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Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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Hallo,
ich habe meine Ansprüche mittels Musterschreiben bei der Volkswagen-Bank geltend gemacht. Die zweiwöchige Frist läuft nächsten Freitag ab.
Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.
Daher denke ich schon über die nächsten Schritte nach.Am liebsten wäre mir tatsächlich der Anwalt. Aber da ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, weiß ich nicht, ob ich damit ein finanzielles Risiko eingehe, was die Gebühren des Anwalts anbelangt. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen?
Alternative wäre der Ombudsmann. Hier frage ich mich, welcher Ombudsmann für die VW-Bank zuständig ist. Ich kann diese Info irgendwie nicht finden, was aber definitiv eher an mir liegt. Für einen Hinweis wäre ich daher sehr dankbar.
Ombudsmann einschalten ist aber erst nach Ablauf meiner gesetzten Frist möglich, korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Habe vor wenigen Tagen mit einem sehr netten Mitarbeiter der Volkswagen Bank gesprochen. Habe ihn gefragt wie stand der Ding bei meinem Anliegen ist.
Er hat mir gesagt das die VW Bank allen Forderungen nachkommt die auch rechtlich im Einklang sind mit dem BGH Urteil. Allerdings sind die Abteilungen so überlastet, das diese jetzt schon mehrere Wochen im Verzug sind.
Die VW Bank arbeitet alle Anliegen nach "Posteingangsdatum" ab so dass alle Kunden fair behandelt werden. Deswegen werden einige trotz Fristsetzung erst später die Bezahlung sowie den Brief von der VW Bank bekommen.
Ich habe meine Zahlung vor 2 Tagen erhalten plus Zinsen. Der Brief in dem alles separat aufgelistet wurde kam einen Tag später an ... alles in allem sind 3 Wochen dabei vergangen....
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Hallo,
ich habe meine Ansprüche mittels Musterschreiben bei der Volkswagen-Bank geltend gemacht. Die zweiwöchige Frist läuft nächsten Freitag ab.
Bisher habe ich noch nichts von der VW-Bank gehört und befürchte auch, dass sich daran in der nächsten Woche nicht viel ändern wird.
Daher denke ich schon über die nächsten Schritte nach.Am liebsten wäre mir tatsächlich der Anwalt. Aber da ich keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, weiß ich nicht, ob ich damit ein finanzielles Risiko eingehe, was die Gebühren des Anwalts anbelangt. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen?
Alternative wäre der Ombudsmann. Hier frage ich mich, welcher Ombudsmann für die VW-Bank zuständig ist. Ich kann diese Info irgendwie nicht finden, was aber definitiv eher an mir liegt. Für einen Hinweis wäre ich daher sehr dankbar.
Ombudsmann einschalten ist aber erst nach Ablauf meiner gesetzten Frist möglich, korrekt?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
hallo. Ich würde noch etwas abwarten. Habe die VW Bank am 11.11. angeschrieben, am 22.11. kam ein Schreiben, dass die Verjährungsfrist gehemmt ist. Am Freitag kam ein Brief, in dem stand , dass ich die BG + Zinsen erstattet bekomme. Ich denke die VW Bank schafft es nicht die Fristen einzuhalten aufgrund der vielen Anfragen, aber ansonsten scheinen sie sich nicht gegen das BGH-Urteil zu sträuben
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guten Morgen ,
.......... neulich haben wir darüber nachgedacht was wir machen wenn das mit der BG ausgestanden ist ! ja da habe ich was gefunden was für uns auch sehr interessant sein könnte ...... !!
http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf es könnte sich lohnen ...... !!
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guten Morgen ,
.......... neulich haben wir darüber nachgedacht was wir machen wenn das mit der BG ausgestanden ist ! ja da habe ich was gefunden was für uns auch sehr interessant sein könnte ...... !!
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Man Michael H. du hast meine Gedanken gelesen!
danke den Link, das werd ich auch nutzen, habe 5x diese Kredite (letzte im 2010)!.
Im Test.de habe ich auch gelesen und wollte auch mehr Info bekommen.Schönen 2. Advent
Javier
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Hallo Zusammen,
ich wollte nur mitteilen, dass ich Post von der BMW u. Renault Bank bekommen habe.
Renault erstattet gesamten Betrag zurück und sogar 5% Zinsen, obwohl ich nur 4% gefordert habe. Das Schreiben
kam auf meine erste Anforderung und zwar innerhalb einer Woche. Da kann ich nur sagen "vorbildlich".Bei der BMW Bank habe ich 3 x BG + Zinsen angefordert. Im Brief steht leider nicht was erstattet wird. Mal sehen was kommt.
