@billy (S. 467)
Das Schreiben der Bank dürfte ein 'fauler Trick' sein. Zwar hat der BGH in seinen Urteilen nur die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in Allgem. Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank für unzulässig erklärt, ich gehe aber davon aus, dass die Bank auch in Ihrem Fall mit Ihnen beim Abschluss des Kreditvertrages mit keinem Wort über die Bearbeitungsgebühr "verhandelt" hat, oder? Ein sog. "Verhandeln" der Bank mit Ihnen über die Gebühr ist aber Voraussetzung dafür, dass man von einer "individuellen Vereinbarung" ausgehen kann. Wie gesagt: Offensichtlich ein durchschaubarer 'fauler Trick' der Bank, um sich damit vor der Rückzahlung drücken zu wollen.