Alles anzeigenHallo zusammen,
was macht euch so sicher, dass die Santander mit dem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid im Unrecht ist.
Ich habe da so meine Zweifel, zumindest bei denen, die den Standard Brief der Santander erhalten haben.
Als ich Ende letzten Jahres meinen Anwalt zwecks Mahnbescheid gegen die Santander aufsuchte, sagte der mir, dass das Standardschreiben ein Anerkenntnis ist und ein Mahnbescheid gar keinen Sinn macht. Da meine Sache erst Ende 2015 verjährt, habe ich mir keine zweite Meinung eingeholt.
Möchte nochmal bemerken, dass ich nur Laie bin und es sich hierbei um eine Vermutung handelt. Ich bin der Meinung: Auch die Anwälte wollen Geld verdienen, von wem Sie es bekommen, ist denen doch egal.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG MAKO
Mako, deine Fragen kann ich mit Jain beantworten. Die Anwälte wollen auch verdienen, das ist richtig. Unter diesen Haien befinden sich Gute, sowie auch weniger Gute Jedoch waren diese vorangegangen Standardschreiben von den Banken (.. aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, etc...) für die Bank nicht verpflichtend. Keineswegs waren diese Schreiben mit einem "Einspruch auf den Verzicht der Verjährung" zu deuten. So, die Aussage meines und auch anderer Anwälte hier im Forum. Viele Kunden wären ohne rechtliche Schritte bzw. andere verjährungshemmende Maßnahmen schlicht leer ausgegangen.
Nachdem auf, auch mehrmaliger Zahlungsaufforderung unsererseits, keine weitere Reaktion kam, haben sich viele Kunden eines Anwaltes bedient. Was auch jedem sein gutes Recht ist, da die Bank sich bereits in Verzug befand.
Die Anwälte haben die Banken dann nochmals zur Zahlung aufgefordert. Da dann leider immer noch nichts kam, wurde nach Fristsetzung der MB erlassen.