Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag

    @ruckizucki und @kastanienblatt


    Hier mal der Versuch es verständlich zu beschreiben:


    Berechnung Zinsen für die Thematik "Bearbeitungsgebühren"

  • Hat jemand ausser den Verzugszinsen auch die Zinsen, die auf Basis des Kreditzinses ja auch auf die Gebühren anfallen, von der Bank zurückgefordert?
    Laut Verbraucherzentrale Sachsen sind auch diese zurückzuzahlen:
    http://www.finblog.de/kreditgebuehren-zurueckfordern-2014/


    Habe noch eine Forderung bei der Targobank offen. Falls die sich beim im Musterbrief geforderten Verzugszins quer stellen, wird es nur noch teurer für die... ^^

  • Ja, mein Text an die Bank.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein
    Bearbeitungsentgelt in Höhe von 550 Euro berechnet. Dieses Entgelt
    ist unzulässig.


    Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten
    stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt
    werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR
    170/13 und Az.: XI ZR 405/12) entschieden.


    Im
    Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom
    28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13


    und
    – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der BGH hat entschieden, dass Kenntnis
    erst ab Ende 2011 vorlag, so


    dass Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte
    noch nicht vorliegt.


    Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt, zuzüglich
    Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszins ab Vertragsbeginn
    (25.02.2010) bis zum 13.11.2014 auf mein Konto, IBAN:


    zu überweisen.
    Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel
    gezahlten Zinsen binnen vorgenannter Frist ordnungsgemäß zu
    berechnen und auf das o. g. Konto zu überweisen.



  • Das sieht gut aus- vielen Dank!
    Bei 2700 Euro Gebühren ab 2007 rechne ich mal nicht damit, dass die Targobank "einfach so" die Zinsen erstattet.

  • Das sieht gut aus- vielen Dank!
    Bei 2700 Euro Gebühren ab 2007 rechne ich mal nicht damit, dass die Targobank "einfach so" die Zinsen erstattet.


    die summe meiner gebühren, lägen quasi im doppelten bereich, und somit bereite ich mich jetzt auch lieber schon auf alle eventualitäten prophylaktisch vor.. leider schade, dass ich viel zu wenig ahnung habe :(

    • Offizieller Beitrag

    Wie setzt sich denn die Gesammtsumme auseinander?


    Im Musterbrief würde ich wie folgt angeben:


    Jahr Darlehensnr. Gebühr Forderung der Zinsen auf die Gebühr


    2009 XXXXXXX 500€ 120€ (2009-2014)



    ========================================


    Gesamt 620€

  • Henning..wie sieht es aus wenn das Einschreiben am 30.11.14 an die Santander Bank geschickt, aber sich bis heute immer noch in der Zustellung befindet?! Das ist doch Absicht oder? Wie kann man da vorgehen?


    Genau das Problem habe ich auch immer noch. Habe ebenfalls am 30.10.2014 per Einschreiben mir Rückschein geschickt.
    Bei der Sendungsverfolgung steht nach wie vor "in Zustellung"
    Gehe aber definitiv davon aus, das zugestellt wurde, denn es waren 2 Schreiben, eins von meinem Mann und eins von mir.
    Das von meinem Mann müssen sie ja erhalten haben, sonst wäre am 4.11. ja nicht das Schreiben gekommen und das Geld am 5.11.
    Also woran liegt das nun.

  • @Henning
    Soeben angerufen.
    Die freundliche Dame hat alles aufgenommen und gemeint, bei der Santander Bank wäre das sehr komisch. Die hätten ein Postfach, in dem die Briefe liegen. Auch die mit Rückschein!!!!
    Und nach 7 Tagen darf die Post dann nachfragen, ob sie den Rückschein holen darf.
    Finde ich eine bodenlose Frechheit. Und nun?

    • Offizieller Beitrag

    Seltsame Information.


    Variante 1:


    Sie geben der S.-Bank nochmals eine Rückmeldung mit Fristsetzung unter Ankündigung der Einbindung des Ombudsmannes


    Variante 2:


    Sie geben den Sachverhalt mit allen Informationen direkt an den Ombudsmann weiter.

  • @Henningnull
    denke bald, das der Ombudsmann hier das beste ist.


    Bei der Hotline der Bank ist dauernd besetzt. Und die Filiale redet sich raus, das sie damit nicht zu tun haben und
    "nicht bei den Kollegen auf den Schreibtisch gucken Können" - noch so ne Frechheit.


    Wenn ich jetzt die Bank nochmal anschreibe, reicht das per Fax oder mail?
    Und den Ombudsmann wieder mit Einschreiben mit Rückschein?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke hier sollte eine Mail ausreichend sein, in dem Sie sich auf den Vorgang beziehen.


    ---


    Beim Ombudsmann kann ein Einschreiben nicht schaden, hat den Vorteil das Sie einen Nachweis haben und die Verjährung somit gehemmt ist.

  • Ok.
    werde jetzt noch bis Dienstag abwarten, bis meine Fristsetzung rum ist und dann der Bank ne Mail schicken mit der Ankündigung, die Sache zum Ombudsmann zu geben.


    Dann sehe ich weiter.


    Frag mich, ob die losen, wem sie was zahlen :)
    Vielleicht kam ihnen mein Mann bedürtiger vor als ich, keine Anhnung.

  • Eine postive Meldung !
    Ich habe am 29.10.14 meine Kreditgebühren bei der TOYOTA-Kreditbank per Einschreiben zurückgefordert.
    Der Betrag (einschlieslich Zinsen) wurde meinem Konto am heutigen Tage gutgeschrieben.
    Respekt !


    Ich habe noch Forderungen gegenüber der DKB, DSL (Postbank) und der Deutschen Leasing Finance (Sparkassentochter).
    Ich werde berichten.

    • Offizieller Beitrag

    Ok.
    werde jetzt noch bis Dienstag abwarten, bis meine Fristsetzung rum ist und dann der Bank ne Mail schicken mit der Ankündigung, die Sache zum Ombudsmann zu geben.


    Dann sehe ich weiter.


    Frag mich, ob die losen, wem sie was zahlen :)
    Vielleicht kam ihnen mein Mann bedürtiger vor als ich, keine Anhnung.


    oder der Ansicht das Frauen verständnisvoller sind :)

  • Habe hier gerade von mehreren gelesen das der Rückschein vom Einschreiben an diverse Banken nicht zurück kommt.
    Wir haben per Einwurfeinschreiben an die Banken versendet.Der Briefträger muß dann vermerken wann er das Einschreiben in den Briefkasten geworfen hat!Und es ist im Inet nachverfolgbar.
    Wenn die Banken das Einschreiben mit Rückschein nämlich nicht annehmen,geht das nach 8 Werktagen normalerweise zurück an den Empfänger..........So kann man auch die Frist hinaus zögern.........