Picteur: ja Sie waren von 2007, 2008, 2009 und 2011
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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für mich wird der anwalt nun tätig.. vorerst erneutes schreiben, dann evtl mahnbescheid.. alle weiteren schritte, werden wohl hoffentlich nicht mehr notwendig sein *auf holz klopf* [/quote]
Macht auch alles mein Anwalt. Nur glaube ich, dass die Bank gleich mal die Holzhammermethode braucht. Außerdem hat sie ja nach Zustellung der Klage, die Möglichkeit, zu bezahlen und das ganze abzuwenden. SELBER SCHULD sag ich da nur. Aber sie können das ja locker von all denen einsparen, die schon mürb geworden sind und vermutlich auf ihre Ansprüche verzichten. Ist zwar viel los hier im Forum, aber ist ja wohl nur ein minimaler Bruchteil der Kunden, die was kriegen. Und die, die noch gar nichts verlangt haben, weil sie es gar nicht wissen (gerade ältere Leute). Das ist so traurig.
lg
Lisa -
ach wie gut, das niemand weiß, dass ich ..............heiß
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grrrrrrrrrrrrrr.. unfassbartja habe auch bestätigungen mit datum 07.11. sowie 12.11. bekommen von der santander, aber bisher bleibt mir nur der ernüchternde stündliche blick aufs konto, wo auch weiterhin nichts eingetroffen ist....
also auch ich kann leider bestätigen das du kein einzelfall bist -
@Zinsenberechner
zu dem Thema gibt es einen neuen Tool auf test.de
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/die meisten von Euch schreiben über die 5% Basissatzzinsen, die Vertragszinsen sind aber oft viel höher und können in vielen Fällen so hoch sein wie die BG.
Danke, danke, danke. Muss ich in meinen oben geschilderten Kredit-Fällen ohne oder mit erhöhtem Nennbetrag in der Exteltabelle rechnen? Diese Berechnung bezieht sich aber nur auf die Nutzungsentschädigung, oder?
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Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“) -
ach wie gut, das niemand weiß, dass ich ..............heiß
*pruuuuust*-- so, nun schuldest du mir eine neue tastatur *den kaffee aufwischt*
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Habe beides gefordert, nach dem Hinweis der Verbraucherzentrale.
Also die Vertragszinsen auch so berechnet wie dort beschrieben (Zinsrechner für einmalige Spareinlage, Sollzins, Laufzeit)? Wie verträgt sich dies mit dem anteiligen Eingang der BG pro Rate während der Laufzeit? -
lässt sich drüber reden, sollte ich jemals eine BG zurückbekommen
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Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)haha, du hast dein kamelle-geld ja auch schon bekommen
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Picteur: ja Sie waren von 2007, 2008, 2009 und 2011
Na dann Dann kommt die Sparkasse aus der Nummer nicht raus. Nochmal anschreiben, Begründen, Frist setzen, schon mal den danach zu konsultierenden Rechtsbeistand erwähnen. Falls man sich immer noch weigert, weitere Schritte mit RA, OM oder ähnliches einleiten um die Verjährung aufzuhalten. Nicht mehr zu lange warten, das Jahr ist nicht mehr lange. Eigentlich bleiben nur noch gut 3 Wochen!!
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Also die Vertragszinsen auch so berechnet wie dort beschrieben (Zinsrechner für einmalige Spareinlage, Sollzins, Laufzeit)? Wie verträgt sich dies mit dem anteiligen Eingang der BG pro Rate während der Laufzeit?ja, genauso. Das mit den Raten weiß ich nicht so genau..
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lässt sich drüber reden, sollte ich jemals eine BG zurückbekommen
muhahaha.. sollteste jemals etwas bekommen, werde ich dich freundlich daran erinnern, dass sie in meinem schlepptop steckt, und nun tropft und nach kaffee stinkt hülfe..
eben mal auf`s giro gespickelt.. NIX.. pffftttt..
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muhahaha.. sollteste jemals etwas bekommen, werde ich dich freundlich daran erinnern, dass sie in meinem schlepptop steckt, und nun tropft und nach kaffee stinkt hülfe..
eben mal auf`s giro gespickelt.. NIX.. pffftttt..
Ja, ich habe auch gerade mal einen Blick aufs Konto riskiert. NIX Ich werde dann jetzt mal Frau Anwalt (ja ich weiss es heißt Anwältin....) konsultieren und das weitere Vorgehen besprechen...
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Ja, ich habe auch gerade mal einen Blick aufs Konto riskiert. NIX Ich werde dann jetzt mal Frau Anwalt (ja ich weiss es heißt Anwältin....) konsultieren und das weitere Vorgehen besprechen...
so ist es recht.. auch frau anwalt, soll ein stück vom kuchen haben
es (dieses bankendingens) ist und bleibt für mich ein wahnsinn- und wird auch künftig noch zu den dingen gehören, die ich nicht verstehen werde -
Werde aus den Banken einfach nicht schlau...nach welchen Schema Sie das Geld überweisen. Vorallem müssen die wirklich Stress haben....die tun mir wirklich L..... NICHT WIKLICH
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@Zinsenberechner
zu dem Thema gibt es einen neuen Tool auf test.de
https://www.test.de/Erstattung…zahlen-muessen-4783329-0/die meisten von Euch schreiben über die 5% Basissatzzinsen, die Vertragszinsen sind aber oft viel höher und können in vielen Fällen so hoch sein wie die BG.
Aber in diesem Rechner von www.test.de muss ich doch den Tag der 1. Rate eingeben und nicht das Auszahlungsdatum? Manche sagen auch das der Verzug bei der Nutzungsentschädigung erst einen Tag nach der ersten Rate eintritt. Oder gibt es ein Urteil, welches den Start der Nutzungsentschädigungsberechtigung auf das Auszahlungsdatum oder Vertragsbeginn oder Ratenrückzahlungsbeginn setzt?
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Aber in diesem Rechner von www.test.de muss ich doch den Tag der 1. Rate eingeben und nicht das Auszahlungsdatum? Manche sagen auch das der Verzug bei der Nutzungsentschädigung erst einen Tag nach der ersten Rate eintritt. Oder gibt es ein Urteil, welches den Start der Nutzungsentschädigungsberechtigung auf das Auszahlungsdatum oder Vertragsbeginn oder Ratenrückzahlungsbeginn setzt?
ich habe das geld damals sofort auf mein konto bekommen (ergo bei vertragsabschluss), aber zb erst 3 monate später die erste rate gezahlt.. es zählt also jeweils das datum des vertragsbeginnes..
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ich habe das geld damals sofort auf mein konto bekommen (ergo bei vertragsabschluss), aber zb erst 3 monate später die erste rate gezahlt.. es zählt also jeweils das datum des vertragsbeginnes..
vergessen: WEIL ich gebühr nicht vorab gezahlt wurde, sondern in meinem falle i die ratenzahlung mit einfloss..
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so ist es recht.. auch frau anwalt, soll ein stück vom kuchen haben
es (dieses bankendingens) ist und bleibt für mich ein wahnsinn- und wird auch künftig noch zu den dingen gehören, die ich nicht verstehen werdeSo, kurzes update. Sie schaut was die beste Variante ist, erstmal Mahnbescheid und/oder Klage und wir entscheiden das dann morgen bzw. spätestens am Montag. Aber es muss jetzt was passieren wg. VERJÄHRUNG!!!!