Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo ThorstenH,
    der Kredit ist so aufgestellt:


    Nettokredit xy Euro
    +Versicherungsbeitrag
    =Antragssumme (Nennbetrag)
    +BGs
    +Zinsen
    +Kosten
    =Gesamtbetrag


    so ist der Kredit aufgestellt, kannst du das nun besser beurteilen?

  • @Rudiratlos


    Dann sieht die Sache gut aus, weil offenbar das Bearbeitungsentgelt nicht mitkreditiert (und damit auch nicht mitverzinst) wurde. Wenn sich im Darlehensvertrag keine Regelung findet, nach der das Bearbeitungsentgelt mit den ersten Raten gezahlt wird (bitte prüfen!), verteilt es sich gleichmäßig auf alle Raten.


    Damit wäre, wie ich schon geschrieben habe, der Erstattungsanspruch nur insoweit verjährt, als er auf die (taggenau) mehr als zehn Jahre vor Einschaltung des Ombudsmannes gezahlten Raten entfällt, also nur in Höhe von 5 oder 6/82 des insgesamt gezahlten Bearbeitungsentgelts.

  • @tomhsv,


    Du wartest ja auch noch auf die restlichen Zinsen von der Creditplus Bank. Hat sich bei Dir schon was getan?


    Liebe Grüße
    Nelli


    Ich hatte im Februar noch Zinsen erhalten, aber nicht in voller Höhe. Es wurde auch überhaupt nicht aufgeführt wie sich dieses genau zusammensetzt sondern einfach sinnfrei irgendwelche Beträge überwiesen. Ich ging davon aus das es sich vermutlich um Zins/Nutzung abzüglich Kapitalertragssteuer handelt. Dann wurde von meinen RA nochmal nachgefordert und auch die RA Kosten. Dann im April habe ich nochmal ein Schreiben bekommen, die RA Gebühren wurden dann doch übernommen und angekündigt die Zinsen/Nutzung auszuzahlen und dann einen Steuerbescheid zu übersenden, wegen der Kapitalertragssteuer. Mit der Santander habe ich jetzt alles durch das lief vom Amwalt über Ombudsmann und die haben dann alles auch die RA Kosten bezahlt und auch keine Kapitalertragssteuer abgezogen. Es geht jetzt im Prinzip nur noch um ca 30 % von den Zinsen/Nutzung dann habe ich alles auf heller und Pfennig bekommen und auch nicht einen Pfenning für den Anwalt bezahlt, dass konnten die alles auch noch zusätzlich übernehmen.

  • Habe dann auch
    noch ein Ding gegen Creditplus über den Ombudsmann laufen gegen
    Creditplus aber da bin ich der Meinung das es nichts bringt, das der
    Vertrag vor Oktober 2014 war. Aber der RA hat das nun auch an den
    Ombudsmann gegeben. Der Kredit geht so:


    Nettokreditbetrag
    + Beabeitungsgebühr
    + Restschuld
    = Nennbetrag des Kredites
    + Zinsen
    = Gesamtbetrag


    Da wird doch die Beabeitungsgebühr gleich am Anfang fällig und nicht über die Laufzeit oder sehe ich das falsch ?


    Gruß

  • hallöchen,
    habe heute die zinsen von der targo bekommen.
    dank dem om ohne probleme...obwohl sie auch gleich die zinsen hätten mitzahlen können.
    wer keine arbeit hat, macht sich welche ;)
    somit sind meine rückzahlungen vollständig.
    danke für die tipps hier und allen die noch warten weiterhin viel erfolg und gute nerven.
    gvlg teasy

  • ich warte auch noch immer... habe ja Ende letzten Jahres 4 BG bei Sant. zurückgefordert und dann alles zeitgemäss an den Ombudsmann gereicht. Januar bekam ich ein BG plus Zinsen (das vom letzten Vertrag) zurück, danach nur eine schriftlche Zusage mit 2 Original Unterschriften, dass sie die nicht verjährten Sachen noch zahlen, Ich sollte bitte warten und Geduld haben.. . Das wars. Beim Ombudsmann heisst es auch warten... Dennoch habe ich mal wieder ans Santanderbeschwerdemanagement geschrieben , das war vor ca. 1 Woche per mail. Mehr kann ich nicht tun. Mails an den Ombudsmann kommen auch automatisch bestätigt zurück, man solle sich noch in Geduld üben.


    ich kann nichts tun, nur warten... ich versuche ,ruhig zu bleiben, auch wenn es bei mir schon einiges an Geld ist.

