Hallo zusammen,
ich bin auf den sehr interessanten und hilfreichen Finanztip-Artikel über die doppelte Haushaltsführung gestoßen (https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/). Derzeit habe ich meinen Erstwohnsitz am Beschäftigungsort, der ca. 240km von meiner Heimat entfernt liegt. Aufgrund veränderter Lebensumstände möchte ich meinen Erstwohnsitz wieder in die Heimat verlagern, den bestehenden Wohnsitz am Beschäftigungsort dann als zweiten Haushalt führen und soweit möglich von der Steuer absetzen.
Ich spiele mit den Gedanken am neuen Erstwohnsitz in eine WG zu ziehen.
Daraus ergeben sich einige Fragen/Themen:
Größe der Wohnung am Beschäftigungsort (60qm allein bewohnt) vs. gemeinsam bewohnte WG am Hauptwohnsitz. Am Hauptwohnsitz hätte ich weniger Platz für mich allein. Spielt die Größe der Wohnung/Zimmer eine Rolle?
Wie verhält es sich mit dem eigenen Hausstand bzw. wie definiert sich dieser? Der wirklich "eigen" genutzte Hausstand befindet sich ja meist im eigenen Zimmer und beschränkt sich zb auf Bett, Schrank und Fernseher. Küche, Bad etc. sind ja gemeinschaftlich genutzt. Wo zieht das Finanzamt hier seine Grenzen? Bzw. wie wird das nachgewiesen oder geprüft?
Wie muss die "angemessene" Beteiligung an den lfd. Kosten nachgewiesen werden? Nicht jeder Mitbewohner wird über Aufwendungen für Lebensmittel bzw. Dinge des täglichen Bedarfs Buch führen. Nicht immer kauft man gemeinschaftlich ein, zumal ich unter der Woche am zweiten Wohnort bin. Ein Nachweis der Beteiligung an Miete + Nebenkosten ist dagegen einfach.
Vielleicht hat jemand Erfahrungswerte, oder kann mir bei den Fragen helfen.
Vielen Dank!!!