@Rudiratlos (S. 209)
Die 10jährige Verjährungsfrist wird tag genau berechnet, und zwar vom Tag der Entstehung des Rückzahlungsanspruchs an. Sollte die Bearbeitungsgebühr allerdings anteilig mit den jeweiligen Raten an die Bank gezahlt worden sein (s. dazu das BGH-Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rn. 28), könnte für die ab 2005 anteilig gezahlten Beträge der Bearbeitungsgebühr ggf. die 10jährige Verjährungsfrist in 2014 noch nicht ablaufen. Dies sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen.