dann ist es hoffentlich gut, eine solche BU-Versicherung abgeschlossen zu haben, oder?
natürlich war es das.. ich rate es auch jedem.. ein leben, ist eben nicht in allen bereichen PLANBAR..
wohl dem, der sich prophylaxe LEISTEN kann..
dann ist es hoffentlich gut, eine solche BU-Versicherung abgeschlossen zu haben, oder?
natürlich war es das.. ich rate es auch jedem.. ein leben, ist eben nicht in allen bereichen PLANBAR..
wohl dem, der sich prophylaxe LEISTEN kann..
Moin
Genau,Mensch 1967!!! Wie gesagt,hat knapp 1 Monat gedauert
Gruss Cora
Dank Dir Cora,
dann muss ich morgen ein Drohfax hinterherjagen *seufz*
Alles anzeigen@Henning
meinst du mich? Stand ich auf "der Liste"? --> Würde mich ja sehr ehren, aber da wäre die Bank wohl schon längst pleite gegangen
Aber nochmal zurück zum Thema von Trinchen und mir. Ist es nun richtig, wie ich es mir einbilde?
Wenn die Bank sich bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung beruft, und im gleichen Schreiben mitteilt, dass nach abschließender Prüfung auf mich zukommt, dann bedeutet dies:
- dass ich entweder bis dahin das geforderte Geld erhalte, oder
- dass die Bank nach Prüfung feststellt, dass die Forderung unberechtigt war (abgesehen von verjährten Forderungen), und
- dass damit aber nicht der Rechtsweg ausgeschlossen ist wg. Verjährung ab dem Zeitpunkt der Ablehnung seitens der Bank.
ODER?
Henning: ich bin kein MA, ich bin arme Kreditnehmerin, die mal bei ihrem Anwalt angerufen hat.
Effektiv: So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, bedeutet "Rückzahlung bei berechtigter Forderung" (Standardbrief der EC),
- dass sie die Verjährung bei berechtigter Forderung aussetzen und dann vermutlich zahlen werden.
- Wenn sie aber nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist (31.12.2014) festellen, dass die Forderung nicht berechtigt war, automatisch die im Standardschreiben mitgeteilte Hemmung der Verjährung hinfällig ist
- und man keine rechtliche Handhabe mehr hat.
Deshalb hat er mir geraten, sofort zu handeln und nicht auf den guten Willen der EC zu pokern.
Also das Einschreiben ging am 03.11.2014 raus. Der Tröster-Brief müßte um den 18.11. bei mir in der Post gewesen sein.
vllt hätte ich doch noch einen zweiten brief schicken sollen.. evtl, hätte ich dann auch so ein trostdingens erhalten
eine Trost-Blume wäre doch interessanter gewesen, oder?
Ich bin gerade von der couch gefallen hab einen lauten Schrei gelassen....
Kann kaum schreiben,aber ich will euch das mitteilen...
Vielleicht tut es manchen weh, weil sie warten wie blöde....
Aber die Targobank hat meine Bg bezahlt juhuuuuuuuuuuu 1300€ ohne Zinsen....
Der Kampf geht zu ende ausser die Zinsen....
aber immerhin ein Anfang, oder?
..... scheint die Targobank ja tatsächlich ins Laufen zu kommen.
eine Trost-Blume wäre doch interessanter gewesen, oder?
oh, der aufmerksame leser weiss, dass ich DIE gegessen hätte
Hi.Habe gerade von der Targo ca. 5.600,00 € Überwiesen bekommen und lt. Aussage (Beschwerdemanagement) heute folgt der Nachweis wo für .Meine BGS sind 2005+2006+2007 :.Zinsen ?????.
FREUDE IST GROß.
War heute beim Anwalt hier die Adresse und Er hat noch KAPAZITÄTEN FREI FÜR KLAGEN YESSSS
Adresse : Recht@Behnke-Partner.de Tel. 02102597970 RA Behnke in Ratingen Fühle mich gut aufgehoben.
Mit IHM gets jetzt an den RESSST der Targobank YESSSSSSSS.
Mitarbeiterin der Targo hat mich nie belogen.Musste halt vertrauen.
Wünsche uns allen noch viel Kraft. YESSSS
Alles anzeigenIch bin gerade von der couch gefallen hab einen lauten Schrei gelassen....
Kann kaum schreiben,aber ich will euch das mitteilen...
Vielleicht tut es manchen weh, weil sie warten wie blöde....
Aber die Targobank hat meine Bg bezahlt juhuuuuuuuuuuu 1300€ ohne Zinsen....
Der Kampf geht zu ende ausser die Zinsen....
ach schön.. freue mich für dich.. nun mache dir, und deinem kindchen, "schöne tage"
Schön das man Bank-Mitarbeitern auch vertrauen kann
Alles anzeigenGEHT MIR GENAU SO !!
Ich fass es nicht....dass ich DAS noch erleben darf !
Mir wurden 3 von 4 BG erstattet, - wie zu erwarten ohne Zinsen, was dann natürlich trotzdem morgen einen Mahnbescheid
zwecks Wahrung meiner restlichen Ansprüche zur Folge haben wird.
Also: gebt die Hoffnung nicht auf und ich hoffe sehr, dass ich mein Glück heute im Laufe des Nachmittages dann noch mit weiteren Menschen hier teilen kann...!!
Freut mich für alle , die die BG erstattet bekommen haben. Für dich aber ganz besonders!
Habe ich nicht gesagt, dass ich dich im Auge behalten werde?
Danke Kastanienblatt.....
