Vielen Dank!
Die Verjährung muss ich also nicht befürchten? Das ist ja meine eigentliche Sorge.
Sonst kann ich die Sache auch immer noch nächstes Jahr an den Ombudsmann geben, wenn sich bis dahin nichts getran hat.
Zitat Stiftung Warentest: Gehen Sie sofort wie oben unter „Anwalt oder Ombudsmann“ beschrieben vor, wenn die Bank oder Sparkasse nicht die gesamte Gebühr samt Zinsen erstattet oder zumindest ausdrücklich und eindeutig auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.
Wenn ich das bei Dir richtig gelesen hab, hat die DB ja auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Sollte also im grünen Bereich sein.
Falls Du Dich mit deren Aussage aber nicht wirklich wohl fühlst, würde ich vielleicht doch besser einen "Rechtsgelehrten" o.ä. befragen. Kostet möglicherweise eine Beratungsgebühr, aber wenn man sich dadurch auf der sicheren Seite fühlt - do it. Nichts ist schlimmer als Ungewissheit und möglicherweise im nächsten Jahr die Erkenntnis "Hätte ich doch.." (z.B. denen aus dem Forum nicht geglaubt )