Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Santander Bank


    Hallo, meine Frage ist wenn man einen Anwalt nimmt über eine Rechtsschutzversicherung und man ist im Recht aber die Bank spielt auf Zeit, muss man dann die Selbstbeteiligung selber zahlen, oder kann man es der Bank in Rechnung stellen.


    Von der Santander Bank habe ich nur den Musterbrief bekommen und ich soll mich gedulden da das Urteil noch nicht vorliege. Sollte man gleich einen Anwalt hinzuziehen oder noch etwas abwarten?

  • Die haben mitlerweile die Urteilsbegründung vorliegen ,und bitten noch um etwas Geduld ,da jeder Fall einzeln
    geprüft werden müsste , habe angerufen und bekam diese Antwort .Werde noch eine Woche warten und dann nochmal anrufen und ihnen mitteilen das ich einen Anwalt einschalten werde , wenn ich nicht in den nächsten 2 Wochen von ihnen höre.


    Grüsse Thomas

  • Hallo Franziska


    Die Einreichung meiner Rückforderung war am 21.05.2014
    Dann kam das Standartschreiben das die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt am 02.06.2014
    und jetzt mein Anruf und der oben genannten Antwort !

  • Hallo Norbert,


    Zitat

    Santander Bank


    Hallo, meine Frage ist wenn man einen Anwalt nimmt über eine Rechtsschutzversicherung und man ist im Recht aber die Bank spielt auf Zeit, muss man dann die Selbstbeteiligung selber zahlen, oder kann man es der Bank in Rechnung stellen.


    nochmal zu Ihrer Frage mit der Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung:


    Wenn Sie einen Anwalt nehmen und rechtsschutzversichert sind, wird Ihr Anwalt die außergerichtlichen Kosten von der Bank ersetzt verlangen. Das kann er deshalb, weil bereits vergeblich die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr gefordert wurde und die Bank mit ihrer Leistung in Verzug ist nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB.
    Wenn die Bank dann später zahlt, dann muss sie auch die notwendig gewordenen Rechtsverfolgungskosten zahlen. So war das im Übrigen auch in dem BGH-Urteil vom 13. Mai 2014. Ihre Rechtsschutzversicherung müsste also gar nicht zahlen und Sie im Ergebnis auch keine Selbstbeteiligung leisten.
    Da sich das Verfahren etwas hinzieht, kann es sein, dass Sie erstmal die Selbstbeteiligung an den Anwalt zahlen müssen, bei Erfolg aber wieder zurückbekommen.


    Und noch ein Hinweis: Bei unserem Test zur Rechtschutzversicherung hat sich herausgestellt, dass Sie auf jeden Fall die Höhe der Selbstbeteiligung genau anschauen sollten. Es blieb ein Tarif ohne Selbstbeteiligung am günstigsten.


    Beste Grüße,
    Britta

    2 Mal editiert, zuletzt von Britta ()

  • Hallo, mich würde doch mal hier an der Stelle interessieren, ob denn überhaupt einer von der Santander Bank seine Bearbeitungsgebühr nach dem eingesandten Musterbrief wiederbekommen hat?

  • Hallo Zusammen,
    ich habe mit großer Interesse die Beiträge verfolgt, zumeist ich selbst von mehreren Themen auch betroffen bin: Immobilienkredit, KfW Darlehen, aber auch Santander Bank Kredit.
    Davon haben wir zwei, zu unterschiedlichen Zeitpunkten (2009 bereits 2012 abgezahlt / 2012 läuft noch ) angeschlossen.
    Ich habe für beide Kredite, einzeln, bei der Santander Bank eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr mit dem Musterschreiben angefordert. Die beiden Forderungen wurden binnen ca. 2 Wochen abgelehnt, da angeblich keine Bearbeitungsgebühr einbehalten wurde. Daraufhin, hatte ich die Kopien der Verträge mitgeschickt, dort ist die Bearbeitungsgebühr exakt ausgewiesen.
    Nun habe ich wieder eine Ablehnung bekommen, da die Gebühr ja zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung offen ausgewiesen wurde und ich somit das auch zur Kenntnis genommen, und mit meiner Unterschrift dies auch akzeptiert habe.
    Ist das richtig?
    Denn ich habe in keinem einzigen Punk entdeckt, ob es bei der Rückerstattung darum ging, ob die Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag versteckt oder bekannt war.
    Können Sie mir etwas dazu sagen?
    Viele Grüße


  • Guten Tag Katharina,


    was Sie schreiben ist ja schon ein starkes Stück. Das die Santander Bank zunächst versucht Ihren berechtigten Anspruch durch eine falsche Behauptung abzutun, kann man schon fast unseriös nennen.
    Zu Ihrer Frage:
    Dass Sie Kenntnis von den Gebühren hatten und damit keine Berechtigung besteht, diese zurückzufordern ist eine reine Schutzbehauptung der Santander. Natürlich können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen, auch wenn sie Ihnen bei Vertragsschluss bekannt war.
    Denn es kommt nicht darauf an, ob die Bearbeitungsgebühr in einem Kreditvertrag offen ausgewiesen war. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13. Mai die Bearbeitungsgebühren grundsätzlich als unzulässig eingestuft. Auf eine fehlende oder vorliegende Kenntnisnahme bei Vertragsschluss kommt es daher nicht an. In Ihrem Fall wird es sich auch nicht um eine individuelle Vereinbarung handeln, da Sie ja anscheinend einen Standardkreditvertrag bei der Santander unterzeichnet haben.


