Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Jeeeeeh 1 von 2 BG von TARGO erhalten, natürlich die Kleinere und ohne Zinsen.


    Ich habe im Erstschreiben und im Nachfistschreiben auch die "Zinsen berechnet" und gefordert. Fristen sind abgelaufen. Muss ich jetzt die Zinsen noch separat nachfordern oder kann es gleich zum OBM?

  • Jeeeeeh 1 von 2 BG von TARGO erhalten, natürlich die Kleinere und ohne Zinsen.


    Ich habe im Erstschreiben und im Nachfistschreiben auch die "Zinsen berechnet" und gefordert. Fristen sind abgelaufen. Muss ich jetzt die Zinsen noch separat nachfordern oder kann es gleich zum OBM?


    hallooooooo =O:D glückwunsch.. und ja, kannst gleich zum OM/ aber auch quasi beides..

  • easyCredit


    Hat mittlerweile irgendjemand Geld bekommen - und wenn ja: mit Zinsen?


    Ich habe immer noch kein Lebenszeichen auf mein Fax/ EisnchreibenRückschein erhalten... MB geht dann am Freitag raus.... unglaublich ist das.....

  • nochmals ich habe ja im Brief die Zusicherung das ich das Geld bekomme, nur nicht in meiner festgelegten Frist das sie eben viel zu tun haben da ich ja nicht der einigste bin.


    Deswegen warum Ombudsmann oder Anwalt sie sichern mir das Geld ja zu ! und wenn sie dann eben nichts überweisen im Januar dann kann ich mich ja an den Anwalt wenden und Bezug auf das Schreiben nehmen oder nicht !


    Mfg

  • @Anixe
    Hallo Anixe, find ich auch ziemlich infantil, vor allem die Art und Weise der Verdächtigungen (ich mein der ernsthaften, nicht der scherzhaften). Es ging allerdings wohl weniger darum, ob Bankzugehörige hier auch mittun, als vielmehr darum, dass diese "falsche" Vorgehensweisen propagierten, um "uns anderen" was vozugaukeln und "uns" um unser Geld zu bringen. Doof dabei ist auch vor allem, dass aber dann nicht ausgesprochen wird, was angeblich eine falsche Vorgehensweise und warum sein sollte?!
    Jedenfalls, nicht aufregen. Ich persönlich finde es eher unangenehm, dass sehr viele täglich oder stündlich schreiben, ob sie jetzt was erhalten haben, oder nicht.... das behindert ungemein den Lesefluss, wenn man sich ernsthaft über Vorgehensweisen abstimmen möchte

  • nochmals ich habe ja im Brief die Zusicherung das ich das Geld bekomme, nur nicht in meiner festgelegten Frist das sie eben viel zu tun haben da ich ja nicht der einigste bin.


    Deswegen warum Ombudsmann oder Anwalt sie sichern mir das Geld ja zu ! und wenn sie dann eben nichts überweisen im Januar dann kann ich mich ja an den Anwalt wenden und Bezug auf das Schreiben nehmen oder nicht !


    Mfg


    das entscheidest du für dich allein(e).. ich kenne zwar dein schreiben nicht, aber hoffe sehr für dich, dass dein blick im januar nicht ins NIX schweift :thumbup: hth

  • nochmals ich habe ja im Brief die Zusicherung das ich das Geld bekomme, nur nicht in meiner festgelegten Frist das sie eben viel zu tun haben da ich ja nicht der einigste bin.


    Deswegen warum Ombudsmann oder Anwalt sie sichern mir das Geld ja zu ! und wenn sie dann eben nichts überweisen im Januar dann kann ich mich ja an den Anwalt wenden und Bezug auf das Schreiben nehmen oder nicht !


    Mfg


    Nee, eben nicht. Der Vertrag ist aus 2011 und die Ansprüche verjähren nächstes Jahr. Dann sind die Zinsen futsch. Das ist halt so gewollt....siehe gestern frontal21

  • nochmals ich habe ja im Brief die Zusicherung das ich das Geld bekomme, nur nicht in meiner festgelegten Frist das sie eben viel zu tun haben da ich ja nicht der einigste bin.


    Haben Sie schriftlich eine Zusage über:


    - Höhe der BG Erstattung
    - Höhe der darauf entfallenen Zinsen
    - Höhe der Nutzungsentschädigung ?


    Falls nein, Papierkorb.

  • das entscheidest du für dich allein(e).. ich kenne zwar dein schreiben nicht, aber hoffe sehr für dich, dass dein blick im januar nicht ins NIX schweift :thumbup: hth


    Nee, eben nicht. Der Vertrag ist aus 2011 und die Ansprüche verjähren nächstes Jahr. Dann sind die Zinsen futsch. Das ist halt so gewollt....siehe gestern frontal21


    Haben Sie schriftlich eine Zusage über:


    - Höhe der BG Erstattung
    - Höhe der darauf entfallenen Zinsen
    - Höhe der Nutzungsentschädigung ?


