Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @mel0107,


    nö, Sachbearbeiter der Abteilung, die das bearbeitet hat mich zurückgerufen und sich entschuldigt, dass es noch etwas dauert. Hat mir aber seinen Namen genannt und ausdrücklich erklärt, dass sich die BMW Bank an die Vorgabe der BGH-Urteile selbstverständlich halten wird. Nur blöd, dass bei denen auch die Zinsen nochmals separat angefordert werden mussten, obwohl sie ja im ersten Musterschreiben schon beantragt wurden.

  • Tjaja, das kenn ich zur Genüge. Die HVB, meine Hausbank noch dazu, hat sich bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Habe über meine Kundenbetreuerin am 29.10. eine Darlehenskopie meines HVB Sofortkredits von 2003 angefordert, weil ich den Kredit schon längst bezahlt hatte und keine Unterlagen mehr hatte. Das dauerte dann bis 10.11.14. Da bekam ich zwar keine Kopie des Darlehensvertrags, aber eine interne Buchungshistorie. Daraufhin Fax mit Musterbrief für anteilige Forderung der BG + Zinsen am 10.11. fertig gemacht und an Kundenbetreuerin gefaxt. Die hat den Vorgang dann erfasst und der zuständigen Abteilung weitergeleitet. Soweit, so gut. Dann ewig nichts gehört. Fristablauf war 28.11.14. Anfang Dezember dann bei Kundenbetreuerin und bei Beschwerdemanagement nachgefragt, dass die wenigstens ein Schreiben schicken, in dem sie auf Einrede der Verjährung verzichten. Pustekuchen! O-Ton Kundenbetreuerin wussten die Anfang Dezember noch nicht mal, welche "Strategie" von oben vorgegeben wird. Und so ein Schreiben kriege ich schon mal gar nicht. Dann am 05.12. nochmals beim Beschwerdemanagement nachgefragt, nein, hieß es, solche Schreiben werden grundsätzlich nicht erstellt. Na, das ist für die Kunden dann ja direkt eine Aufforderung, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe die Sache am 08.12. an den Ombudsmann weitergeleitet. Bisher aber von dort noch keinen Rückschein erhalten. Die ertrinken momentan wohl auch gerade in Post.
    Am Freitag, 12.12. rief mich dann mittags die Kundenberaterin an. Sie hätte gerade erfahren, dass sich der Vorgang in Bearbeitung befindet und es jetzt nicht mehr lange dauern wird . Was für eine Odyssee!


    Bin ja mal gespannt, ob die anteilig BG + Zinsen erstatten.


    Der Fall liegt ja auch noch beim Ombudsmann. Wenn die HVB jetzt erst mal wegen Verjährung ablehnt, wovon ich ausgehe, prüft ja der Ombudsmann die Sache sowieso noch. Ich halte euch da auf jeden Fall auf dem laufenden.


    Hallo Ihr,


    wie schon berichtet, habe ich sehr wohl ein solches Schreiben der HVB erhalten mit dem Verzicht der Einrede bis 31.03.2015. Habs aber parallel auch an den Ombudsmann geschickt gehabt (auch noch kein Rückschein oder Antwort), da es bei uns um einen KfW-Kredit geht, und ich nicht mit einer Lösung bis Jahresende rechnen kann.

  • @jpi,


    genau das ist laut meinem RA strittig, ob durch die Zahlung der BG die Verjährung gehemmt ist. Ich würde mich mal nicht drauf verlassen und lieber sofort Zinsen per FAX und Frist bis nächsten Dienstag nachfordern. Und wenn es ein größerer Betrag an Zinsen ist, würde ich auf Nummer sicher gehen und zeitgleich Ombudsmannverfahren zur Hemmung der Verjährung einleiten, sonst läuft Dir leider die Zeit davon.


    Wenn eine Hauptforderung verjährt ist, kann eine Nebenforderung auch nicht mehr geltend gemacht werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zinsforderung als Nebenforderung nicht verjähren kann, wenn der Hauptanspruch besteht. Ist im BGB so geregelt. Im Klageverfahren werden die Zinsen auch gemeinsam geltend gemacht. Ist i.d.R. kein gesondertes Verfahren.


    Wenn der RA außergerichtlich tätig wird, wird er sicherlich versuchen so viele Schreiben wie möglich zu verfassen.


    Wer nach einem Anerkenntnis doch gleich einen Anwalt mandatiert und keine Deckungsszusage einer Rechtsschutzversicherung hat, sollte aufpassen. Die Gebühren für den RA im außergerichtlichen Verfahren wird die Bank wohl kaum erstatten, wenn der Anspruch anerkannt ist. Hier wird dann sicherlich eine Klage mit deutlich schlechteren Karten notwendig sein.


    Hauptsache das böse Erwachen kommt nicht mit der Gebührenrechnung, wenn es kein Klageverfahren/Mahnverfahren gab.

  • Hast du das von der BMW Bank auch so schriftlich? Ich habe nach meiner Zinsforderung nämlich nur das übliche bla bla Schreiben, wo im Betreff Bearbeitungsgebühr steht und sich die Bank nicht direkt auf die Zinsen bezieht?


    @ nelli
    die Zinsen (5%) für Nutzungsentschädigung habe ich auch schon bekommen. Es geht mir eigentlich um die Vertragzinsen, die noch viel höher sind als die Basiszinsen und die laut VBZ auch zu fordern sind.

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    Die BG von Targo habe ich letzten Donnerstag erhalten.
    Ich habe einen Anwalt am 28.11.14 konsultiert und dieser hat sofort Klage erhoben.
    Nun hat Targo bezahlt und Anwalt die Klage zurückgenommen.Jetzt musste ich Anwaltskosten und Gerichtskosten in Vorkasse bezahlen 654,00 € :( .
    Heute Telefonierte ich mit meinem Anwalt wegen den Zinsen,dieser meinte die Zinsen sind für das Verfahren Nebensache,es würde ein monatelanges Gerichtsverfahren werden können,wenn ich darauf bestünde.
    Es dreht sich alles mehr darum das die Targo die Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlen...von Zinsen war keine rede mehr :(
    Jetzt versuche ich selbst zu den Zinsen zu kommen und werde ein Schreiben aufsetzen und per Einschreiben wegschicken.
    Von der "lieben " Santander Bank habe ich noch nichts gehört oder Gelesen ......man man man die Zeit wird arg knapp :(


    lg.

  • die Zinsen (5%) für Nutzungsentschädigung habe ich auch schon bekommen. Es geht mir eigentlich um die Vertragzinsen, die noch viel höher sind als die Basiszinsen und die laut VBZ auch zu fordern sind.


    Letztere sind nur zu erstatten, wenn die BG vom Bruttodarlehensbetrag einbehalten wurde.

  • Hallo und einen schönen guten Tag,
    dank der guten Informationen und Verwendung der Musterbriefe, habe ich heute meine gezahlte Bearbeitungsgebühr von der Targobank erhalten. Vielen Dank an Finanztip. Jetzt gehts noch an die Zinsen. Auch hier werde ich wieder den Musterbrief verwenden.


  • Mann, der Anwalt hat ja gleich ziemlich scharfe Geschütze aufgefahren. War denn die Bank im Verzug? Hattest Du sie vor dem Gang zum Anwalt selbst angeschrieben und eine Frist gesetzt? Wenn ja, muss die Bank die Kosten zahlen. Falls nicht, hatte er Dich über die Risiken aufgeklärt, dass Du im schlechtesten Fall die Kosten tragen musst? Ich weiss ja jetzt nicht wie hoch Deine Zinsansprüche sind, aber das es eine Nebensache ist, ist schon frech zu behaupten. Die stehen Dir zu.

  • Hallo
    Hat jemand schon BG von der SWK Bank erstattet bekommen? Hatte Frist gesetzt bis 12.12., kam noch nicht einmal eine Antwort. RA hat gestern Fax losgesendet mit nochmaliger Frist zum 22.12.. Dann Klage.....
    Santander hat bisher nur 2 x die BG gezahlt. Zinsen 2 x extra angefordert, Frist bis 22.12.. Da kam auch noch nichts....
    Habe parallel Schreiben und Dokus zum Ombudsmann geschickt. Natürlich alles per Einschreiben mit Rückschein. Bei Santander ist die Verjährung ja nun gehemmt.....aber bei SWK...ich glaube...jetzt wird´s eng....


    Grüsse
    Ranido

  • Hallo ich habe mal eine Frage, ich habe einen Fahrzeugfinanzierung am 03.04.2001 bei der Creditplus Bank abgeschlossen, die Bearbeitungsgebühr war damals auf 781,64 DM festgesetzt. Die letzte Rate habe ich im Juni 2006 bezahlt. Ist der Kredit bzw. Finanzierungsvertrag jetzt schon verjährt oder macht es keinen Sinn da eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Ich habe Creditplus schon angeschrieben, aber die rühren sich nicht.


    Und dann hab ich doch ne Frage als Unternehmer, mein Lebensgefährte hat auch alle Fahrzeuge finanziert. Jetzt schreibt z.B. die BMW Bank, dass die BGH Urteile ausschließlich für Verbraucherdarlehen ergingen und diese für ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nicht übertragbar ist. Die Santander hat bereits anstandslos bezahlt!! Kann ich da bei der BMW Bank nochmal Widerspruch einlegen??


    Vielen Dank schon mal für die Antworten


  • Mann, der Anwalt hat ja gleich ziemlich scharfe Geschütze aufgefahren. War denn die Bank im Verzug? Hattest Du sie vor dem Gang zum Anwalt selbst angeschrieben und eine Frist gesetzt? Wenn ja, muss die Bank die Kosten zahlen. Falls nicht, hatte er Dich über die Risiken aufgeklärt, dass Du im schlechtesten Fall die Kosten tragen musst? Ich weiss ja jetzt nicht wie hoch Deine Zinsansprüche sind, aber das es eine Nebensache ist, ist schon frech zu behaupten. Die stehen Dir zu.




    Ich hatte der Targo eine Frist bis zum 28.11.14 gesetzt,danach bin ich gleich zum Anwalt.
    Die Zinsen betragen 484,€.......ich hoffe das das geld jetzt nicht verloren geht.

  • @Menthelor,


    habe einen RA beauftragt, da Creditplus nach Verstreichen sämtlicher Zinsen (letzte war am 02.12. abgelaufen), Anwaltsschreiben war vom 05.12. eben überhaupt nicht reagiert hatte. Am 12.12. haben sie nur die BG erstattet, wegen Zinsen schreibt er nun noch nach. Er meinte halt, dass die Rechtslage wegen Zinsverjährung bei Zahlung nur BG nicht eindeutig ist. Manche sagen, es verjährt, andere sagen das Gegenteil.

  • Ich hatte der Targo eine Frist bis zum 28.11.14 gesetzt,danach bin ich gleich zum Anwalt.
    Die Zinsen betragen 484,€.......ich hoffe das das geld jetzt nicht verloren geht.


    Das wären ja dann schon über 1.000 EUR die weg wären =O Mich beschleicht das Gefühl, dass Dein Anwalt ja bereits sein "Gehalt" verdient hat und deswegen die o.g. Aussage getroffen hat.
    Ich fürchte Du wirst da nochmal tätig werden müssen, wenn Du Dein Geld nicht verlieren willst. Du musst die Zinsen nochmal neu anfordern sowie auch die Anwaltskosten einfordern. Vorallem würde ich glaub ich den Anwalt wechseln...

  • So eben mit der easy Credit telefoniert, mal jemand nettes dran gewesen. Die Auszahlungen haben seit 8.12 begonnen. Meine Daten sind komplett und es sollte wohl dieses Jahr noch zur Auszahlung kommen, soll aber Ende der Woche nochmal anrufen, da die Fachabteilung nicht erreichbar war


  • Das wären ja dann schon über 1.000 EUR die weg wären =O Mich beschleicht das Gefühl, dass Dein Anwalt ja bereits sein "Gehalt" verdient hat und deswegen die o.g. Aussage getroffen hat.
    Ich fürchte Du wirst da nochmal tätig werden müssen, wenn Du Dein Geld nicht verlieren willst. Du musst die Zinsen nochmal neu anfordern sowie auch die Anwaltskosten einfordern. Vorallem würde ich glaub ich den Anwalt wechseln...


    Das habe ich eben getan :) ich glaube an das Gute...alles wird gut ...alles wird gut :)


    Danke für die Antworten !!!


    Nun widme ich mich der Santander <X