Ist zwar nicht das was ich ausgerechnet habe aber ok muss ja bestimmt noch einen Brief bekommen....
Ich werde jetzt noch am Wochenende im Geschäft einen Brief aufsetzen wegen Zinsen....
Muss ich jetzt überhaupt meinen AW trotzdem zahlen erster Termin wäre kommenden Freitag.????
Ich werde hier angemeldet bleiben und mit euch mit fiebern.... drücke allen die Daumen
So TARGO Nr. 1 ohne Zinsen ist da !
Sauber!
Jetzt muss du dein Profilfoto ändern, oder?
Vor 3 Tagen angeschrieben und heute ein nettes Schreiben der Ford Bank bekommen.
Zitat: werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und verzichten insoweit auf die Einrede der Verjährung.
und weiter steht da:.....das wir für den gesamten Zeitraum von Vertragsbeginn bis zur Auszahlung Zinsen berechnen und Ihnen auszahlen werden.
Liebe Pflegefälle (Santander und Targo)...warum könnt Ihr nicht so ein Schreiben euren Kunden schicken.
Die könnten sich dann beruhigt um das Weihnachtsfest kümmern und NICHT um die drohende Verjährung.
Und mal ganz unter Uns...billiger wäre das für Euch auch.
Wenn ich mir nur mal die Gebühren meines Anwaltes ansehe (mit Klage usw.)
und das alles weil Ihr euch soooo anstellt.
Alles anzeigenDanke Kastanienblatt.....
Ist zwar nicht das was ich ausgerechnet habe aber ok muss ja bestimmt noch einen Brief bekommen....
Ich werde jetzt noch am Wochenende im Geschäft einen Brief aufsetzen wegen Zinsen....
Muss ich jetzt überhaupt meinen AW trotzdem zahlen erster Termin wäre kommenden Freitag.????
Ich werde hier angemeldet bleiben und mit euch mit fiebern.... drücke allen die Daumen
Hast ja noch keine rechtliche Leistung in Anspruch genommen, oder?
Daher würde ich sagen ... Nein, musste nicht.
Effektiv: So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, bedeutet "Rückzahlung bei berechtigter Forderung" (Standardbrief der EC),
- dass sie die Verjährung bei berechtigter Forderung aussetzen und dann vermutlich zahlen werden.
- Wenn sie aber nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist (31.12.2014) festellen, dass die Forderung nicht berechtigt war, automatisch die im Standardschreiben mitgeteilte Hemmung der Verjährung hinfällig ist
- und man keine rechtliche Handhabe mehr hat.
Deshalb hat er mir geraten, sofort zu handeln und nicht auf den guten Willen der EC zu pokern.
Also... ich bin kein Experte, aber das glaube ich nicht. Dann würde dieser Trick überall greifen, und in jeder Sache bräuchten die Geforderten nur auf Zeit spielen, und ...wutsch... wäre die verjährte Summe futsch.
Es ist ja nun klar, dass sie nur "berechtigte Forderungen" bezahlen, und eben nicht jede hereinflatternde Forderung.
Meiner Ansicht nach bezieht sich die Hemmung der Verjährung auch auf den Rechtsweg. Sollte dies tatsächlich nicht so sein, bei der Formulierung deiner Bank, dann heißt es *aufgepasst* für mehrere.
Bei mir lautet der Text des Bankschreibens (HVB) (dass ich nun inzwischen sogar per Post, unterschrieben, erhalten habe; nachdem mir die Email nicht ausreichte):
"...wir kommen zurück auf Ihre Email .... und Ihr Schreiben.... betreffend der Erstattung des Bearbeitungsentgeltes ...
Auf Grund der hohen Anzahl..... können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende des Jahres abschließend zu bearbeiten.
Damit sich hieraus keine Nachteile für Sie ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ihre Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.
Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert...."
Hab aber noch eine Frage, viell. kann mir diese jemand beantworten, ist sicherlich schon mal gestellt worden, aber schwer danach zu suchen:
Hatte ja auch den Standardbrief zur Bank geschickt (bzgl. Förderdarlehen KfW)... der u.a. besagt, dass die Bank ZUMINDEST auf ihr Recht zur Einrede wg. Verjährung verzichten soll. Nachdem bis vor ein paar Tagen nichts passiert war und Frist abgelaufen, habe ich die Sache an den Ombudsmann geschickt.
Muss ich jetzt dem Ombudsmann mitteilen, dass ich zwischenzeitlich ein Schreiben der Bank erhalten habe bzgl. Verzicht der Einrede wg. Verjährung? Denn damit ist ja ein Teil meiner Forderung, bzw. die Mindestforderung aus meinem Schreiben erfüllt worden?
Ich finde es schon unglaublich das es der S-Kreditpartner nicht schafft besser gesagt es nicht für nötig hält nach gut einem Monat,nur einen Mux von sich zu geben,auf kein Brief und auf keine E-Mail geantwortet,werde dann wohl auch mich von der Sparkasse zu verabschieden,schade das mich momentan keiner anruft um eine Versicherung abschliessen zu wollen!! Habe einen etwas geschwollenen Hals!!
Ich finde es schon unglaublich das es der S-Kreditpartner nicht schafft besser gesagt es nicht für nötig hält nach gut einem Monat,nur einen Mux von sich zu geben,auf kein Brief und auf keine E-Mail geantwortet,werde dann wohl auch mich von der Sparkasse zu verabschieden,schade das mich momentan keiner anruft um eine Versicherung abschliessen zu wollen!! Habe einen etwas geschwollenen Hals!!
dem hals hilft salbeitee, dem rest ein RA