    Falls nein, Papierkorb.


    Hier das Schreiben!


    Sehr geehrter Kunde,Ihr Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr haben wir erhalten.Wir werden Ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Erstattung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitere Maßnahmen Ihrerseits zur Unterbrechung der Verjährung sind nicht erforderlich und es besteht für sie keine keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt zumandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben. MfG Santander Bank

  • @Anixe
    Hallo Anixe, find ich auch ziemlich infantil, vor allem die Art und Weise der Verdächtigungen (ich mein der ernsthaften, nicht der scherzhaften). Es ging allerdings wohl weniger darum, ob Bankzugehörige hier auch mittun, als vielmehr darum, dass diese "falsche" Vorgehensweisen propagierten, um "uns anderen" was vozugaukeln und "uns" um unser Geld zu bringen. Doof dabei ist auch vor allem, dass aber dann nicht ausgesprochen wird, was angeblich eine falsche Vorgehensweise und warum sein sollte?!
    Jedenfalls, nicht aufregen. Ich persönlich finde es eher unangenehm, dass sehr viele täglich oder stündlich schreiben, ob sie jetzt was erhalten haben, oder nicht.... das behindert ungemein den Lesefluss, wenn man sich ernsthaft über Vorgehensweisen abstimmen möchte


    so hat doch jede(r) seine persönliche schmerzgrenze, nicht wahr.. niemand wird es je jedem recht machen können.. einfach überlesen toleranz, heisst hier das zauberwort.. ich finde es schön, dass menschen, die so unterschiedlich und UNBEKANNT sind, letztlich wirklich schön miteinander schreiben können (inhaltlich natürlich geschmackssache)..

  • Eine nette Targo Mitarbeiterin hat mich gerade angerufen ..und mich darauf aufmerksam gemacht das ich bei einem der zwei schreiben der bg meine Unterschrift vergessen habe und ich sie schnellst möglich nachreichen soll damit sie die Auszahlung noch in diesem jahr vornehmen können :) mist das ich das nocht bemerkt habe :(

  • @Anixe
    Hallo Anixe, find ich auch ziemlich infantil, vor allem die Art und Weise der Verdächtigungen (ich mein der ernsthaften, nicht der scherzhaften). Es ging allerdings wohl weniger darum, ob Bankzugehörige hier auch mittun, als vielmehr darum, dass diese "falsche" Vorgehensweisen propagierten, um "uns anderen" was vozugaukeln und "uns" um unser Geld zu bringen. Doof dabei ist auch vor allem, dass aber dann nicht ausgesprochen wird, was angeblich eine falsche Vorgehensweise und warum sein sollte?!
    Jedenfalls, nicht aufregen. Ich persönlich finde es eher unangenehm, dass sehr viele täglich oder stündlich schreiben, ob sie jetzt was erhalten haben, oder nicht.... das behindert ungemein den Lesefluss, wenn man sich ernsthaft über Vorgehensweisen abstimmen möchte


    Nee, ich rege mich nur leise auf. Aber das behindert bei mir den Lesefluss vehement, wenn ich mich mit Verdächtigungen auseinander setzen muss, die in meiner Wahrnehmung fehl am Platze sind. Überhaupt zählen für mich nur Tatsachen.
    Ich glaube aber schon, dass es gut ist zu wissen, dass jemand von einem bestimmten Institut was erhalten hat. Dann kann man die Vorgehensweise für sich auch besser festlegen.
    Mir ist also deutlich klarer, dass ich wg. Santander zum Anwalt muss, um die Zinsen und ausstehenden BG tatsächlich auch zu bekommen. Das hab ich Dank dieses Forums für mich festgestellt.

  • Eine nette Targo Mitarbeiterin hat mich gerade angerufen ..und mich darauf aufmerksam gemacht das ich bei einem der zwei schreiben der bg meine Unterschrift vergessen habe und ich sie schnellst möglich nachreichen soll damit sie die Auszahlung noch in diesem jahr vornehmen können :) mist das ich das nocht bemerkt habe :(


    sowas :whistling:

  • Ich würd als erstes den Ombudsmann einschalten und die Verjährung stoppen. Das mit der Filiale hab ich mir auch schon überlegt... aber wenn Du gehst, dann nimm ein zweites Exemplar des Schreibens mit, lass es Dir stempeln und quitieren, sonst heißt es... Brief, bei uns abgegeben? Wann denn, wir wissen von nix....


    so hab ich es auch gemacht bei meiner Hausbank Duplikat mit Datum, Uhrzeit Unterschrift und Stempel 3 Tage später hatte ich die schriftliche Bestätigung dass wenn sie es bis zum 12.12.14 nicht schaffen mit dem Geld aber keine Verjährung eintritt
    ist die einzige Bank bei der ich nicht den Ombudsmann einschalten mußte bei Santander fehlen noch die Zinsen und bei der Targo alles LG