Nachdem ich eine Nacht über die negative Info zu meiner BG der Targo geschalfen oder besser nachgedacht habe stellt sich mir noch eine Frage, die mir vllt jemand hier beantworten kann.
Der Kredit ist vom 03.08.2004 und von daher wurde eine Erstattung der BG durch dieTargo abgelehnt, weil verjährt ( Problematik Urteil vom 28.10.2014 und Kredit vom 03.08.2004, also über 10 Jahre ).
Nun zu meiner Frage:
Die BG ist ja in die Kreditsumme eingerechnet und wird von daher über die gesamte Laufzeit bis zum 01.08.2011 mit zurückgezahlt.
Ist dann nicht nur der Teil der BG, der auf die Zeit 03.08.2004 - 28.10.2004 entfällt verjährt und der Teil der auf den Zeitraum 01.01.2005 - 01.08.2011 entfällt wird nach dem Urteil erst mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren ?
Genau das selbe Frage ich mich auch und habe leider dazu nichts konkretes gefunden.