Fünftelregelung Pensionsfond

  • Hallo,

    ich bin gerade bei meiner Steuererklärung.

    Ich bin seit 6/2021 Rentner, ich habe in 2021 einen Einmalbetrag von einem Pensionsfond erhalten.

    Wo muss ich diesen Betrag eintragen, und kann ich eine Fünftelregelung beantragen?


    Gruß

    Paul

  • Die Einmalzahlung sollte dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet worden sein, und damit über den Bescheinigungsabruf auf Mein Elster abgerufen werden können. Ist da eine Meldung zu finden? Dann würde sie automatisch dort eingetragen, wo es richtig ist. Welcher Paragraph steht denn in der Steuermitteilung des Pensionsfonds?


    Zum Thema Fünftelregelung gab es zahlreiche Urteile und weitere noch anhängige Verfahren. Die generelle Tendenz ist, dass die Fünftelregelung nur bei "Außerordentlichkeit" in Frage kommt, und die scheidet aus, wenn es z.B. ein Kapitalwahlrecht gab, also die Einmalzahlung ganz regulär gewählt werden konnte. Im zweiten Link steht ein Rat beim großen Ausrufungszeichen, wie man vorgehen kann.


    https://www.arbeit-und-arbeits…stungen-aus-pensionskasse

    https://www.steuertipps.de/alt…nftelregelung-beguenstigt

  • Nur bei Direktzusagen und Unterstützungskassen kann bei Kapitalleistung die Fünftelregelung angewendet werden.


    Bei einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden.

  • Ein FG-Urteil kann nur bei Zustimmung des Finanzamts zu einem Ruhen des Verfahrens führen.


    Nach Erhalt des Steuerbescheids nahe am Ende der Einspruchsfrist fristgerecht Einspruch einlegen und Begründung nachliefern. Damit kann man locker 3-6 Monate Zeit schinden.


    Vielleicht ist das Verfahren 3 K 3058/19 dann schon weiter und geht erneut zum BFH. Dann muss das Einspruchsverfahren zwangsweise ruhen.

  • Hallo Galileo,
    ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, da gibt es für den Pensionsfond eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Rentenbezugsmitteilung.


    In der Steuermitteilung des Pensionsfond steht Besteuerung nach §22 Nummer 5 Satz 1 EStG.

  • Hallo Galileo,
    ich habe den Bescheinigungsabruf genutzt, da gibt es für den Pensionsfond eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Rentenbezugsmitteilung.


    In der Steuermitteilung des Pensionsfond steht Besteuerung nach §22 Nummer 5 Satz 1 EStG.

    Na dann wird der Betrag ja gleich am richtigen Ort eingetragen. Und der Paragraph bedeutet: Voll zu versteuern. Ggfs auch die Hilfe-Texte im bAV-Formular ansehen, da steht das auch drin.

  • Noch eine Frage zum Pensionsfond,

    ich habe mir den Betrag als Einmalkapital auszahlen lassen, dies stellt ja eine schädliche Verwendung da, und ich musste die Zulagen die ich erhalten habe zurückzahlen,

    kann ich da beim Finanzamt was geltend machen?


    Gruß

    Paul

  • Aus "Zulagen" und "schädliche Verwendung" schließe ich, dass der Vertrag Riester-gefördert war? In Deutschland ist leider ein großes Durcheinander möglich...


    Auch dann gibt es keine Fünftelregelung bei einer schädlichen Verwendung. Sofern es eine Kleinstbetragsrente gewesen wäre, wäre die Einmalkapitalabfindung unter die Fünftelregelung gefallen (§22 Nr. 5 Satz 13), das ist aber auch der einzige Fall, der bei Riester möglich ist. Damit bleibt es wohl bei der kompletten Besteuerung.

  • Hallo, nein es handelt sich um einen Telekom Pensionsfond. Mich würde halt interessieren ob ich die einbehalten Zulagen wegen der Einmalzahlung, in irgend einer Form, zumindest zum Teil durch das Finanzamt erstattet bekäme.

  • Hallo, nein es handelt sich um einen Telekom Pensionsfond. Mich würde halt interessieren ob ich die einbehalten Zulagen wegen der Einmalzahlung, in irgend einer Form, zumindest zum Teil durch das Finanzamt erstattet bekäme.

    Sorry, aber jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof.