Hierzu mal wieder eine Frage: wenn das Geld nicht eingeht, würde das durch das Schreiben, dass erstattet wird, also der Anspruch anerkannt wurde, Verjährungshemmung bedeuten?
Durch das so genannte " deklaratorische Schuldanerkenntnis " der Bank verzichtet die Bank auf rechtliche Einwände gegen die erhobene Forderung. Damit auch auf die " Einrede der Verjährung ". Wegen der Überlastung bei der Bearbeitung der Eingaben, lässt sich die Bank allerdings offen, zu welchen Zeitpunkt gezahlt wird. Druck machen! Wat is´mit den Zinsen????