Ab 01.10.2022 gilt ja jetzt 7% auf Gaslieferungen, die über Leitungsnetze an den Endverbraucher gelangen. Alle Tarifkunden der Energieversorger, die nach dem 01.10.2022 "ablesen", können nach dem Gesetzeswortlaut im Umsatzsteuergesetz auch für das vergangene Gasjahr (also 2021/2022) bereits unter die 7%ige Umsatzsteuer fallen (sog. Stichtagsprinzip bei Dauerleistungen). Die Energieversorger haben sich in den AGB´s vorbehalten, nach dem sog. Zeitscheibenmodel abzurechnen. Dies haben die Verbände (insbesondere BDEW) mit dem Finanzministerium abgesichert (siehe Entwurf des BMF-Schreibens).
Das Zeitscheibenmodell ist nur bei Steuersatzerhöhungen für den Verbraucher günstiger - nicht aber bei Steuersatzsenkungen! Gleiches Spiel gab es ja auch schon bei den Coronamassnahmen (Senkung von 19% auf 16% für 6 Monate in 2020). Da die Not der Leute JETZT groß ist und der Doppel-Wums nicht kurzfristig ankommen wird: Welche Möglichkeiten hat man, sich gegenüber seinem Gasversorger gegen die Anwendung des Zeitscheibenmodels zu Wehr zu setzen?