Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Nach
    § 44a Abs. 2 S. 1 EStG darf ein Kreditinstitut weder die Annahme noch die Ausführung eines Freistellungsauftrages verweigern.


    Danke für diesen Hinweis!


    Allerdings frage ich mich jetzt,welches Vorgehen taktisch jetzt am sinnvollsten ist:


    a)ich mache nichts und halte ggfs.der Santander ihre Ablehnung samt Begründung unter die Nase,da sie ja selbst mitgeteilt hat,daß es zu einem Kreditkonto keinen Freistellungsauftrag gibt
    ODER
    b)ich schicke ihr den bereits fertigen Widerspruch ----wenn sie diesen akzeptiert--- und sorge ggfs.erst recht dafür,daß sie mir die Steuer aufbrummt(was bei meiner Forderung(wenn ich diese bei Gericht durchsetze) von ca.€6500.- immerhin €1625.- ausmacht).


    Ich tendiere zu Lösung a)!


    Hat jemand zu dieser Frage substantiell etwas beizutragen??


  • http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html


    hier kannst du es dir errechnen lassen


  • Um die Kapitalertragsteuer kommst du nicht herum. Diese wird aber nur für positive Erträge berechnet. Bedeutet: die Zinsen die du erhältst abzüglich der Vertragszinsen ( falls die nicht erstattet werden). Ob die Vertragszinsen erstattet werden müssen habe ich bis jetzt nicht eindeutig klären können. Falls die Vertragszinsen erstattet werden, muss du auf die Nutzungsentschädigung Kapitalertragssteuer Zahlen (nicht für die BertVagszinsen). Falls die Vertragszinsen nicht erstattet werden muss nur auf die Nutzungsentschädigung abzüglich Vertragszinsen Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Die Vertragszinsen sind negative Zinsen und müssen den positiven Zinsen gegenüber gestellt werden. So hat es mein Steuerberater erklärt

  • Eine weitere Woche ohne Zahlungen der Commerzbank ist rum. Wir haben März und angeblich soll bis Ende März bei der COBA alles erledigt sein.


    Die Hoffnung stirbt zuletzt!


    ich warte auch gespannt auf die nächste Woche


    Erwarte heute noch einen Rückruf meiner Kundenberaterin in einer anderen Angelegenheit und werde sie dann auch nochmal auf den Bearbeitungsstand bezüglich der Bearbeitungsgebühr ansprechen!!!
    mal schaun .....


  • Tach zusammen!


    Ich habe hier schon viel mitgelesen, jetzt habe ich mich mal angemeldet. Vielen Dank schonmal für die ganzen Informationen die hier alle so fleißig gesammelt haben.


    Bin ja schon froh, dass ich nicht bei der Santander bin...


    Zur Sache: Genau das obige Schreiben habe ich Freitag auch bekommen, heute ist das Geld, die Bearbeitungsgebühr, auf dem Konto. Allerdings ohne Zinsen. Ich würde gerne versuchen diese auch noch zu bekommen.


    Bislang habe ich alles mit eigenen Schreiben geschafft. Nen Rechtsanwalt habe ich nicht bemüht.


    Ich hatte Ende letzen Jahres ein Schreiben an S-Kreditpartner und eins an den Ombudsmann zwecks Hemmung der Verjährung geschickt. Vom Ombudsmann habe ich nie ein Schreiben erhalten.


    Wie muss ich jetzt vorgehen, bzw. welche Frist gilt nun zum Widerspruch? Einen Teil, die Bearbeitungsgebühr, habe ich ja schon erhalten. Beginnt für die Zinsen jetzt eine neue Verjährung? Gilt hier noch die Hemmung durch mein Schreiben an den Ombudsmann?


    Vielen Dank vorab für eure Infos!

  • [quote='cbracer1976','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=20344#post20344']Eine weitere Woche ohne Zahlungen der Commerzbank ist rum. Wir haben März und angeblich soll bis Ende März bei der COBA alles erledigt sein.


    Die Hoffnung stirbt zuletzt!


    ich warte auch gespannt auf die nächste Woche


    Erwarte heute noch einen Rückruf meiner Kundenberaterin in einer anderen Angelegenheit und werde sie dann auch nochmal auf den Bearbeitungsstand bezüglich der Bearbeitungsgebühr ansprechen!!!mal schaun .....[/quot
    e]




    Ob die Kundenberater/ innen da Auskunft geben dürfen?
    Vor 4 Wochen schon hat mein Anwalt der Commerzbank geschrieben dass ja jetzt alle Unterlagen vorliegen und einer Zahlung nichts mehr im Wege stehe.
    Nichts - kein Lebenszeichen! X(

  • @LittleFu


    Ging es um etwas bereits abgeschlossenes? Oder läuft der Kredit bezüglich dieser BG noch?
    Ging es um eine höhere Summe?
    (nebenbei erwähnt, ich kann dir nur dazu raten zu wechseln. Oder zumindest keine Finanzierungen über diesen Verein mehr zu machen. So mache ich es zumindest.)


    @scorpiX


    Ich mag auch kurze konkrete Infos bei Rückzahlungen. Dann kann man etwas besser auf seinen eigenen Fall reflektieren.

