Warum soll das verjährt sein? Hm? 10 Jahresfrist endet am 31.12.14 für 2004!
Hier gilt die taggenaue Verjährung!!!
Warum soll das verjährt sein? Hm? 10 Jahresfrist endet am 31.12.14 für 2004!
Hier gilt die taggenaue Verjährung!!!
Jetzt mal was anderes, weiß jemand wann Freitag dieser sagenumwogende, mysteriöse und alle Probleme beseitigende Targo Bank Knopf gedrückt werden soll?
Hallöchen,
das wann und wer "steht in einem weißen Umschlag" und der ist z zt nicht auffindbar. Hat der Praktikant
verlegt, liegt wahrscheinlich unter einem Stapel von Rückforderungen aber unter welchem
Interne Quellen behaupten auch det der " sog.Targo Bank Knopf" recht empfindlich auf Kälte reagieren soll,
und mit der Software soll sich ein Herr Trojaner beschäftigt haben" det is aber allet inoffiziell
Hat gestern jemand gepostet, weiß aber nicht mehr wer?
Ist sowieso nur wieder ein Targomärchen!!!!
ja, sehr vermutlich.. ebenso, wie das 100.000 briefgedöns..
Hallo Jagi, habe biher nur alles schnell überflogen, was meinst du mit "Ausführlich"?
Wie ich lesen konnte gabe es die BG aus 2004 zurück? Ich habe definitiv eine Absage von der Sanrander erhalten, da verjährt. Was machen wir jetzt? LG Sylvi
Stimmt leider!
Gucke mal bei den Leuten, die uns unsere Frustrationsecke hier gestatten:
BESONDERHEITEN BEI KREDITEN AUS 2004Die Verjährungsuhr tickt. Die zehnjährige Verjährungsfrist läuft genau an dem Tag ab, an welchem Ihr Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 4 BGB).
Beispiel: Wenn Sie also am 30. Oktober 2004 den Betrag überwiesen haben oder Ihnen an diesem Tag die um die Bearbeitungsgebühr gekürzte Darlehenssumme auf Ihr Konto gutgeschrieben wurde, läuft die Verjährungsfrist nach zehn Jahren ab – also am 30. Oktober 2014.
Wenn Sie erst im November oder Dezember 2004 das Bearbeitungsentgelt zahlen mussten, können Sie noch von der BGH-Rechtsprechung profitieren, müssen dazu aber sehr schnell handeln! Eine Mahnung genügt nicht. Sie sollten dann einen Mahnbescheid beantragen. Das ist die schnellste Möglichkeit, die Verjährung zu stoppen. Die Frage, wann Rückforderungsansprüche aus 2004 verjähren, war in der ersten Pressemitteilung des BGH missverständlich formuliert. Die berichtigte Pressemeldung finden Sie hier.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3Kwpe5zU6
Hallöchen,
das wann und wer "steht in einem weißen Umschlag" und der ist z zt nicht auffindbar. Hat der Praktikant
verlegt, liegt wahrscheinlich unter einem Stapel von Rückforderungen aber unter welchem![]()
Interne Quellen behaupten auch det der " sog.Targo Bank Knopf" recht empfindlich auf Kälte reagieren soll,
und mit der Software soll sich ein Herr Trojaner beschäftigt haben" det is aber allet inoffiziell
Wen er bei den Rückforderungen liegt, iste der dann schon im SYstem eingescannt?
Mein Gott, schreiben ist heut wieder schwer
Alles anzeigenSo, gerade Kundenzufriedenheitsumfrage der Santander (läuft über TÜV-Saarland) im
Briefkasten gefunden.
Gaaaanz schlechtes Timing!!!
Zitat "Sehr geehrter Herr ..., als Kunde der Sxxxxx Cxxxxx Bank AG erwarten Sie ein vorbildliches Leistungs- und
Serviceangebot. ....... Denn ihre Zufriedenheit ist eines der wichtigsten Unternehmensziele"
Hab spontan die versteckte Kamera gesucht!
Jetzt komme ich mir auch verarxxxt vor.
Werde aber trotzdem mitmachen.
Also die SANTANDER hat ja zumindest schon bei diversen Usern teilweise gezahlt...
Gegenüber der TARGO + CREDITPLUS ist die SANTANDER der heilige Gral...
Morgen übrigens Anwalt...werde berichten...
Hier gilt die taggenaue Verjährung!!!
So iss´et!
BESONDERHEITEN BEI KREDITEN AUS 2004Die Verjährungsuhr tickt. Die zehnjährige Verjährungsfrist läuft genau an dem Tag ab, an welchem Ihr Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 4 BGB).
Beispiel: Wenn Sie also am 30. Oktober 2004 den Betrag überwiesen haben oder Ihnen an diesem Tag die um die Bearbeitungsgebühr gekürzte Darlehenssumme auf Ihr Konto gutgeschrieben wurde, läuft die Verjährungsfrist nach zehn Jahren ab – also am 30. Oktober 2014.
