wk29
Da aufgrund des zeitlichen Ablaufs die Zahlung nicht auf das RA-Schreiben
zurückzuführen ist, bestätigt es meine These: Ein RA ist, wenn keine
Unregelmäßigkeiten vorliegen, nicht notwendig. - Hoffentlich muss Du
jetzt nicht selbst die RA-Kosten tragen.
Ich finde es nicht in Ordnung anzuprangern, dass die Leute einen RA konsultieren. Nicht die Bank-MAs sind mit der Situation überfordert, sondern vor allem wir - in Bezug auf rechtliche Grundlagen und Verhaltensmaßnahmen sowie
zu tätigende Schritte. Und dafür ist es mehr als hilfreich sich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Kaum einer kennt sich im Paragraphendschungel aus, der nicht Jura studiert hat. Wer am Ende die Kosten dafür trägt lassen wir jetzt mal dahin gestellt sein.
Auch wenn die Bank-MAs gerade in den Briefen mit den Erstattungsansprüchen absaufen, erwarte ich eine ordnungsgemäße Abarbeitung in der z.B. korrekte Namen, Darlehensnummern und die gestellten Ansprüche erfaßt
werden. Ich halte das nicht für unmöglich. Aber das ist in vielen Fällen leider nicht gegeben.
Hier schürt niemand Panik, sondern wir erleben vielfach das gleiche unprofessionelle Abwickeln dieser Angelegenheit, Bankenübergreifend. Wir teilen hier unsere gemachten Erfahrungen und Ansichten. Was man am Ende daraus macht, bleibt jedem selbst überlassen.
Ich finde diese Diskussion hier gerade mehr als ätzend