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag -
Habe am Freitag Nachricht von Easy Credit bekommen was ja jetzt die Team Bank ist bekommen. Sie verzichten in Ihrem Schreiben auf die Einrede der Verjährung. Antragstellung zur Rückzahlung der BG war am 17.11.14.
Hallo,
wir haben bereits am 9.11. die TEAM BANK angeschrieben, bisher aber keine Nachricht erhalten.
Dann stirbt wohl die Hoffnung zuletzt.Wir haben die Stiftung Warentest Vorlage verwendet.
Haben noch weitere Kollegen Info von der TEAM BAK erhalten?
Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes? Datum Schreiben - Erhalt Antwort
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guten Morgen ,
.......... neulich haben wir darüber nachgedacht was wir machen wenn das mit der BG ausgestanden ist ! ja da habe ich was gefunden was für uns auch sehr interessant sein könnte ...... !!
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Moin @Michael H.,
da hänge ich mich gleich mit hinter !!! Bin mal wieder am Belege sammeln. Endlich wieder eine neue Aufgabe.
Gibt es da schon einen Finanztip-Thread ?
Gruss
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http://www.pkv-selbstvergleich…te_Citibank_Targobank.htm
sehr interessant, für alle Targo-Geschädigten
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Ich brauche dringend euren Rat.
Ich habe für einen noch laufenden Kredit aus 2007 per Musterschreiben der Stiftung Warentest bei der DKB die Bearbeitungsgebühr sowie die Zinsen zurückgefordert. Die DKB hat am 18.11.2014 die reine Bearbeitungsgeführ in Höhe von 829,- € auf mein Konto überwiesen. Die Zahlung erfolgte also ohne Zinsen und ohne die geforderte Nutzungsentschädigung (5 % über Basiszinssatz). Eine weitere Reaktion erfolgte nicht.
Anschließend hab ich per E-Mail nochmals auf mein Schreiben und die noch ausstehende Forderung (Zinsen) verwiesen. Nun kam ein kurzer Brief von der DKB bei mir an, in dem die Bank folgendes schreibt: "Wir betrachten mit der Zahlung [des Bearbeitungsentgeltes] Ihre geltent gemachten Ansprüche als erledigt.".
Mir ist nicht klar, was ich jetzt am besten tun sollte. Mir stellen sich folgende Fragen:
- Sollte ich der Bank nochmals ein Einwurf-Einschreiben schicken?
- Habe ich überhaupt rechtlichen Anspruch auf beides: Zinsen UND Nutzungsentschädigung und lässt sich hierfür die Verjährung hemmen?
- Ist der Ombudsmann auch zuständig, wenn es "nur" noch um die Zinsen und die Nutzungsentschädigung geht, also die reine Kreditgebühr schon gezahlt wurde?
- Was muss ich dem Ombudsmann schreiben? Muss ich eine konkrete Summe nennen oder reicht es mich auf die ausstehenden Zinsen zu beziehen?
- Wenn ich jetzt zum RA gehe, muss ich mich Kosten rechnen, auf denen ich sitzen bleibe?
- Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist ja relativ einfach (ich komme auf einen Betrag von 318,18 €). Allerdings bin ich mir bei der Berechnung der Zinsen nicht im Klaren. Da der Kredit noch läuft, müsste nicht eigentlich der Kreditbetrag um die Bearbeitungsgebühr gesenkt werden, damit nicht auch zukünftig Kosten (Zinsen) aufgrund der am 19.12.2007 berechneten Bearbeitungsgebühr anfallen? Laut Kontoauszug wurde jedenfalls das Darlehenskonto mit der Bearbeitungsgebühr belastet. Also gehe ich davon aus, dass ich auch Zinsen darauf gezahlt habe und noch zahle.
Hilfe, Hilfe, Hilfe!
Ich wünsche Euch einen schönen 2. Advent.
Mr. Charming -
Bei uns lief die Frist bis zum 8.12 und somit werde ich die Angelegenheit nächste Woche dem RA übergeben.
----Danke für diesen Link----hab mir das gleich ausgedruckt und werde dann auch dieses Thema gleich ansprechen und den RA bitten das zu überprüfen inwiefern das auf uns zutrifft.LG Butterblume
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Herzlichen Glückwunsch der Community zu Seite 250 bei diesem Tread.
guten Morgen ,
.......... neulich haben wir darüber nachgedacht was wir machen wenn das mit der BG ausgestanden ist ! ja da habe ich was gefunden was für uns auch sehr interessant sein könnte ...... !!
