Hallo,
vielleicht kann hier jemand weiterhelfen oder meinen (möglichen) Denkfehler lösen:
Wenn ich als Selbstständiger zu meinem Kunden gefahren bin, kann ich die Reisekosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ansetzen. So weit, so gut.
Habe ich meinem Kunden aber Reisekosten in Rechnung gestellt, die er mir erstattet, dürfte ich diese nicht wieder als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung ansetzen, da die Ausgaben ja letztendlich erstattet und mich nicht belastet haben. Dann würde ich aber auf den gesamten Umsatz, also inkl. dem Reisekostenanteil, Steuern zahlen. Kann das richtig sein?
Ich dachte ja zu erst, wenn ich Reisekosten in der Steuererklärung ansetze, obwohl ich sie erstattet bekommen habe, würde sich das "wegkürzen". Aber so ganz sicher bin ich mir nicht. Was ist also erlaubt? Reisekosten bei den Einnahmen in der Steuererklärung weglassen, dafür aber auch keine Reisekosten ansetzen?