Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Oh Mist,


    habe mir das Video eben mal angesehen. Ich dachte bisher, dass die Banken die BG + 5 % Verzugszinsen rückvergüten müssen. Aber das ist ja wohl noch deutlich mehr, wegen den eigentlichen Sollzinsen...Blöd, habe bei den Erinnerungen die Summe mit angegeben.


    Jetzt geht wohl eine Menge Kohle flöten... :cursing:


    noch ist nichts verloren.. gleich wieder frisch ran ans werk :whistling:

  • Achtung an die Santanderkunden!!
    Schaut in Eure Kreditverträge, denn bei mir ist die Auflistung so: Finanzierungsbetrag (Nettobetrag)
    + BEARBEITUNGSGEBÜHR
    + Zinsen
    ------------------------------------------------
    = Darlehenssumme (Gesamtbetrag)


    Also wurden auf die BG KEINE Zinsen gezahlt!!


    Dann trift mein Musterbrief mit Rückforderung der BG + Entschädigung doch zu.



  • Ja stimmt, gerade auch gesehen, somit habe ich von 6 Verträgen keinen auf die ich Zinsen gezahlt habe...puhhhhhh...blöder Restalkohol

  • Hallo


    ich bin neu hier und habe eine Frage


    Ich habe aus dem Internet einen Musterbrief genommen und an Die targobank geschrieben. Es ging sich um Bearbeitungsgebühren von zwei Krediten mit ein und der selben Kreditnummer der Citi Bank. Der Brief lautet wie folgt:



    Betreff:
    Kreditvertrag-Nr. 3105663235


    Bearbeitungsgebühr


    Sehr
    geehrte Damen und Herren,


    zu
    oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die
    Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von.......und.......Euro
    berechnet.


    Die
    Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die
    Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern
    im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof,
    Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12
    entschieden.


    Sie
    haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1
    1. Fall BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs.
    1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des
    Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte
    über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend
    herauszugeben haben (Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR
    79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).


    Meine
    Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht
    verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann
    erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die
    Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014, Az. XI
    ZR 348/13 und XI
    ZR 17/14).


    Bitte
    überweisen Sie also........ und......... Euro zuzüglich Zinsen in Höhe
    von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren
    auf mein Konto mit der . Den
    Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens drei Wochen nach
    Zugang dieses Schreibens bei Ihnen.


    Sollte
    das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere
    Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte
    einleiten.


    Für
    Ihre Bemühungen: Vielen Dank bereits im Voraus!


    Mit
    freundlichen Grüßen


    So und heute bekomme ich die Antwort:




    wir haben Ihr schreiben zu
    Rückerststattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.
    Die in den
    letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des
    Bundesgerichtshof betrafen die Verträge andere Kreditinstitute.
    Wegen der abweichende Gestaltung unsere Kreditangebot sind diese
    Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren
    nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach
    den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
    Ungeachtet
    dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
    Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht
    bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte habe sie Verständnis, dass
    die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen
    aktuell einige Zeit dauert Sie müssen keine weiteren Maßnahmen
    ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere
    ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen
    Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmamnnverfahren
    einzuleiten.



    MFG


    Was soll ich nun von dem Brief halten?


    Danke im Vorraus für die Hilfe

  • Hallo zusammen, ich hab da mal ne Frage ich lese hier vermehrt von Erfahrungen von Targobank und Santander hat jemand auch evtl erfahrungen von der Deutschen Bank , habe diese Woche von dem Urteil erfahren und promt die Musterbriefe ausgefühlt und an die Banken verschickt. Ich bin neu hier und habe auch erst ab Seite 162 angefangen die Berichte mitzulesen.
    Ich habe zwei Schreiben an die Deutsche Bank rausgeschickt wo es um BG handelt in Höhe von 1500€ und einen an die Targobank, es wäre äusserst nett wenn sich der ein oder andere kurz äussern könnte falls er auch erfahrungen mit der Deutschen Bank gemacht hat, ob diese den Forderungen nachkommt oder ich doch meinen RA mit einbeziehen muss.


