Santander einfachster Gegner.
da gewinnst entweder per Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil.
geht wesentlich schneller als Ombudsmannverfahren.
Sehe ich absolut genauso,ist allerdings an vier Voraussetzungen geküpft(wenn man es nicht selbst machen kann/will):
a)die Existenz einer Rechtsschutzversicherung,die schon bestand,als das/die Darlehen begann(en),um eine Deckungszusage zu bekommen oder
b)eine ausreichend gefüllte Kriegskasse sowie
c)die Risikobereitschaft,diese auch in die Waagschale zu werfen,wenn a)fehlt,
d)ein fähiger durchsetzungsstarker (Fach)anwalt.
Bei mir treffen a),c) und d) zu,so daß ich auf b)nicht angewiesen bin.
Für die Santander ist heute bei mir die Frist abgelaufen,innerhalb welcher sie bei Gericht ihre Verteidigungsanzeige vorlegen mußte.
Trotzdem erschreckt es mich immer wieder,mit welchen hanebüchenen,absurden und komplett unhaltbaren Tricks die aufwarten,um dem Betroffenen Knüppel zwischen die Beine zu werfen versuchen.
Ich möchte nochmals fragen:gibt es auch strafrechtliche Möglichkeiten,diesem Laden beizukommen??