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Moin,tja, dat mit dem Weihnachtsgeschenken is so´ne Sache. Klassisch sind immer noch: Socken, Schals, Mützen. Neuerdings hat sich bei mir eine weitere Geschenkkategorie eingeführt: " Sanatander " - Bearbeitungsgebührenrückzahlung.Es ist kaum zu glaube oder, um es mit den Worten des selbst ernannten und von den Medien hoch gejazzten " Kaiser" aus Bazi - Town / Österreich zu formulieren: Ja, is´denn heut´scho Weihnachten? "
Da hatte ich de´Sanatander in MG beim AG in MG verklacht ( Az.: 5 C 382 / 14 )und zunächst die BG für 2012 zurück gefordert. Und... Da kam am 05. 12. 2014 ein..ßßß Ein, " Anerkenntnisurteil ".
Und am 04.12.2014 war schoa die Gohle uff´´ nen Gonto, gell." Jippi,jippi,jippi, ey Yeah,, Ihr Schw...backen!, um es mit den Worten vom eig sterbenden Bruce Willis zu sagen.
Eine Runde gewoonnen. Zwei Runden außer gerichtlich obsiecht. Wat willst´e mehr? Doch, noch viel mehr: Nämlich drei weitere BGs un´de´Zinsen für dat Allet! Und, die Kosten für das Verfahren natürlich auch.
Meine Klageerhöhung kam leider etwas zu spät.
Na, macht nix.
Frau Dr Unzen als zuständige Dezernentin der Abt. 5 des AG in MG kann es verschmerzen, wenn ein weiteres Anerkenntnisurteil dem immer klammen Papa Staat - beinahe für nichts - Kohle inne Kassen spült.Ach, ja, die Santander hatten Kollegas aus MG beauftragt. Die legten ´ne Vollmacht vor ( die würde ich mal gerne sehen ) und sülzten 2 Sätze ab. Vielleicht haben se´nen Rahmenvertrag mit der Sanatander geschlossen, damit es nicht so teuer wird.
So, wie der ruhmreichen Chaoten - ADAC in Bavaria - Town dat auch macht.Freu´t euch heut´!
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sehr interessant, für alle Targo-Geschädigten
...... DANKE für deinen link !!! oh , ich wünsche mir sehr das viele noch einen Anspruch haben werden !! holen wir uns alles zurück was wir zu UNRECHR bezahlt haben ....... !!
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Hallo Mitstreiter, ich lese hier auch schon seit mehreren Seiten still mit und werde dies nun auch ändern.
Ich würde zunächst auf meinen Einzelfall eingehen und dann für alle anderen nochmal eine kleine Zusammenfassung im Bezug auf EasyCredit erstellen auch vielleicht zwecks der Übersicht.
Es handelt sich bei mir theoretisch nur um einen Kredit aber ich habe selbigen paar Monate später nochmal aufgestockt (4000€) daher die zwei BGs. Berechnung siehe unten.22.11.2014 - Anschreiben als Einschreiben/Rückschein abgeschickt und vorab per Fax über 2BGs. Fristsetzung: 08.12.2014
24.11.2014 - Übergabe des Einschreiben/Rückschein an EasyCredit
25/26.11.2014 - Erhalt des Rückscheins (genaue Datum nicht mehr bekannt)
05.12.2014 - telefonsiche Nachfrage bei Easycredit, Anschreiben wurden registriert und Bekanntgabe weiterer Ablauf (Sie erhalten ein Schreiben von uns, mit Bitte um Geduld etc.)Ich selber habe das Anschreiben noch nicht erhalten aber IGGES war ja schon mal so freundlich und hat es uns hochgeladen.
[...] eC spricht immer nur von einem Verzicht der Einrede der Verjährung bei "berechtigten" Ansprüchen. Auf das Wagnis, das von deren Seite eine "Berechtigung" meiner Ansprüche angenommen wird, lasse ich mich nicht ein. Auch ist es mir zu unsicher, mich nachher was die Verjährungshemmung angeht, auf § 203 BGB zu berufen. [...]Die zitierte Aussage von Neu_hier bestätigt genau meine Gedanken die ich habe, aufgrund der Antwort von EasyCredit. Es mag ja schön sein, dass sie auf die Einrede zur Verjährung verzichten aber eben halt nur bei berechtigten Ansprüchen. Hätte das Anschreiben von EasyCredit vor Gericht entsprechende Wirkung?
