Hab bei mir mal die Kreditverträge der Santander durch geguckt, da haben sie nur auf den Auszahlungsbetrag die Laufzeitzinsen drauf gerechnet, anschließend die BG und dann die Raten berechnet. Dass heißt die BG wurde nicht mit verzinst, dass sollte man beachten, bevor man eine Neuberechnung des Vertrags fordert.
Warum überhaupt eine Neuberechnung fordern?????
Mein Vertrag stammt aus 2008:
Auf den "Nettodarlehensbetrag" wurde zunächst die "Restschuldversicherung" aufgeschlagen und damit der "Finanzierungsbetrag"(Nennbetrag).
Auf diesen wurde die"Bearbeitungsgebühr"(Inkl.Auszahlungs-und Bereitstellungsentgelt) aufgeschlagen und schließlich die Zinsen "nominal",womit die "Darlehenssumme"(Gesamtbetrag)erreicht wurde.
Diese Begrifflichkeit einschließlich der in Klammern habe ich gerade aus dem Vertrag abgeschrieben.
Was ich will und gerichtlich entschieden wurde,sind zwei Dinge:
a)die Bearbeitungsgebühr ist rechtswidrig und daher zu erstatten,
b)der von der Bank daraus gezogene Nutzen("Zinsen") ist vom Tag der Unterzeichnung des Darlehensvertrags wirksam und vom Beginn der tatsächlichen Bezahlung bis zum Tag der Erstattung festzustellen und ebenfalls zu erstatten,
c)diese ganze "Rechnerei" mit irgendwelchen tatsächlichen Beträgen benötigt die Bank NICHT.Es ist ihre Obliegenheit,diese Beträge festzustellen für den Zweck der Auszahlung.
Nochmal:die Bank hat am Tag der Darlehensunterzeichnung(!!) schuldrechtlich(und nur darauf kommt es an) das Anrecht erworben,die BG wirtschaftlich zu verwerten.
Das ist keine Behauptung von mir,sondern steht alles in dem BGH Urteil vom 28.10.2014 drin(gegen Ende)und greift auf diesebezügliche schuldrechtliche Urteile aus den Vorjahren zurück.
Weiterhin steht in dem Urteil drin,daß der Kläger(das ist jeder von UNS!!) KEINE KORREKTUR des Rückzahlungsverhältnisses verlangen kann.Er hat stattdessen einen ANSPRUCH auf Nutzungsersatz für die einbehaltenen Entgelte ab Einbehaltstag.Das findet man im Urteil unter den RN(Randnummern) 27 und 71.
Das heißt im Umkehrschluß,daß,wo keine Berechtigung auf der einen Seite besteht,es auch keine auf der anderen gibt,da KEIN RECHTLICHER Grund besteht UND (ansonsten)der geschlossene Vertrag WIRKSAM(!!) ist.
Mir liegt sehr daran,daß hier entlang der relevanten BGH Urteile argumentiert wird;mir liegt auch daran,daß alle diejenigen,die meinen,das sei ja eine gute Gelegenheit "neu zu verhandeln",sich erst recht in die "Klauen des Ungeheuers" begeben und von ihm "aufgefressen" werden.Auf solche "Manöver wartet das "Ungeheuer" nämlich nur.
Drittens liegt mir daran, dauf hinzuweisen,daß nach dem Motto "Was nicht paßt,wird passend gemacht" hier Dinge in den Raum gestellt werden,die einer seriösen Überprüfung entlang den Urteilstexten nicht standhalten.