    Danke im voraus

  • Ja stimmt, gerade auch gesehen, somit habe ich von 6 Verträgen keinen auf die ich Zinsen gezahlt habe...puhhhhhh...blöder Restalkohol


    ja, aber es geht doch nicht um die verzinsung der summe, sondern um die forderbare verzinsung der bearbeitungsgebühren*, weil die bank nun quasi seit ein paar jahren mit meinem geld* arbeitet (ich habe mit 4% verzinst).. oder stehe ich nun auf dem schlauch? plus, sofern man es denn möchte, um den schadensanspruch, ab dem tag an dem die bank im verzug ist.. so zumindest, hatte ich es verstanden.. oder? ?(

  • für alle die hier neu sind :)




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  • Zitat von MarcusG: „Zitat von bukare: „Achtung an die Santanderkunden!!
    Schaut in Eure Kreditverträge, denn bei mir ist die Auflistung so: Finanzierungsbetrag (Nettobetrag)



    Ich dachte erst die BG gehört zum Nettokreditbetrag, der dann mit z.B. 9,5% verzinst wäre. Dann hätte man die Zinsen dafür noch extra zurückfordern können.
    Bei mir ist es aber so, das die BG in den Raten nicht extra verzinst wurde. Die 5% über Nominalzins sind praktisch die Entschädigung, weil die Bank an der BG
    verdient hat.

  • ja, aber es geht doch nicht um die verzinsung der summe, sondern um die forderbare verzinsung der bearbeitungsgebühren*, weil die bank nun quasi seit ein paar jahren mit meinem geld* arbeitet (ich habe mit 4% verzinst).. oder stehe ich nun auf dem schlauch? plus, sofern man es denn möchte, um den schadensanspruch, ab dem tag an dem die bank im verzug ist.. so zumindest, hatte ich es verstanden.. oder? ?(



    Also mhhhh,um es kurz zu machen. So wie ich verstehe. :D


    Wenn der Nennbetrag die BG enthält, und darauf die Sollzinsen (nominal) gerechnet werden, kann ich die Sollzinsen und die Verzugszinsen einfordern.


    Wenn aber mein Kredit so aufgebaut ist, dass der Nennbetrag nicht die BG enthält, dann halt nur die BG + Verzugszinsen (5 %) . So richtig ? ?(

  • Also mhhhh,um es kurz zu machen. So wie ich verstehe. :D


    Wenn der Nennbetrag die BG enthält, und darauf die Sollzinsen (nominal) gerechnet werden, kann ich die Sollzinsen und die Verzugszinsen einfordern.


    Wenn aber mein Kredit so aufgebaut ist, dass der Nennbetrag nicht die BG enthält, dann halt nur die BG + Verzugszinsen (5 %) . So richtig ? ?(


    ah, prima, danke ihr beiden :D so habe ich es ja auch gemacht.. (+ schadensersatz ab fristüberschreitung auch möglich).. nee, wat alles wirr hier.. gut, dass ICH beim anwalt bin :thumbup:

  • Hallo,


    auf die Gefahr hin ein "altes" Thema zu wiederholen (die Suchfunktion hat leider nicht geholfen), habe ich eine Frage zum Bereich Bearbeitungsgebühr bei Zwischenkrediten:


    2009 hat die Signal Iduna auf einen Zwischenkredit eine Bearbeitungsgebühr von 1% erhoben. In meinem Fall immerhin 1.100€. Fallen diese Kosten überhaupt in das hier behandelte Feld oder sind es legitieme Kosten für die Bereitstellung?
    Falls nicht: hat jemand Erfahrung bzw. hat sogar schon erfolgreich zurückgefordert?


    Danke und Grüße,
    Simon

  • Ein recht großes Risiko kann das werden, wenn man noch einen hohen Kredit abzuzahlen hat.


    Aber im Ergebnis gebe ich dir recht, von nichts kommt nichts.


    gut.. zur praxis, hatte ich vor einigen tagen etwas zu den mögl. repressalien seitens der bank geschrieben..
    letztlich ist es natürlich nicht rechtens, so lange du deinen pflichten pünktlich und ausreichend nachkommst.. ich bin sehr beruhigt, dass das gerichte ggf mit hoher wahrscheinlichkeit durchaus ähnlich sehen werden.. ein restrisiko, bleibt natürlich auch hier..