  • Ich habe das gestern unter einem eigenen Thema geschrieben, weil ich mich hier nicht auskannte. Möchte alle warnen, die auf den Schiedsspruch warten und meinen, sie haben danach noch etwas Zeit wenn der Schiedsspruch von der Gegenseite abgelehnt wurde. Ich fühle mich von der Sparkasse Oberschlesien-Niederlausitz richtig gelinkt. Und kann nichts mehr machen. Ausser für einen schlechten Ruf sorgen per Internet, Rache des kleinen Mannes bzw der kleinen Frau.
    Text von gestern:
    Hallo,


    mittlerweile ist ja die Bearbeitungsgebühr wohl kein Thema mehr, ich
    möchte aber meinen Frust los werden, ev. weiß Jemand auch noch einen
    rechtlichen "Trick". Ich hatte eine Forderung von 1140 Euro an die
    Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, im Schiedsspruch wurde mir in
    vollem Umfang das Geld samt 5% Zinsen zugesprochen. Die Sparkasse hat
    einfach wieder abgelehnt. Was ich nicht wußte: ich hatte ein mail
    am9.12. an die Schiedsstelle geschickt, Anfang Februar! erhielt ich die
    Info, dass sie es am 17.12. angenommen haben und das die Verjährung
    gehemmt ist. Mit Briefdatum vom 11.6. erhielt ich die Info, dass die
    Sparkasse den Schiedsspruch abgelehnt hat. Was ich nicht wußte: ich
    hätte sofort ein Gerichtsverfahren beantragen müssen, da ich nur noch
    die Zeitspanne vom 17.12.-31.12. zur Verfügung hatte, also 2 Wochen. Ich
    weiß logischerweise nicht mehr, wann ich den Brief erhalten habe, mit
    Poststreik vielleicht deutlich später, aber das kann ich ja nicht
    beweisen. Also bin ich jetzt ein paar Tage drüber und kann es nicht mehr
    fordern. Die Info habe ich nirgends gelesen, auch die Schiedstelle hat
    mir die Info nicht gegeben, ist dann wohl doch nicht so uninteressiert
    an einem Scheitern. Der Rechtsanwalt hat einige Paragraphen gewälzt,
    aber alles bleibt vage. Auch z.B. welcher Termin gilt ab wann die "Zeit
    läuft". 9.12., mein mail oder 17.12. , die Bearbeitung. Mit 9.12. hätte
    ich etwas mehr Zeit gehabt, aber es ist wohl nicht eindeutig festgelegt.
    Auf den Rechtsstreit kann ich mich nicht einlassen...und leider hat die
    unverschämte Bank gewonnen....das wußten sie. Die Sparkasse in
    Landsberg, wo ich jetzt Kredite habe, haben mir schon im November 2014
    bestätigt, dass sie sofort zahlen.


    Alle Foren haben einen beruhigt, dass man den Schiedsspruch abwarten
    kann. Aber mir fehlte der Hinweis, dass man dann sofort handeln muss.
    Ich dachte 2-3 Wochen sind doch "zeitnah" genug. Was bleibt ist das
    Gefühl von der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien extrem mies
    behandelt worden zu sein.
    Rückfragen bei der Schiedsstelle scheitern an der automatischen mail Antwort. Auch telefonisch wird man nicht weitervermittelt.

