Ein paar Anmerkungen zum Thema Santander.
Bei der Besprechung mit meiner Fachanwältin Mitte Dezember,nachdem mir die Santander nur eine von drei BGs Mitte November ohne die gezogene Nutzung gezahlt hatte und zwei meiner mit Fristsetzung,einmal Mitte November,einmal zum 15.12. verfaßten außergerichtlichen Forderungsschreiben bis auf die Standardschreiben ohne Reaktion blieben,habe ich folgendes anwaltlicherseits erfahren:
-es gibt bei der Santander NIEMANDEN,der bezüglich Bankenrecht vollständig im Bilde ist,
-die Bank ist von den Urteilen des BGH vollständig überrascht worden und hat weder eine einheitliche Linie gegenüber den Kunden und deren Begehren noch eine angemessene Organistationsstruktur zur Bewältigung der Aufgabe geschaffen,sondern die Reaktion(en)gegenüber der Kundschaft weitgehend an die Sachbearbeiter delegiert,
-das Tempo der Bearbeitung und die Ergebnisse(!!) sind willkürlich und werden fast immer zum Nachteil des Kunden in die Länge gezogen bzw.so "hingebogen",daß dieser nach Kräften schikaniert,mit einer Teilzahlung abgespeist und/oder einfach mit Nichtreaktion "gestraft"wird.
-Ausnahmen bestätigen die Regeln;diejenigen,die korrekt und transparent behandelt wurden,sollten dies wie einen Lottogewinn betrachten
Generell---sagt die Anwältin----helfe nur Klage,denn darauf würde immer mit einem Anerkenntnisurteil reagiert.
Mahnbescheiden würde ohne Begründung widersprochen,Schlichtungen des Ombudsmannes zwischen die Mühlsteine der Verfahrensfragen geschickt,um die Kundschaft zu entnerven bzw.ausbluten zu lassen.
Meine Klage läuft seit dem 17.12.2014.
Bis jetzt hat die Santander bereits knapp €800.- an Kosten am Hals,jeweils die Hälfte für das Gericht(habe ich gestern bezahlt,Erstattung von der Versicherung ist unterwegs) bzw.die Anwältin.
Bei Telefonaten mit meiner RSV wurden mir die anwaltlich genannten Sachverhalte bestätigt.
Die Versicherung wird in ihrem eigenen Interesse ihrerseits die Santander wegen Kostentreiberei etc etc zum Nachteil ihrer Gesellschaft und der Beitragsstabilität für die Kundschaft auf Schadensersatz verklagen.
Mal sehen,was die Rechtsabteilung von denen dann sagt.