Liebes FinanztipForum,
folgende Situation: Ich habe 2017 mein Erststudium abgeschlossen, dann zwei Jahre fest gearbeitet und Ende 2019 mein Zweitstudium angefangen. Seitdem arbeite ich als Werkstudent und habe nebenbei noch eine sporadische freiberufliche Tätigkeit. Letztes Jahr (2021) habe ich dann zum ersten mal eine Steuererklärung abgegeben. Allerdings nur für das Jahr 2020. Meine Frage ist jetzt, ob ich zum einen immer noch die Steuererklärung für die Jahre davor (2017, 2018, 2019) einreichen kann und ob ich die Verluste aus diesen Jahren und auch aus dem Studium noch geltend machen kann? Für 2021 ist der Käse ja meines Wissens nach gegessen, aber für den Rest habe ich noch keine eindeutigen Infos dazu im Netz gefunden.
Ich freue mich über Rückmeldungen und hoffe mal, dass man verstehen kann worum es mir geht
Beste Grüße
David