  • @ bella


    Aufgrund der Ablehnung des Schiedsspruch durch die Bank würde meiner Meinung nach die Verjährungshemmung enden, ob dann die Frist von der Einreichung der Beschwerde vom 17.12. weiterläuft und die Sache dann in 2 Wochen verjährt wäre bin ich mir nicht sicher, vielleicht gibt es ja bei Widersprüche gegen den Schiedsspruch extra noch Fristen. Das müsste dir ja ein Anwalt für Bankrecht sagen können. Außerdem muss dann bewiesen werden, wann die Ablehnung des Schiedspruch bei der angekommen ist und das musst nicht du beweisen sondern die Bank muss es beweisen, dass dieser Brief bei dir überhaupt angekommen ist. Sollte das nicht mit Einschreiben/Rückschein gelaufen sein, so kannst du immer noch behaupten du hast den Brief erst gestern bekommen, was aufgrund des Poststreiks auch plausibel wäre. Von wem kam denn dieser Brief von der Schiedstelle oder der Bank ? Ich sehe da durchaus Chancen da noch was zu machen, aber da muß sofort die Klage raus. Stelle mal die Frage auch hier:


    https://www.test.de/Kreditbear…-in-der-Schuld-4444333-0/


    Zur Not kannst du die Klage auch erst mal selber raushauen, ist nicht ganz so einfach aber muß dich dann durch die Foren kämpfen, das wird teilweise ganz gut beschrieben. Kann ja nicht sein das du einen Eindeutigen Anspruch nicht durchsetzten kannst, wegen so einer kurzen Frist. Wie gesagt, der Brief kann ja wirklich auch erst gestern angekommen sein.

  • @Bella


    Maßgeblich für dich wäre diese Verfahrungsordnung:


    https://www.sparkasse.de/s_fin…le/verfahrensordnung.html


    d.h. so wie ich es lese kommt erst die Mitteilung des Schlichterspruch, dann haben beide Parteien Zeit den Spruch anzunehmen oder abzulehnen, danach kommt die Mitteilung und das Verfahren endet und die alte Verjährung läuft weiter, also tatsächlich wie in deinem Fall die 2 Wochen. Echt blöde Situation erst die Freude über den Schlicheterspruch, dann kommt trotzdem nichts und dann so eine kurze Frist für die Klage. Wie gesagt, dass Verfahren ist ja erst mit der Mitteilung der Ablehnung abgeschlossen und die hast du doch vielleicht tatsächlich erst gestern bekommen, überlege doch noch mal. Die Beweislast liegt nicht bei dir, sollte kein Einschreiben vorliegen.

  • vielen Dank, aber der Rechtsanwalt sagt ich müsste die Verzögerung beweisen, es wäre ein Risiko, je nachdem wie der Richter das sieht. Und wieviel Arbeit er sich machen will. Es kämen dann zumindest mal ca 300 Euro Kosen auf mich zu, wenn ich verliere über 900...das ist ein ganz schönes Missverhältnis auch wenn es mir ums Prinzip geht. Leider hatte ich nicht den Eindruck, dass er sich so ganz sicher ist....aber er hat auch die Verfahrensordnung vorgelesen und der Wortlaut ist so schwammig, dass man jetzt nicht sagen kann geht es ab 9.12., also wo ich das mail nachweislich geschickt habe oder ab 17.12., wo sie es registriert haben. Sonst hätte ich 3 Wochen Zeit. Aber immer noch drüber. Joker wäre dann der Poststreik. Ich weiß einfach keinen Anwalt, der sich da sicherer ist, heißt ja auch nicht, dass er dann Recht hat. Ich hatte mich bei ig-widerruf (das ist eine Interessengemeinschaft wo es um den Widerruf der Bankkredite geht wegen fehlerhafter Belehrung) erkundigt, Herr Klaus hat mich dann auf die drohende Verjährung hingewiesen, Die Rechtsanwälte dort machen aber keinen Bearbeitungskredit (mehr). Er wußte aber auch nicht genau wie lange die Hemmung hält. Mein Rechtsanwalt hat es so gesehen: Verjährung ist dafür da, dass nicht ewig prozessiert werden kann...und irgendwann setzt die halt ein. Durch das Gerichtsurteil hätte ich ja schon die VErjährung länger rausschieben können (mein Kredit war von 2005) und irgendwann müsste dann halt mal Schluss sein. Mich ärgert nur, dass ich nirgends drauf hingewiesen wurde, und ich hab wirklich viel nachgelesen, in letzter Zeit aber nicht mehr weil das Verfahren ja so ewig lief. Ich müsste schauen ob ich eine Info von der Verbraucherzentrale bekomme, aber da ist ja auch nicht so einfach ran zu kommen. Also das Risiko zu verlieren ist wohl sehr hoch...einfach aus rechtlichen Gründen, nicht aus Sicht des Recht haben.