  • Um die Kapitalertragsteuer kommst du nicht herum. Diese wird aber nur für positive Erträge berechnet. Bedeutet: die Zinsen die du erhältst abzüglich der Vertragszinsen ( falls die nicht erstattet werden). Ob die Vertragszinsen erstattet werden müssen habe ich bis jetzt nicht eindeutig klären können. Falls die Vertragszinsen erstattet werden, muss du auf die Nutzungsentschädigung Kapitalertragssteuer Zahlen (nicht für die BertVagszinsen). Falls die Vertragszinsen nicht erstattet werden muss nur auf die Nutzungsentschädigung abzüglich Vertragszinsen Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Die Vertragszinsen sind negative Zinsen und müssen den positiven Zinsen gegenüber gestellt werden. So hat es mein Steuerberater erklärt


    Leider(?)ist mir der tiefere Sinn dieser Logik verborgen,denn ich sehe nicht ein,daß ich auf Schadensersatz (und wenn es nur die gezogene Nutzung ist)Steuern bezahlen soll.
    Was ich aber präzise wissen möchte:
    Zu welcher Vorgehensweise bezüglich des von der Santander abgelehnten Freistellungsauftrags hat Dir denn Dein Steuerberater konkret geraten?
    Außerdem würde mich in punkto Begrifflichkeit interessieren,was mit "Vertragszinsen" gemeint ist:wenn Du damit die ganz normalen Darlehenszinsen meinst,dann geht es um diese nun gerade nicht.
    Es geht um vollständigen Schadensersatz für rechtswidrig kassierte Beträge,die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen:BG und von der Bank gezogenen Nutzungen.
    Das Gefälligkeitsgutachten von Dr.Behrens,worin dieser sich nicht zu schade ist,Schadensersatz in Einnahmen umzudeuten,ist meiner Ansicht nach,nicht geeignet,diesbezügliche Ansprüche der Banken widerspruchslos zu akzeptieren.


    Falls sich der genannte Steuerberater darauf bezieht,ist seine Grundlage mehr als wackelig.
    Dazu kommt noch,daß weder die Finanzbehörden noch der Gesetzgeber dem bisher gefolgt sind bzw.haben durchblicken lassen,daß sie diese Abgabe für rechtens halten.
    Dazu ergäbe sich noch die ganz praktische Frage,daß die Finanzbehörden Erstattungsansprüche gegen sie als unbegründet zurückweisen würden.


    Soll ich etwa weitere Klagen beim Finanzgericht einreichen??


    Gerne,wenn die RSV bezahlt.


    Ich für meine Teil habe das Schreiben der Santander erstmal abgeheftet und werde das denen zum richtigen Zeitpunkt als gültige Auskunft in Urkundenform(zwei Unterschriften!!) dergestalt unter die Nase reiben(lassen),daß damit die Bank implizit mitteilt,daß sie eben keine Kapitalertragssteuer abführen wird,da allein der Typ Konto(Darlehenskonto)dies verbietet.

  • hallo,


    was mach ich, wenn ich die zinsen zurückfordern muss, da noch nicht bezahlt, und nicht mehr weiß ab welchem datum ich die berechnung machen muss.


    hab nur noch das datum ab wann ich den darlehensvertrag unterschrieben hab

  • @steffi


    Nun, generell MUSST du garnichts :)
    Aber hier mal 2 ratsame Tipps.
    1. Nimm dir 5 Minuten Zeit, und durchforste das Forum. Da diese Frage schon zig Mal gestellt wurde.
    2. Im Notfall ohne Summe ein Schreiben aufsetzen (sollte deine nächste Frage nach Musterbriefen sein, auch hierzu gibt es Dutzende Beiträge).

  • Tach zusammen!


    Hab gerade seit langem mal wieder mit der Targo Bank telefoniert, da zwei meiner Forderungen in die individuelle Bearbeitung gegangen sind zwecks falscher Zinsen und einer angeblichen Verjährung die aus 2007 stammt.
    Beide Fälle sollten eigentlich seit Mitte Dez.2014 in dieser Prüfung sein, habe kürzlich von einer Filalmitarbeiterin erfahren das dies erst seit Anfang Januar 2015 der Fall ist.
    Erst hieß es es dauert 4 Wochen, dann wahren es 6 Wochen und die Filiale sagte mit 8 Wochen.
    Grad ebend mit dem Beschwerdemanagment der Targo telefoniert mit der Aussage so lang wie es dauert dauert es halt.
    Zum Abschluß sagt die nicht sehr nette Mitarbeiterin noch 3-4 Wochen - worauf man wohl absolut garnichts geben kann.


    Hat noch irgendjemand solche Erfahrungen mit der individuellen Prüfung bei der Targo gemacht?

  • Hallo,


    mir war von vornherein klar, dass die Banken da auf die lange Bank schieben und verweigern wollen. Ich habe gleich zu Beginn Anfang Dezember mal bei der Commerz Finanz schriftlich vorgetastet und nachdem da nach erneuter Aufforderung keine Reaktion kam habe ich das Ganze an den Ombudsmann gesendet.


    ein paar Tage darauf kam das dämliche Formular, obwohl die schon alle Daten hatten - ich habe meinen Ärger heruntergeschluckt und den Scheiß halt ausgefüllt und denen sogar die Zinsen vorgerechnet.


    Am 29.12. hatte ich dann der Geldeingang, obwohl sie schon Verzögerungen bis Ende Januar angekündigt hatten.


    Fazit: Immer direkt volle Rotz' draufhauen, sonst denken die "Mit dem kann man's machen"



    Ulkiges Detail: Gestern kam nochmal so ein Formular ... hmm ... ob ich probieren soll, dass die mir das Geld ein 2. mal senden?? :D