Alles anzeigenhallo,
ich habe vor drei wochen die bearbeitungsgebühr für unseren wohnungskredit bei der deutschen bank eingefordert, mit musterbrief und per einschreiben. bis heute habe ich keinerlei antwort erhalten, weder das sie den br ief bekommen haben, sich drum kümmern oder ablehnen. bin jetzt etwas ratlos ob ich zum anwalt gehen soll oder nicht.
und wenn ich jetzt lese, das die banken die kredite kündigen, wird mir ganz mulmig. hat jemand erfahrung mit der deutschen bank?
Hallo Andrea.
Bei mir genau das gleiche.
Wegen Kündigung mach ich mir kein Kopf. Die DB ist so ein großer laden, die werden sicher keine solch negative Presse wollen.
Ich schick mein schreiben an den ombdus Mann am Montag raus. Dann passt alles.
Hab dort auch mal angerufen, die sind komplett Land unter.
Ich hab auch kein eingangs schreiben bekommen. War aber per einschreiben. Daher hab ich die Unterschrift vom Empfänger
andrea
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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Kannst Du Dir bei denen sparen, geh lieber gleich zum Anwalt, vor allen Dingen, weil die Zeit knapp wird.
Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!
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Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!
Habe am 29.10.2014 , das Schreiben versendet, dann Eingangsbestätigung zweimal, Frist abgelaufen am 19.11.14 , hab es dann zum Anwalt gegeben, jetzt läuft die Frist am 05.12.2014 ab, dann Klage. Bisher noch keine Reaktion....;)
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Oh Mann,
ich bin zu blöd dazu .
Ich versteh das mit den verschiedenen Rechnern nicht .
Gibt es nix gaanz einfaches, was auch jemand versteht, der nichts mit der Bankmaterie zu tun hat??
Hatte eine Bearbeitungsgebühr von 554,12 € aus 2012. Da hatte ich nach dem Musterschreiben 4% pro Jahr an Zinsen zu gerechnet (eben wie im Schreiben aufgeführt).
Wie soll ich denn nun weiter berechnen. Hat hier jemand vielleicht ein konkretes Musterbeispiel??
Wäre Euch echt dankbar....Gruß
diddelfloh -
Juten Abend Zusammen,
war bis eben auch stille und interessierte Mitleserin. Nun habe ick aber auch mal 'ne Frage:
Die Fordbank schickte mir ein Schreiben, dass die Prüfung der Rückzahlung der BG länger dauert, wegen der Vielzahl der Fälle und mit dem Passus "...verzichten insoweit auf die Einrede der Verjährung". Das Schreiben ist zwar unterschrieben, aber vom "i.A. Sachbearbeiter" ohne Namen, den Kringel hätte ich auch hinbekommen.
Ist das trotzdem rechtsgültig? Habe gelesen, dass immer ein Bevollmächtigter mit Namen unterzeichnen muss? Dann müsste ich ja bei denen weitere Schritte einleiten, was ich gern vermeiden würde, da mein neues Auto gerade gekauft wird und der Kredit zwar genehmigt, aber der Kauf noch nicht durch ist (Auto wird gerade gebaut).Wäre super, wenn ihr mir hierzu ne Info zukommen lassen würdet.
Lieben Dank vorab
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Hat jemand schon Geld bekommen von der Santander nach einschalten eines Anwaltes?
Gruss Tanja -
Hi diddlfloh,
ein Rechenbeispiel.
k=Kapital (554,12€)
m=Monate
p=ProzentZinsen=k*m*p
100*12
Musterbeispiel: WIeviel Zinsen erbringt ein Kapital von 554,12€ das bei einen Zinssatz von 4 % bei 36 Monaten.Zinsen=554,12*36*4%
100*12 (=1200)Zinsen=79.793,28€
1200Zinsen=66,4944€ = 66,49€
Das wären die 4% Zinsen bei einer Laufzeit des Kredits bei 36 Monaten.
