wie sieht es eigentlich aus mit der Bereitstellungsprovision? Hat das Kind jetzt nur einen anderen Namen?
Die Bereitstellungsgebühren sind von dem Urteil des BGH nicht betroffen. Diese Gebühren sind momentan noch rechtens.
Für diese Gebühr arbeitet die Bank schließlich für dich.
Sie fällt schlussendlich nur an, wenn du nur einen Teil deines Darlehens abrufst und den Rest, wie beim Immo - Darlehen, erst nach Baufortschritt