Bei der Bank besteht noch eine offene Forderung, daher haben wir gedacht, dass die BG zumindest verrechnet werden.
Der Titel ist von 2012 und es ist die Gesamtsumme genannt, die BG ist aber anteilig in den Monatsraten an die Bank bezahlt worden. Daher sind sicherlich in dem Titel auch noch ANsprüche aus der BG enthalten.
Da halte ich die Rückforderung der Gebühr für schwierig.
Du solltest aber bei der Bank in soweit intervenieren, das der Titel um die Summe der Gebühr gekürzt wird.
Falls sich die Bank nicht darauf einlässt, sollte sie zumindest auf die Einrede der Verjährung verzichten, damit ihr nach der vollständigen Begleichung eurer Schuld die Gebühr zurückfordern könnt.
Mit dem Titel scheint mir die Bank aber momentan am längeren Hebel zu sitzen. Erst wenn alle Schulden beglichen sind, dürft ihr wieder fordern.