Ich denke, dass der Güte- und Verhandlungstermin erst mal klären soll, ob und in welcher Höhe deine Forderungen berechtigt/belegbar sind und ob die Bank Gegenbeweise vorbringt. (Forderung nicht berechtigt oder schon erfolgt)
Danke für Deine Statements,die mir einen tieferen Einblick in die Taktik der Gegenseite und die Absicht der Richterin genannt und vermittelt haben.
-Meine Forderungen sind aufgrund der Rechtslage(BGH etc) berechtigt,
-mit Ausnahme des Vertrags aus 2005(dafür gibt es einen erweiterten Auskunftsanspruch gemäß §666 BGB den Rückzahlungsbeweis im Vertrag aus 2008,der auch die Existenz des Darlehens aus 2005 (und damit der BG beweist)liegen alle(!!) Beweise in Urschrift vor und sind damit belegbar.
-Gegenbeweise wird die Santander NICHT vorlegen können(weil nicht existent),außerdem ist ihr Versuch,eine Zinszahlung von ihr bezüglich des Darlehens aus 2008,zu beweisen,nicht nur durch meine Kontoauszüge zu widerlegen,sondern meiner Ansicht nach sogar strafrechtlich relevant.
Was wären denn mögliche Probleme mit der RSV?
Da Deine Akte dem Gericht seit Januar vorliegt,dürftest Du auch bald an der Reihe sein(ich habe das Gericht am 5.Januar bezahlt,Klage war am 17.12.2014 dem Gericht zugeleitet worden).........
Ich würde mich über weitere bzw.ergänzende Wortmeldungen sehr freuen.