Hallo Zusammen,
- Handwerksdienstleistungen können jährlich bis zu einem Betrag von 6000 Euro geltenden gemacht werden.
- Zudem lassen sich Herstellungskosten für eine Luxussanierung (in diesem Fall Bad komplett entkernt und neu aufgebaut) steuerlich ansetzen (2% Abschreibung auf 50 Jahre)
Meine Frage nun:
Ist es möglich (und auf welcher Basis, denn das wurde in meiner Steuererklärung moniert) die Handwerksdienstleistungen sofort abzusetzen (da das ja sofort eine hohe Steuerermäßigung bedeutet) und die materielle Werterhöhung durch die Luxussanierung über 50 Jahre als Luxussanierung?
Gemäß meinem Steuerbearbeiter beim Finanzamt muss ich mich hier scheinbar für das ein oder andere entscheiden...?
Wann rentiert sich dann aus steuerlicher Sicht überhaupt eine Werterhöhung durch Sanierung als Privatperson vorzunehmen - da man ja als Normalsterblicher keine 50 Jahre lange Steuerermäßigung benötigt (in der Rente wird die 2% Abschreibung ja völlig belanglos)?
Im Internet dazu finde ich jeweils nur die für sich betrachteten Regelungen, jedoch keine Infos darüber, ob das auch kombinierbar sein könnte...
Vielen Dank für eine Aufklärung in dieser Sachlage...
Viele Grüße
Oliver