Es gibt aber auch einfache Rechner dazu im Internet. Bearbeitungsgebührenrechner
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Hallo,
Ich habe im Oktober 2009 zwei Kredite bei der Sparkasse Duisburg für ein Hauskauf genommen. Der eine Kredit war für die Zwischenfinanzierung der WFA in Höhe von 92000€( lief ein Jahr bei 6,70%) und der andere Kredit in Höhe von 93535€(4,23%) für 10 Jahre.
In meinem Kreditvertrag steht kein Betrag bei der Zeile "Bearbeitungsgebühr oder Bearbeitungsprovision", aber in der AGB unter Punkt 17 Zinsen und Entgelte steht: " Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde , gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte.Leider habe ich nur die AGB bekommen und kein Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis. Ältere Preisaushänge oder Preis- und Leistungsverzeichnisse findet man nicht online. Man findet nur geänderte/aktualisierte Preis- und Leistungsverzeichnisse.
1.Wie komme ich an diese alten Preisaushänge oder Preis- und Leistungsverzeichnis dran?
2.Ist bei mir die Bearbeitungsgebühr eher versteckt in den Zinsen und Entgelten? -
Kann mir jemand meine 4 Fragen von meinem Post auf Seite 165 beantworten?
Bitte bitte bitte
VG Mathias
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@Daniel
Vielen Dank erst mal für Dein Beispiel. Versteh ich das jetzt richtig, daß dort dann auch diese zusätzlichen Zinsen bzw. die Nutzungsentschädigung mit eingerechnet sind?
Oder gibt es da noch wieder ne andere Berechnung und das kommt dann noch oben drauf?
Sorry, das ist, hoffe ich, meine letzte Frage dazu....Gruß
diddelfloh -
Hallo liebe Mitstreiter,
ich hatte zwei Kreditverträge abgeschlossen, einen in 2007 (Targobank) und einen in 2009 (GM-Bank). Habe für beide einen Antrag auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gestellt. Die GM-Bank hat mir lediglich bestätigt, dass mein Antrag eingegangen ist und ich mich wegen der Fülle der Anträge in Geduld fassen möchte. Die Targobank hat mir ebenfalls den Eingang des Antrags bestätigt. Sie wollen die Bearbeitungsgebühren auf dem Kulanzweg erstatten. Ferner sei es nicht notwendig, weitere Maßnahmen um eine Verjährung zu verhindern anzustrengen, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Da die Frist am 30.11.14 ausläuft und bisher noch keine Zahlung erfolgt ist, wäge ich ab, ob ich ein Ombudsmannverfahren einleite. Weiß jemand von Euch, mit welchen Kosten ich damit in etwa rechnen müßte? Bei Inanspruchnahme eines Anwalts würden die Kosten wahrscheinlich die Erstattung auffressen (550 €). Wie sieht es mit der Verjährung überhaupt aus? Wenn die Beträge nicht bis 31.12.14 gezahlt werden, tritt ab dem 01.01.15 eine Verjährung ein, obwohl ich die Anträge vor dem 31.12.14 gestellt habe?LG
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@Daniel
Vielen Dank erst mal für Dein Beispiel. Versteh ich das jetzt richtig, daß dort dann auch diese zusätzlichen Zinsen bzw. die Nutzungsentschädigung mit eingerechnet sind?
Oder gibt es da noch wieder ne andere Berechnung und das kommt dann noch oben drauf?
Sorry, das ist, hoffe ich, meine letzte Frage dazu....Gruß
diddelflohDas berechnet sich aus der Bearbeitungsgebühr
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Das berechnet sich aus der Bearbeitungsgebühr, den Zinsen die darauf berechnet wurden ( Sollzins = Basiszinssatz) und die Nutzungsentschädigung.
Machen wir noch ein Beispiel.......