    Ich versuche es jetzt mit dem Widerrufs-Joker, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Widerruf nicht richtig formuliert wurde, dann käme ich aus dem Kredit raus und ziehe ihnen das GEld sofort ab...die Landsberger Sparkasse ist da definitiv ein fairerer Verhandlungspartner.
    aber vielleicht findest Du ja doch noch eine Info hinsichtlich Schiedsspruch, ich bin leider nicht fündig geworden und kenne Niemanden der sich damit auskennt. Zeit hab ich ja leider auch keine mehr.
    Aber ich werde Deinen test link noch mal verfolgen, vielleicht komme ich da zu einer INfo. Aber die Zeit läuft eben (leider).
    Vielen Dank noch mal

  • ich habe gerade bei der Anwaltskanzlei Dieter Breymann angerufen, der bei Test erwähnt wurde (siehe link bei Tomhsv. Eine sehr nette Rechtsanwältin gab mir die Auskunft, dass man es nicht richtig weiß. Schiedsgericht etc sind 6 Monate, aber Ombudsmannverfahren würden sie nicht bearbeiten. Also auch Rechtsanwälte sind sich nicht sicher, wie lange die Verjährung gehemmt wird. Somit kann man das Ombudsmann Verfahren, zumindest der Sparkasse, in die Tonne klopfen.

  • Im bin bei diesen Anwalt, der ist von der Schutzgemeinschaft und hat im Prinzip für das BGH Urteil mitverantwortlich, ist aber auch sehr belastet. Aber rufe doch da mal an:


    http://www.benedikt-jansen.de/


    Wenn einer das weiß dann er, aber wie gesagt hast nicht mehr viel Zeit. Ich bin der Meinung es zählt der 17.12. Den die Verjährung wird erst gehemmt, wenn die Beschwerde eingegangen ist und nicht wann du sie abgeschickt hast. Aber egal genauso zählt es für dich ja auch im Umkehrschluß mit der Mitteilung der Ablehnung der Schlichtung. Ich glaube falls kein Einschreiben vorliegt, sind deine Chancen nicht schlecht, beweisbar wäre das doch auch alle mal das du das Schreiben erst vor ein paar Tagen bekommen hast (Ehemann, Kinder ect.)

  • es ist nett, dass Du Dir so viele Gedanken machst, ich hätte eine Chance gehabt wenn ich nicht ehrlich wie ich bin ins mail an die Schiedstelle am Dienstag geschrieben hätte, dass mein Anwalt meinte ich wäre 1 Woche drüber....das hat mir den späteren Zugang vermasselt. HInsichtlich Eingang: ich habe es am 9.12. per mail geschickt und hab den Ausdruck dazu, ein mail geht sofort ein, sie haben ja geschrieben, dass es dauern wird....jetzt sind halt schon wieder 2 tage seither vergangen.
    ich wollte halt die Anderen warnen...ich habe keine Rechtsschutzversicherung, auf etwas vages mag ich mich nicht einlassen.

  • Hallo Tomhsv.
    vielen Dank, ich hab nicht aufgegeben und bei Herrn Jansen nachgefragt,
    http://www.benedikt-jansen.de/
    die Antwort war kurz und bündig: ab Abschluß des Verfahrens 6 Monate !
    war weiterhin unsicher und hab gedacht ich hab des nicht klar genug genannt, dass es kein Schiedsgerichtsurteil sondern ein Schiedsverfahren war, wurde mir ja gesagt, dass es einen Unterschied macht
    noch mal die Antwort:


    "Die Frist zur Hemmung der Verjährung gilt mit Eingang der Beschwerde als gewahrt. Sobald der Ombudsmann den Versuch einer Schlichtung für gescheitert erklärt, läuft eine 6 Monatige Verjährungsfrist in der Sie Klage einreichen können."


