Habe noch eine Frage: Im Rahmen einer Rückzahlung des Restschuldversicherungsbetrages im Januar 2013 habe ich in absoluter Unwissenheit folgenden Passus unterschrieben:
"Mit Zahlung des vorgenannten Betrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche, die sich aus dem o.g. Kredit ergeben, endgültig abgegolten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten, sind ausgeschlossen."
Jetzt würde ich es natürlich gerne ungeschehen machen, da dort noch (wie ich jetzt weiß.. ) zu Unrecht eínbehaltene BG anstehen!
Habe ich eventuell Glück und dieser von mir unterschribene Passus ist nicht rechtsverbindlich? Wer weiß das und kann mir da weiterhelfen? Habe ich noch eine Chance, die BG aus diesem Vertrag wieder zu bekommen??? Lieben Dank für Eure Mühe, Grüße W.