Hallo an das Forum,
ich habe über meinen ersten Arbeitgeber, bei dem ich nicht mehr tätig bin, in der Vergangenheit drei verschiedene DEVK-Pensionsfondsverträge laufen gehabt:
1 x netto mit Riesterzulage, ruht seit langer Zeit
2 x brutto, seit AG-Wechsel auch ruhend gestellt
Zwei dieser Verträge unterschreiten für sich genommen die Bagatellgrenze für eine Abfindung nach § 3 Abs. 1 BetrAVG und mein Plan war es, diese abfinden zu lassen.
Nun habe ich von der DEVK auf Anfrage die schriftliche Mitteilung erhalten, das eine Abfindung nicht möglich ist, weil die GESAMTsumme der bei ihr laufenden 3 Verträge die Grenze übersteigt. Allerdings wird hier, entgegen meiner Aufforderung, keine dedizierte Begründung geliefert.
Hat die DEVK hier Recht? Im Zweifelsfalle würde ich mich jetzt an einen Ombudsmann wenden.
Grüße, user2304