Wenn Sie erst im November oder Dezember 2004 das Bearbeitungsentgelt zahlen mussten, können Sie noch von der BGH-Rechtsprechung profitieren, müssen dazu aber sehr schnell handeln! Eine Mahnung genügt nicht. Sie sollten dann einen Mahnbescheid beantragen. Das ist die schnellste Möglichkeit, die Verjährung zu stoppen. Die Frage, wann Rückforderungsansprüche aus 2004 verjähren, war in der ersten Pressemitteilung des BGH missverständlich formuliert. Die berichtigte Pressemeldung finden Sie hier.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3Kwpe5zU6
Und die haben komplett die Gebühr zurückgezahlt, oder auch nur die nicht verjährten Teile????
Wen er bei den Rückforderungen liegt, iste der dann schon im SYstem eingescannt?
Yep, und damit unbrauchbar
ja, sehr vermutlich.. ebenso, wie das 100.000 briefgedöns..
Musste heute mal wieder arbeiten und hatte leider keine Zeit mir meine heutige Märchenstunde bei der Targohotline anzuhören.
Vielleicht morgen mal wieder
Alles anzeigenStimmt leider!
Gucke mal bei den Leuten, die uns unsere Frustrationsecke hier gestatten:
BESONDERHEITEN BEI KREDITEN AUS 2004Die Verjährungsuhr tickt. Die zehnjährige Verjährungsfrist läuft genau an dem Tag ab, an welchem Ihr Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 4 BGB).
Beispiel: Wenn Sie also am 30. Oktober 2004 den Betrag überwiesen haben oder Ihnen an diesem Tag die um die Bearbeitungsgebühr gekürzte Darlehenssumme auf Ihr Konto gutgeschrieben wurde, läuft die Verjährungsfrist nach zehn Jahren ab – also am 30. Oktober 2014.
Wenn Sie erst im November oder Dezember 2004 das Bearbeitungsentgelt zahlen mussten, können Sie noch von der BGH-Rechtsprechung profitieren, müssen dazu aber sehr schnell handeln! Eine Mahnung genügt nicht. Sie sollten dann einen Mahnbescheid beantragen. Das ist die schnellste Möglichkeit, die Verjährung zu stoppen. Die Frage, wann Rückforderungsansprüche aus 2004 verjähren, war in der ersten Pressemitteilung des BGH missverständlich formuliert. Die berichtigte Pressemeldung finden Sie hier.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3Kwpe5zU6
Aber nicht, wenn die BG in den monatlichen Raten gezahlt wurde!! So weiß ich es.
Also die SANTANDER hat ja zumindest schon bei diversen Usern teilweise gezahlt...
Gegenüber der TARGO + CREDITPLUS ist die SANTANDER der heilige Gral...
ja, das empfinde ich auch so, gemessen am forum hier..
Mein Gott, schreiben ist heut wieder schwer
Warum? Macht doch dat Programm für dich!
Targo, was ich festgestellt habe: die filtern anscheinend die Verträge die maximal 3 Jahre alt sind, sprich 2011 -2014, für 2011 hat mein Kollege ein Schreiben mit Ankündigung der Erstattung mit Betragsnennung erhalten, für seinen anderen Vertrag der älter ist noch kein Schreiben....
Musste heute mal wieder arbeiten und hatte leider keine Zeit mir meine heutige Märchenstunde bei der Targohotline *anzuhören.
Vielleicht morgen mal wieder
oh man ey .. sollten sie jemals zahlen, wirst du DAS* vermissen
schlechte gewohnheiten, sind ratzfatz konditioniert, kannste mir glauben
Wen die Targo einfach nur diesen ganzen Hotlinemenschen zum einscannen der Anträge nehmen würde hätten wir alle schon längst unser Geld.
Bei der Hotline kommt doch sowieso nix rum außer bullshit!
Targo, was ich festgestellt habe: die filtern anscheinend die Verträge die maximal 3 Jahre alt sind, sprich 2011 -2014, für 2011 hat mein Kollege ein Schreiben mit Ankündigung der Erstattung mit Betragsnennung erhalten, für seinen anderen Vertrag der älter ist noch kein Schreiben....
das ist es die lassen es draufankommen lassen
Warum? Macht doch dat Programm für dich!
Das ja aber irgendwie bin ich langsam so wegen dieser Bankenkacke genervt das ich die Kontrolle über meine Finger dabei verliere.
Targo, was ich festgestellt habe: die filtern anscheinend die Verträge die maximal 3 Jahre alt sind, sprich 2011 -2014, für 2011 hat mein Kollege ein Schreiben mit Ankündigung der Erstattung mit Betragsnennung erhalten, für seinen anderen Vertrag der älter ist noch kein Schreiben....
Das würde erklären warum ich nur Tröster-Briefe für meine TARGO-Verträge aus 2003 + 2007 bekommen habe...