Hallo zusammen und frohes Neues,
dies ist mein erster Beitrag im Forum. Bitte macht mich daher gerne auf Fehler meinerseits (bspw. falsches Forum?) aufmerksam.
- Ich arbeite an einer deutschen Universität als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und war als Doktorand für knapp vier Monate im Ausland.
- Ein Großteil der Kosten wurde über die Reisekostenabrechnung abgerechnet, ein Teil (~2.500€) jedoch über ein Stipendium.
- Zudem haben wir ein möbiliertes Zimmer unserer Wohnung für drei der vier Monate günstig untervermietet (223€/Monat bei 800€ Gesamt-Warmmiete zzgl. Internet und Strom). Dabei wurde vertraglich festgelegt, dass alle Räume außer unser Schlafzimmer mitgenutzt werden dürfen. Das heißt, von insg. ~90qm fielen ~16qm auf das Zimmer des Untermieters und etwa 58qm durften anteilig genutzt werden.
Inwiefern sind hier Steuern nachzuzahlen?
- Das Stipendium sollte, da bildungsbezogen, steuerfrei sein, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Ist das richtig?
- Hinsichtlich der Untermiete bin ich mir unsicherer. Zwar sind nur 520€/Jahr steuerfrei, aber die von uns verlangte Miete liegt weit unter der anteiligen Miete, sodass (gemäß ARAG, Link auf Nachfrage) das steuerpflichtige Einkommen sogar geringer sein sollte.
Ich bin dankbar für jegliche Hilfe!
Steuernachzahlung durch Stipendium/Untervermietung?
- Apfelbrot
- Erledigt
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Generell sind die Mieteinnahmen zu versteuern.
In der Anlage V erfasst Du aber neben den Mieteinnahmen auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung. In Deinem Fall würde ich (16+58/2)/90 * 800€ = 450€ bzw. (16+58/3)/90 * 800€ = 315€ ansetzen. Insgesamt hast Du also einen Verlust aus V+V. Du hast also keine Steuernachzahlung, sondern eine Steuerrückzahlung.
Disclaimer: Meine Bauchmeinung, keine Steuerberatung!
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Das sehe ich genauso, allerdings wird der Verlust vom Finanzamt steuerlich nicht berücksichtigt werden, weil das von vornherein darauf angelegt war, dass keine Einkünfte erzielt werden konnten. Das gilt dann als "Liebhaberei" und nicht als Vermietung in der Absicht, daraus irgendwann einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen.
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Ich würde erwarten, dass der durchschnittliche Finanzbeamte den kleinen Verlust eher anerkennt (zumindest unter Vorbehalt), als sich bemüht, eine Begründung für die Ablehnung zu schreiben.
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Das läuft eher umgekehrt, wenn erstmals (negative) Einkünfte aus V und V erklärt werden, fordern routinemäßig die entsprechenden Belege an, insbesondere die Mietverträge.
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Ich habe diverse vermietete Einheiten, die natürlich alle am Anfang (steuerlich) negative Einkünfte hatten. Belege oder gar Verträge wurde bei mir noch nie gefordert!
Scheinbar gibt es in der Tat große Unterschiede zwischen den Finanzämtern.
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Hallo zusammen,
danke für die bisherigen Antworten!
Das wäre ja wunderbar, wenn es sogar in einer (kleinen) Steuerrückzahlung resultieren würde. Wenn nicht, wäre es natürlich auch nicht schlimm.
Inwiefern kann/muss ich das Stipendium in der Steuerklärung eintragen, wenn es steuerfrei ist?
Ich wünsche ein schönes Wochenende