Und wie ist nun mein genauer Anspruch? Berechtigt bin ich ja seitdem BGH-Urteil.
Ich habe das Musterschreiben von Stiftung Warentest genommen, in dem Fall "Für ab Anfang 2005 ausgezahlte und bereits abgewickelte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme". Mit den Schreiben fordere ich ja zur Zahlung der BG und den 5% Basiszins auf.Bin mir nun nicht sicher ob das so richtig war.
Könnte da mal jemand von euch drüber gucken?Wie oben schon erwähnt, läuft meine Frist am 08.12.2014 ab und werde die Sachen dann wohl dem zuständigen Ombudsmann übergeben.
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Man Michael H. du hast meine Gedanken gelesen!
danke den Link, das werd ich auch nutzen, habe 5x diese Kredite (letzte im 2010)!.
Im Test.de habe ich auch gelesen und wollte auch mehr Info bekommen.Schönen 2. Advent
Javier
Auch ein sehr, sehr interessantes Feld. Da gibt´s bereits jede Menge Rechtsprechung.
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Hallo Mitstreiter, ich lese hier auch schon seit mehreren Seiten still mit und werde dies nun auch ändern.
Ich würde zunächst auf meinen Einzelfall eingehen und dann für alle anderen nochmal eine kleine Zusammenfassung im Bezug auf EasyCredit erstellen auch vielleicht zwecks der Übersicht.
Es handelt sich bei mir theoretisch nur um einen Kredit aber ich habe selbigen paar Monate später nochmal aufgestockt (4000€) daher die zwei BGs. Berechnung siehe unten.22.11.2014 - Anschreiben als Einschreiben/Rückschein abgeschickt und vorab per Fax über 2BGs. Fristsetzung: 08.12.2014
24.11.2014 - Übergabe des Einschreiben/Rückschein an EasyCredit
25/26.11.2014 - Erhalt des Rückscheins (genaue Datum nicht mehr bekannt)
05.12.2014 - telefonsiche Nachfrage bei Easycredit, Anschreiben wurden registriert und Bekanntgabe weiterer Ablauf (Sie erhalten ein Schreiben von uns, mit Bitte um Geduld etc.)Ich selber habe das Anschreiben noch nicht erhalten aber IGGES war ja schon mal so freundlich und hat es uns hochgeladen.
Die zitierte Aussage von Neu_hier bestätigt genau meine Gedanken die ich habe, aufgrund der Antwort von EasyCredit. Es mag ja schön sein, dass sie auf die Einrede zur Verjährung verzichten aber eben halt nur bei berechtigten Ansprüchen. Hätte das Anschreiben von EasyCredit vor Gericht entsprechende Wirkung?
Und wie ist nun mein genauer Anspruch? Berechtigt bin ich ja seitdem BGH-Urteil.
Ich habe das Musterschreiben von Stiftung Warentest genommen, in dem Fall "Für ab Anfang 2005 ausgezahlte und bereits abgewickelte Kredite ohne erhöhte Kreditsumme". Mit den Schreiben fordere ich ja zur Zahlung der BG und den 5% Basiszins auf.Bin mir nun nicht sicher ob das so richtig war.
Könnte da mal jemand von euch drüber gucken?Wie oben schon erwähnt, läuft meine Frist am 08.12.2014 ab und werde die Sachen dann wohl dem zuständigen Ombudsmann übergeben.
Korrekt, so habe ich dat auch gemacht. 5 Prozentpunkte über dem Baisiszinssatz seit Vertragsunterzeichnung.
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http://www.pkv-selbstvergleich…te_Citibank_Targobank.htm
sehr interessant, für alle Targo-Geschädigten
Unlaublich .... das so was erlaubt war/ist
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Auch ein sehr, sehr interessantes Feld. Da gibt´s bereits jede Menge Rechtsprechung.
Hallo...
Da steig ich irgendwie nicht ganz durch...hat das jemand schon mal eingefordert??? Gilt das auch wenn mein Kredit längst zurückgezahlt ist und ich den Kredit nicht vorzeitig gekündigt habe?? -
Mal eine andere Frage
Arbeitskollege ist krank.
dauert wohl länger.Nun hat er auch einen Kredit bei der TEAM Bank mit RSV. (Auch Arbeitsunfähigkeit ab der 6ten Woche)
Er ist aber mit seiner Frau als Kreditnehmer eingetragen. ( 2 Kreditnehmer)
Bezahlt die RSV?