    Sie sollten daher der Santander schreiben, dass es laut des BGH Urteils vom 13. Mai diesen Jahres nicht auf die Kenntnisnahme ankommt und Sie daher die Gebühren in vollem Umfang zurückfordern. Setzen Sie der Santander Bank in diesem Schreiben auch eine 14-tägige Frist für die Überweisung der von Ihnen gezahlten Bearbeitungsgebühren. Verweisen Sie darauf, dass Sie rechtliche Schritte einleiten, sollte die Santander innerhalb der 14 Tage Ihrer Forderung nicht nachkommen und das Geld nicht überweisen.


    Sollte es soweit kommen und Sie einen Anwalt einschalten müssen, klären Sie vorher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits übernommen werden.


    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, wenn Sie hier in der Community Ihre weiteren Erfahrungen teilen.


    Mit besten Grüßen
    Martin Berg


    PS: Vergessen Sie nicht der Santander in Ihrem Schreiben eine Kontoverbindung anzugeben auf der sie Ihnen das Geld überweisen soll.

  • Habe gestern meine Bearbeitungsgebühr von der Santander auf meinem Konto gehabt ca.800 Euro :rolleyes:

  • Könne sie dazu etwas genaueres sagen? Sowohl zum Kreidt (Zeitraum) als auch zu dem Zeitpunkt der rückforderung etc. .

  • Hallo, habe auch versucht bei der Santander Bank die Bearbeitungsgebühr zurück gefordert bekam auch die Standard - Anwortschreiben. Heute hat sich die Santander Bank in einem 3 seitigen Brief von sich aus geantwortet und nach wie vor die Auszahlung abgelehnt. Sie beruhen sich auf § 488 BGB. Ich muß diesen Brief wohl noch 100 mal durchlesen bevor ich verstehe was die da eigentlich von mir wollen. Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen und sind meine Chancen jetzt gleich null?
    Gruß Maya

  • BEARBEITUNGSGEBÜHR: Sind denn nur die Gebühren für den Abschluss eines Kredites gemeint?
    Ich habe für meinen Kredit einen Zins- und Tilgungsplan angefordert, der mich 15 Euro gekostet hat. Dabei sind diese Bearbeitungsgebühren gar nicht in der Preisübersicht aufgeführt. Das ärgerliche daran ist die Art und Weise der Ausführung. Der Plan beginnt mitten in der Laufzeit, ist noch nicht einmal von Beginn an aufgelistet. Für diese "Arbeit" stolze 15 Euro sind einfach nicht gerechtfertigt. Mein Einspruch wurde übrigens nicht beantwortet. Gutschrift demzufolge auch nicht ausgeführt.

  • Habe gestern meine Bearbeitungsgebühr von der Santander auf meinem Konto gehabt ca.800 Euro <img src="http://www.finanztip.de/community/wcf/images/smilies/rolleyes.png" alt=":rolleyes:" />


    Also mein Kredit war aus 2012 habe das Musterschreiben geschickt und auch erstmal das Standartschreiben erhalten darauf zwei weitere E Mails geschrieben und immer die selben Antworten!Dann habe ich letzte Woche noch einmal eine Mail geschrieben mit der Androhung wenn das Geld in 7 Tagen nicht auf dem Konto ist,mein Anwalt die Klage einreichen wird!(Habe natürlich gar keinen Anwalt;-))
    Und siehe da das Geld kam mit dem Schreiben"Aus Kulanz und einer weiteren ungestörten Geschäftsbeziehung zahlen wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr zurück blablabla!
    Also dran bleiben es lohnt sich!

  • Auch ich erhielt eine Ablehnung von der Santander Bank mit einer Erläuterung auf 3 Seiten. Hier habe ich jetzt Chancen mit einem Anwalt weiter zu kommen?

  • Aus Kulanz und einer weiteren ungestörten Geschäftsbeziehung zahlen wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr


    Das ist ja ein starkes Stück! Und bestätigt, dass sich Hartnäckigkeit auszahlen kann. Wer seine Rechte kennt, ist hier klar im Vorteil!


    Zur Info an alle: Wenn Sie die Schreiben hier als Bilder anhängen möchten (persönliche Daten selbstverständlich geschwärzt oder ausgelassen!), dann können Sie das über "Erweiterte Antwort" > "Dateianhänge" machen.

  • Hallo Franziska. Ich habe vor ca. 2 Jahren ein Kredit aufgenommen, der aber mitlerweile von einer anderen Bank abgelöst wurde. Kann ich dennoch bei der Bank die Bearbeitungsgebühr zurückfordern obwohl der Kredit abgelöst wurde?
    Über eine kurze Rückinfo würde ich mich freuen.

  • Hallo, habe heute von der Santander Bank meine Bearbeitungsgebühr erstattet bekommen. Aber leider wurden die Zinsen nicht ausbezahlt und im Schreiben von der Bank nicht mal erwähnt. Im Musterbrief habe ich aber diese verlangt.


    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

  • Also an deiner Stelle würd ich einfach hartnäckig bleiben und ein weiteres Schreiben einsenden, in dem du auch die Zinsen zurückverlangst. Die Beispiele hier zeigen doch eindeutig, dass sich dranbleiben absolut lohnt. Zur Not halt mit dem Anwalt drohen, da scheine sie beizukommen. Und zur ganz großen Not eben tatsächlich einen Anwalt einschalten.