Sollzins = 14,99%
Zinsen für Nutzungsentschädigung = 5%
Bearbeitungsgebühr = 554,12€
Laufzeit = 36 Monate
k=Kapital (554,12€
)m=Monate
p=ProzentZinsen=k*m*p
100*12Berechnung Sollzins
Zinsen=554,12€*36*14,99%
1200Zinsen=299.025,31
1200
Zinsen=249,19€Das sind die Sollzinsen die auf die Bearbeitungsgebühr angefallen sind.Berechnung Nutzungsentschädigung von 5%
Bearbeitungsgebühr+angefallener Sollzins auf die Bearbeitungsgebühr
554,12€+249,19€=803,31€ (jetzt = k)Zinsen=k*m*p
100*12
Zinsen=803,31*36*5%
1200Zinsen=120,49€
Zinsen Nutzungsentschädigung+Zinsen Sollzins + Bearbeitungsgebühr = Lachende Diddelfloh
120,49€+249,19€+554,12€=923,80€
Das sind 59,985% = 60% von der Bearbeitungsgebühr..................
Ich hoffe das ich dir helfen konnte
PS.: Bearbeitungsgebühr+Ergebnis Sollzins+Ergebnis Nutzungsentschädigungszins=Auszahlungsbetrag Im Notfall immer mehr berechnen, eventuell ist der bearbeiter nicht der hellste und winkt deine angegebene Summe durch
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Hallo zusammen, einige sollten endlich mal wach werden!!!!!! Bearbeitungsgebühren werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ab 01.01.2015, trotz Standartbrief, nichts mehr aus Kulanz erstattet wird, weil die Rechtspflicht ja nicht anerkannt wurde. Bei mehreren Krediten wird die geringste Bearbeitungsgebühr erstattet, nach einiger Zeit vielleicht noch eine zweite...... und dann. Bevor die das Schreiben rausschicken, wird die Forderung überprüft und der Standartbrief rausgeschickt. Eine direkte Überweisung würde wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als dieser Brief. Es handelt sich hierbei nur um Vermutungen meinerseits, aber irgendwo muss doch der Haken sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle, die den Standartbrief erhalten haben auch die Gebühren erstattet bekommen.
LG und viel Erfolg
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Was die Banken mit Ihren Kunden machen, ist einfach eine riesengroße Schweinerei!!!! Ich hoffe dass schon bald ein neues Urteil gesprochen wird, indem die Frist der Verjährung verlängert wird!!!! Es wäre doch echt der Hammer, wenn die Banken damit durchkommen. Ich habe hier oft gelesen, dass sich bei der Santander keiner Sorgen macht!!! Glückwunsch Santander, Teilziel erreicht.
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Hallo zusammen, einige sollten endlich mal wach werden!!!!!! Bearbeitungsgebühren werden aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ab 01.01.2015, trotz Standartbrief, nichts mehr aus Kulanz erstattet wird, weil die Rechtspflicht ja nicht anerkannt wurde. Bei mehreren Krediten wird die geringste Bearbeitungsgebühr erstattet, nach einiger Zeit vielleicht noch eine zweite...... und dann. Bevor die das Schreiben rausschicken, wird die Forderung überprüft und der Standartbrief rausgeschickt. Eine direkte Überweisung würde wahrscheinlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als dieser Brief. Es handelt sich hierbei nur um Vermutungen meinerseits, aber irgendwo muss doch der Haken sein. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle, die den Standartbrief erhalten haben auch die Gebühren erstattet bekommen.
LG und viel Erfolg
Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht,
Zivilrecht
(1 Bewertung)
Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.2014Einige Bankkunden haben der Kanzlei ARES Rechtsanwälte
berichtet, dass ihre Bank die Rückzahlungsansprüche auf zu Unrecht
bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren nicht oder nur unvollständig erfüllt
hat. Nach Mitteilung der Darlehensnehmer erhielten sie zunächst nur ein
Schreiben, mit dem die Bearbeitung des Rückzahlungsbegehrs zwar
angekündigt, gleichzeitig aber der Anspruch nicht eindeutig anerkannt
wurde. So hieß es zum Beispiel in einem der Schreiben, man werde dem
geltend gemachten Anspruch „proaktiv nachkommen“, die Erstattung nehme
jedoch einige Zeit in Anspruch.
