Ich bin neben meiner hauptamtlichen Tätigkeit als Amtsleiter in einer kleinen Stadtverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich als 1. Stellvertretender Bürgermeister tätig und erhalte dafür eine Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung in Höhe monatlich 280,00 €. Das sind im Jahr also 3.360 €.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass der Steuerfreibetrag für das zurückliegende Jahr 2021 von vorher 2.000€ auf nun 3.000€ für solche Fälle nach §3, Nr. 12 Einkommenssteuergesetz erhöht wurde.
Das Finanzamt jedenfalls hat nur 2.000€ als steuerfrei akzeptiert und 1.360€ als Einnahmen aus selbständiger Tätiglkeit deklariert.
Kann mir jemand hier weiterhelfen? Ist das tatsächlich so korrekt?