Nach
§ 44a Abs. 2 S. 1 EStG darf ein Kreditinstitut weder die Annahme noch die Ausführung eines Freistellungsauftrages verweigern.
Danke für diesen Hinweis!
Allerdings frage ich mich jetzt,welches Vorgehen taktisch jetzt am sinnvollsten ist:
a)ich mache nichts und halte ggfs.der Santander ihre Ablehnung samt Begründung unter die Nase,da sie ja selbst mitgeteilt hat,daß es zu einem Kreditkonto keinen Freistellungsauftrag gibt
ODER
b)ich schicke ihr den bereits fertigen Widerspruch ----wenn sie diesen akzeptiert--- und sorge ggfs.erst recht dafür,daß sie mir die Steuer aufbrummt(was bei meiner Forderung(wenn ich diese bei Gericht durchsetze) von ca.€6500.- immerhin €1625.- ausmacht).
Ich tendiere zu Lösung a)!
Hat jemand zu dieser Frage substantiell etwas beizutragen??