Brief an die Bank hemmt die Verjährung nichtViele Darlehensnehmer denken, dass ein Brief an die Bank, mit dem die
Forderung auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren geltend gemacht wird,
die Verjährung hemmen würde. Dies ist nicht der Fall. Nur ein
ausdrückliches Anerkenntnis des Anspruchs durch die Bank oder der
Verzicht auf die Einrede der Verjährung beseitigt das Risiko der
Verjährung. Liegt kein eindeutiges Zugeständnis der Bank vor, lässt sich
die Verjährung nur per Mahnbescheid oder über ein Schlichtungs- oder
Ombudsmannverfahren oder die Erhebung einer Klage sicher hemmen.
Zusagen der Bearbeitung der Anfrage ist nicht immer ein verjährungshemmendes AnerkenntnisWer ein Schreiben der Bank erhalten hat, mit dem diese eine Zahlung
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ankündigt oder erklärt, man werde
dem Anspruch „proaktiv nachkommen“, sollte sich bewusst sein, dass mit
diesem Schreiben kein sicherer Schutz vor der möglichen Verjährung zum
31.12.2014 besteht. Einem Anspruch „nachzukommen“, bedeutet nach
Einschätzung der ARES Rechtsanwälte nicht zwingend, dass der Anspruch
auch anerkannt wird. Auch einem Anspruch, den man nicht anerkennt, kann
man nachkommen.
Auch ein möglicher zusätzlicher Hinweis in dem
Schreiben der Bank, dass eine Klage zur Verjährungshemmung nicht
notwendig sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Schließlich lässt
sich die Verjährung nicht nur mit einer Klage hemmen. Wie bereits
dargestellt, gibt es neben einer Klage verschiedene Möglichkeiten, die
Verjährung zu hemmen.
Keine Rückzahlung vor dem 31.12.2014 oder Zahlung ohne Nutzungsentschädigung?Ist keine vollständige Zahlung bis zum 31.12.2014 erfolgt, läuft der
Darlehensnehmer Gefahr, alle bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht
bedienten Ansprüche durch Eintritt der Verjährung zu verlieren. Zahlt
die Bank nach dem 31.12.2014 nicht oder nur teilweise (z.B. ohne
Nutzungsersatz), so dürfte es aufgrund der eingetretenen Verjährung
schwierig sein, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Anleger sollten
daher möglichst frühzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte,
mit Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt am Main, sind spezialisiert
auf die Vertretung von Bankkunden und Kapitalanlegern. Gerne beraten wir
Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. -
Was die Banken mit Ihren Kunden machen, ist einfach eine riesengroße Schweinerei!!!! Ich hoffe dass schon bald ein neues Urteil gesprochen wird, indem die Frist der Verjährung verlängert wird!!!! Es wäre doch echt der Hammer, wenn die Banken damit durchkommen. Ich habe hier oft gelesen, dass sich bei der Santander keiner Sorgen macht!!! Glückwunsch Santander, Teilziel erreicht.
guten morgen,
mein Anwalt sagte mir, dass die Frist evtl. Verlängert wird. Aber durch ist es noch nicht. Ich hoffe hier für
alle, das die Anwälte schnell tätig werden und jeder sein Geld bekommt.auch ich knirsche schon mit den Zähnen. Und habe anfang der Woche meinen Anwalt eingeschaltet. Der sagte mir auch...wenn so etwas bis vor das Gericht gehen würde, wäre es sehr lächerlich, da es ein Urteil vom BGH ist und die Banken den Prozess nie gewinnen werdengruss Tanja
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Haben denn schon welche, nach Einschalten eines Anwaltes von der santander ihr Geld bekommen? ?????????????? Wäre ja mal interessant diesbezüglich Rückmeldungen zu bekommen. DANKE
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Also wir haben OHNE ANWALT 2x von der Santander 1x17.11. und 1x24.11.14 die BG ohne Zinsen erhalten.
Zinsen und Verzugszinsen haben wir schriftlich am 25.11.14 nachgefordert- warten wir mal ab Frist gesetzt zum 08.12.14 -
Habt ihr ein glück. Kamen von beiden vorher die bla bla briefe. Weil die mir am tel. Sagten. Das nicht immer die briefe rausgehen