,

    meines Wissens kommst du nach der Kündigung, egal von welcher Seite aus, nicht in die Grundversorgung sondern du must erst in die Ersatzversorgung.

    Die Ersatzversorgung ist nicht das selbe wie die Grundversorgung und, je nach Grundversorger, werden hier nochmals andere Konditionen aufgerufen die z.T. nochmals über den der Grundversorgung liegen.

    Erst nach 3 Monaten in der Ersatzversorgung kann man zur Grundversorgung wechseln.


    Hast du mal bei deinem Grundversorger nach der Ersatzversorgung geguckt ?

    Zumindest bei uns macht EON da noch keinen Unterscheid im Tarif, wenn auch die Regularien und Kündigunsfristen andere sind.

    In der Ersatzversorgung gilt i.d.R. eine Tägliche Kündigungsfrist während in der Grundversorgung 4 Wochen genannt werden.

    Direkt in die Grundversorgung kommt man wohl nur wenn der alte Anbieter Insolvent ist oder dich aus anderen Gründen nicht mehr beliefern kann.

    Bei einer aktiven Kündigung zum Laufzeitende oder nach Sonderkündigungsrecht ist das aber nicht der Fall.

  • Guten Morgen,

    das Thema Grund- oder Ersatzversorgung habe ich mir schon intensiv angeschaut.

    • meine persönliche Meinung ist, dass man bei eigener Sonderkündigung den gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung hat
    • Ersatzversorgungstarif: 87 ct/kWh , Grundpreis 7 €/Monat
  • Wie gesagt, bei uns sind zumindest die Konditionen von Ersatz,- und Grundversorgung identisch. Eventuell ist das bei dem Anbieter genauso.


    Zum Thema Anspruch auf Grundversorgung wurde das, wen wundert es , in letzter Zeit schon 1-2 mal "diskutiert".

    Meine bisherige Interpretation ist dahingehend das ein direkter Wechsel nicht möglich ist. Aber ich könnte da auch auf dem Holzweg sein.

    Ich warte eigentlich auch täglich auf eine Mitteilung von einem der beiden Versorger, denn Gas läuft bis 30.11 und Strom bis 31.12.

  • Okay, Danke für die Info.

    Das ganze ist allerdings auch sehr unübersichtlich, zumindest aus meiner Sicht 8)

  • Barrikade

    Um jetzt wieder auf die eigentlich Frage zu kommen, nach dem kleinen "Umweg" über die Versorgungsart:

    Zumindest mein Plan wäre die Grundversorgung wenn kein "vernünftiges" Angebot vorliegt. Und von Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit halte ich persönlich eh nicht viel.

    Allerdings, wohl dem der einen hat(te) bei der Entwicklung der letzten Monate.

  • zur Info:

    Mein Grundversorger hat den Grundversorgungsanspruch erstmal mündlich bestätigt (Automatismus dafür greift nach Sonderkündigung, ich melde mich trotzdem schriftlich an).

    Gleichzeitig sagte er mir, dass der 24 Monate Sondertarif (einzig angebotener, siehe oben) eine umfassende Preisgarantie enthalte, die alles abdeckt bist auf MWST-Anpassungen. D.h. aber im Umkehrschluss auch, dass Preissenkungen (und Erhöhungen) für sonstige Abgaben etc. nicht an den Kunden weitergegeben werden.


    seine Ausage: Eine Entscheidung was man macht ist derzeit schwer, empfahl mir nun auf Grund der unklaren gesetzlichen Änderungen die kommen werden, den Grundversorgungstarif.

  • Hi, habe wie Barrikade zwei Angebote beim Grundversorger (Stadtwerke München) zur Auswahl, bloß mit deutlich größerer Preisdifferenz:

    Wäre auf's erste Jahr gut +50% im Sondervertrag. Denke die Entscheidung für die Grundversorgung ist hier recht deutlich falls ich nichts übersehe? Heißen die aktuellen Preise dass aktuell keine Preissteigerungen in der Grundversorgung angekündigt sind oder könnte der Versorger gleich nach Vertragsabschluss erstmal z.B. 60% erhöhen und Wechsel in den Sondervertrag blockieren? Selbst wenn ich in die Ersatzversorgung käme, sollte aber dann auch ein Sonderkündigungsrecht bestehen?


    Vielen Dank im Voraus für einen sanity check ?‍♂️

  • Preisänderungen in der Grundversorgung sind nur zum Monatsanfang möglich und müssen sechs Wochen im voraus Bestandskunden per Brief und zusätzlich öffentlich angekündigt werden. Wenn also auf der Internetseite bei den veröffentlichten Preisen kein Hinweis auf eine bevorstehende Erhöhung ist, dann gilt der jetzige Preis mindestens bis Ende November. Was danach wird, weiß niemand, wahrscheinlich nicht einmal die Geschäftsführung des Grundversorgers.


    Aus der Grundversorgung kurzfristig wieder heraus zu kommen, ist kein Problem. Die Kündigungsfrist für den Verbraucher beträgt zwei Wochen. Ob dann das Angebot für den Sondervertrag noch gilt, ist eine andere Frage. Darauf kannst Du Dich nicht verlassen. Aber wegen der kurzen Frist, kann da eigentlich nichts passieren. Wenn sich etwas besseres findet, erteilt man dem neuen Versorger Vollmacht, den Grundversorgungsvertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Das ist ja beim Versorgerwechsel schon lange üblich. Die Gefahr, zwischen allen Stühlen zu sitzen, sprich ungewollt in der Ersatzversorgung zu landen, besteht dann nicht.