Beitragsberechnung Steuerhilfeverein, hier: Steuering

  • Hallo, ich habe mir von dem Steuerhilfeverein "Steuerring" meine Einkommensteuererklärung machen lassen. Die Beitragskosten (entscheidend sind die Jahreseinnahmen), die ich im Vorfeld aus einer Beitragstabelle ermittelt hatte, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus. Unter dieser Tabelle gab es nämlich das "Kleingedruckte". Z. B. werden Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. aus Vermietungen mit dem Faktor 2,5 multipliziert. (scheint böses strafbares Einkommen zu sein?). Obwohl ich effektiv nur ein Einkommen von unter 20.000 € hatte, wurde ich auf 50.000 € hochgestuft.
    Details:
    Einkommen unselbständig: 1.779,00 €, aus Kap-Vermögen: 9.243,00 €, aus Vermietung 1.917 €, Lohnersatz 6.067,00 €. Nach meiner Berechnung sind das 1.779 + 2,5 x (9.243+1.917) + 6.067 = 35.746 €.

    Hat jemand eine Idee, wie der Verein auf 50.000 € kommen kann?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Harald

  • 250 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 EStG (auch im Falle der Abgeltungsteuer)


    Du schreibst die 9.243€ sind Einkommen.

    Also müsstest du wohl die Steuern wieder drauf rechnen.


    1.779€

    31.226€ ((9.243 / 0,74) * 2,5)

    6.067€


    ----> 39.072€

    -> Stufe 4 bis 40.000€


    Hinzu die 2 Stufen für die Vermietung.

    -> Stufe 6 bis 50.000€

  • Leider verstehe ich deine Berechnung nicht. 9.243 € sind aus Kapitalvermögen brutto. 1.917 € aus Vermietung brutto. Im Post erwähnte Zahlen sind ALLE brutto. Alles Jahreswerte.

    Nochmal im einzelnen:

    1.779 € aus unselbständiger Arbeit

    9.243 € aus Kap-Vermögen

    1.917 € aus Vermietung

    6.067 € Lohnersatz

    alles brutto vor Steuern

  • 9.243 € aus Kap-Vermögen

    alles brutto vor Steuern

    Ah okay. Also sind es Einnahmen (brutto) und nicht Einkommen/Einkünfte (netto).


    Also du hattest 9.243€ Kapitalerträge von denen pauschal 25% Abgeltungssteuer einbehalten wurden. Du hast also netto ca. 6.932€ erhalten?


    Komisch. Denn so hätte es zumindest rechnerisch gepasst.

    Dann weiß ich erstmal auch nicht weiter.

  • Danke soweit.

    Zumindest steht es so auf meinem Bescheid.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen 9243.

    Die dienen ja zur Berechnung der Steuerlast, können also nur brutto sein.

  • Zumindest steht es so auf meinem Bescheid.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen 9243.

    Die dienen ja zur Berechnung der Steuerlast, können also nur brutto sein.

    Noch einmal zur Begrifflichkeit: Einkünfte sind ein Nettobetrag.


    Ich sehe den Punkt also immer noch als mögliche Erklärung an, wenn das wortwörtlich so im Bescheid steht.

    Eigentlich gibt es eine Zeile mit der "Höhe der Kapitalerträge" und dann die Auflistung der einbehaltenen Steuern.


    Aber das kannst nur du beurteilen, weil du den Bescheid vor dir liegen hast.

  • Berechnung:


    1.779 € aus unselbständiger Arbeit

    + 9.243 € aus Kap-Vermögen x 250% = 23.107,50 €

    + 6.067 € Lohnersatz


    = 30.953,50 Euro (= Stufe 06)


    + 1.917 € x 250% = 4.792,50 € aber mindestens Erhöhung um 2 Stufen


    = 35.746,00 € (= Stufe 07) -> aber mindestens Stufe 08


    So würde ich die Beitragsordnung interpretieren.


    Wenn das Programm die Zahlen anhand der Erklärung berechnet hat, dann nimm es hin und trete aus. Wenn der Berater das händisch errechnet hat, dann bitte um Überprüfung.


    Im Übrigen sind die ausgewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen natürlich die Bruttowerte inklusive Steuer. Andernfalls würde ein Ausweis auf dem Steuerbescheid keinen Sinn machen. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beinhalten ja auch die Lohnsteuer und nicht den Auszahlungsbetrag.

  • Ja. Ich glaube da hatte ich mich heute Mittag tatsächlich irgendwie verrannt.

    Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben.

    Ich unterlag heute Mittag dem gedanklichen Fehler, dass die Steuer auch als Ausgabe schon runter gerechnet wäre.

    Wie auch immer ich da kurzzeitig drauf kam.


    Also entschuldigt den Fehler.

  • Tatsächlich ist es so, (Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben).

    Bei der Berechnung werden die Einnahmen zugrunde gelegt.

    Das geht sogar soweit, dass bei Vermietungen die erhaltene Miete des Mieters als Einnahmen zählen. Dass ein Teil davon vom Mieter zu tragende Nebenkosten sind und ein anderer Koisten in Form von Hausgeld, interessiert nicht.

    Ich habe gekündigt.

    Vor allem fand ich nervig, dass es nicht transparent ist.

    Danke Euch!