Handwerksleistungen und Herstellungskosten

  • Hallo Zusammen,

    • Handwerksdienstleistungen können jährlich bis zu einem Betrag von 6000 Euro geltenden gemacht werden.
    • Zudem lassen sich Herstellungskosten für eine Luxussanierung (in diesem Fall Bad komplett entkernt und neu aufgebaut) steuerlich ansetzen (2% Abschreibung auf 50 Jahre)

    Meine Frage nun:

    Ist es möglich (und auf welcher Basis, denn das wurde in meiner Steuererklärung moniert) die Handwerksdienstleistungen sofort abzusetzen (da das ja sofort eine hohe Steuerermäßigung bedeutet) und die materielle Werterhöhung durch die Luxussanierung über 50 Jahre als Luxussanierung?

    Gemäß meinem Steuerbearbeiter beim Finanzamt muss ich mich hier scheinbar für das ein oder andere entscheiden...?


    Wann rentiert sich dann aus steuerlicher Sicht überhaupt eine Werterhöhung durch Sanierung als Privatperson vorzunehmen - da man ja als Normalsterblicher keine 50 Jahre lange Steuerermäßigung benötigt (in der Rente wird die 2% Abschreibung ja völlig belanglos)?


    Im Internet dazu finde ich jeweils nur die für sich betrachteten Regelungen, jedoch keine Infos darüber, ob das auch kombinierbar sein könnte...


    Vielen Dank für eine Aufklärung in dieser Sachlage...


    Viele Grüße

    Oliver

  • Hallo oliverpreissner , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    MMn ist die Frage falsch gestellt, da es bei selbst genutztem Wohneigentum die 2% Abschreibung nicht gibt. Insofern bleibt nur die Absetzung als Handwerkerleistungen https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/


    Bei Vermietung kann man mMn den Aufwand in gewissen Grenzen sofort abschreiben oder eben über die Zeit.


    Insofern verstehe ich die Aussage des FA nicht, außer es würde der Fall gemeint, dass die Immobilie später einmal vermiete wird, dann würden die Kosten der Sanierung den ursprünglichen Herstellungskosten zugeschlagen und damit abgeschrieben.

  • Ja, erstmal noch ergänzen, worum es überhaupt geht, Vermietung oder Selbstnutzung?


    Bei Selbstnutzung gibt es keine Abschreibung. Aber es kommt die Steuermäßigung für Handwerkerleistungen in Betracht.


    Bei Vermietung können die gesamten Kosten abgesetzt werden. Entweder über die Abschreibung mit 2% des Aufwands jährlich, wenn es nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind. Oder als Erhaltungsaufwand sofort bzw. über mehrere Jahre verteilt. Aber natürlich nicht beides für ein und die selben Kosten und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gibt es auch nicht. Wenn hier ein vorhandenes, altes Bad durch ein moderneres ersetzt werden soll, würde ich erstmal auf "Erhaltungsaufwand" zusteuern und die Kosten z. B. über vier oder fünf Jahre verteilen, davon hat man mehr als wenn das in jährlichen Bröckchen auf 50 Jahre gestreckt wird.

  • Tatsächlich ist der Fall bei mir etwas komplizierter, d.h. 50% der Privatwohnung sind pauschal (da nicht eindeutig abgrenzbar) an meine Firma (GmbH mit angestellten Mitarbeitern im Privathaus) vermietet. Dadurch stellt sich dann auch die Frage nach der Absetzbarkeit der Handwerksdienstleistungen (von meinen privaten Einkünften) und der anteiligen Werterhöhung für den pauschal zu 50% vermieteten Anteil...

  • Wenn man Rente erhält und vermietet, kann doch die Abschreibung angesetzt werden.

    ...ja, nur wenn man später als Rentner keine so große Rente hat (als Selbstständiger gibts so gut wie keine Rente, außer das was man in den Anfangsjahren als Angestellter vielleicht 'mal eingezahlt hat), dass man Steuern zahlen muss, dann bringt eine Absetzbarkeit von Kosten per Abschreibung überhaupt nichts...

  • ...ja, nur wenn man später als Rentner keine so große Rente hat (als Selbstständiger gibts so gut wie keine Rente, außer das was man in den Anfangsjahren als Angestellter vielleicht 'mal eingezahlt hat), dass man Steuern zahlen muss, dann bringt eine Absetzbarkeit von Kosten per Abschreibung überhaupt nichts...

    Es ist schon klar, dass die individuellen Bedingungen letztlich zum Tragen kommen. Ich habe nur darauf reagiert, dass Rente und AfA nicht zusammenkommen könnten.