    Frage nur: warum ist das nicht allgemein bei Rechtsanwälten bekannt, nachdem das Ombudsverfahren doch keine Ausnahme ist.
    Vielen Dank noch mal. Jetzt muss ich noch schauen, ob er meinen Fall vertritt.

  • hallo, melde mich nach zwei Monate Urlaub im Süden zurück 8) und möchte euch Unglaubliches berichten..!


    wie oft berichtet, habe ich lange Zeit um die Restzinsen von der TARGO gekämpft (nachdem sie mir anfangs nur 1/3 gezahlt hatten). Die waren dann im Mai auf meinem Konto und ich hatte die Targoakte geschlossen. Komme aus dem Urlaub zurück und was sehe auf meinen Auszügen? Targo hat unaufgefordert noch mal einen Betrag, etwas höher als der vorausgegane, überwiesen. Keine Ahnung wieso, weshalb, warum ! Wahrscheinlich weissda die rechte Hand nicht was die linke tut, soll mir recht sein. Ich werde mich nicht beschweren :thumbup:


    Und zu Santander:
    am 13.Mai habe ich Santander aufgefordert mir die BG nebst Zinsen für einen Kredit aus 2012 zu überweisen. Habe mich wegen den Erfahrungen hier auf eine lange Zeit eingestellt. Was sehe ich nach dem Urlaub auf meinen Auszügen? Richtig ! BG ist überwiesen.. Habe wohl eine Glückssträhne ! Wenn ich Lust habe, schreibe ich ich noch wegen den Zinsen (20,-€).


    Wünsche noch allen, die auf ihr Geld warten, viel Glück und Geduld !

  • Hallo,


    ich bin leider erst jetzt in das Thema Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren eingestiegen.


    Habe ich es richtig verstanden, dass nach dem BGH Urteil vom 28.10.2014 konkret ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren eines Kredites aus dem Jahre 2011 mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt ist, also der Antrag bis zu diesem Datum bei dem Kreditinstitut hätte gestellt werden müssen?


    Oder gibt es ggf. auch hier noch eine Möglichkeit?


    Kolle


  • Richtig. Es gibt nach jetzigem Stand keine Möglichkeit, wenn die Verjährung in 2014 nicht gestoppt wurde. Viele Grüße.

  • Nach vertr. Infos von Bankmitarbeitern, sind z.B. bei der IngDiba in den letzten 12 Monaten so gut wie keine
    Rückerstattungen vorgenommen worden, die empfehlen einfach den Rechtsweg zu beschreiten und dann hörte
    ich vom Anwalt, dass der nächste Termin beim Landgericht in 1 1/4 Jahr frei wäre!!!!!!! und ausserdem war er so
    ehrlich zu erwähnen, dass ich nat. das Kostenrisiko auch beachten solle, denn es kämen zuerst einmal
    neben der sofortigen Anzahlung bei Gericht von mehreren Tausend € auch ggfs. je nach Ausgang beachtliche
    Antwaltskosten auf mich zu, die auch höher sein könnten als die angestrebte Erstattung der Kreditgebühren!!!
    Jedes Ding hat seine zwei Seiten.


  • Das ist alles nur Hinhaltetaktik. Die Ansprüche, sollte die Verjährung in 2014 gehemmt sein, sind ganz klar durchsetzbar. Zur Not dann eben auch mit Anwalt und zur Not muß man dann eben die Kosten vorstrecken, ist doch egal bekommt man doch nachhher alles wieder, ein besseres Geschäft kann man doch nicht machen. Die Banken müßen zahlen und werden auch zahlen, zur Not dann eben bei Gericht und zur Verhandlung lassen sie es nie kommen, warum auch es gibt ein BGH Urteil also was soll da passieren.