Aufwandsentschädigung als Stellvertretender Bürgermeister

  • Ich bin neben meiner hauptamtlichen Tätigkeit als Amtsleiter in einer kleinen Stadtverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich als 1. Stellvertretender Bürgermeister tätig und erhalte dafür eine Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung in Höhe monatlich 280,00 €. Das sind im Jahr also 3.360 €.

    Nun bin ich davon ausgegangen, dass der Steuerfreibetrag für das zurückliegende Jahr 2021 von vorher 2.000€ auf nun 3.000€ für solche Fälle nach §3, Nr. 12 Einkommenssteuergesetz erhöht wurde.

    Das Finanzamt jedenfalls hat nur 2.000€ als steuerfrei akzeptiert und 1.360€ als Einnahmen aus selbständiger Tätiglkeit deklariert.

    Kann mir jemand hier weiterhelfen? Ist das tatsächlich so korrekt?

  • M.M.n. ist die Aufwandsentschädigung seit 2021 bis zu 3000 Euro jährlich steuerfrei. Bis 2020 waren bis 2400 Euro steuerfrei.

    Daher passen die 2000 Euro gar nicht.

    Ich gehe davon aus, dass Du keinen weiteren ehrenamtlichen Job hast, da es den Freibetrag nur einmal gibt.


    Mal nachfragen, vielleicht ein Tippfehler.

  • M.M.n. ist die Aufwandsentschädigung seit 2021 bis zu 3000 Euro jährlich steuerfrei. Bis 2020 waren bis 2400 Euro steuerfrei.

    Daher passen die 2000 Euro gar nicht.

    Darf ich fragen, wo die exakten Zahlen geregelt sind? Im Gesetz stehen sie ja nicht.

  • Aber so genau wolltest Du das vermutlich doch nicht wissen ... 8o

    Vielen Dank! ? Doch, genau so wollte ich es wissen. Hatte mir den Paragrafen auch schon angeguckt, war aber nicht auf den Gedanken gekommen, dass es dort woanders als in Nr. 12 stehen könnte.