Guten Tag! Wenn ich als in Deutschland steuerlich ansässiger Bürger von meinem Vater, der Staatsbürger und Einwohner des Landes Georgien ist und somit nichts mit Deutschland zu tun hat, eine Geldsumme und eine außerhalb Deutschlands gelegene Immobilie als Geschenk oder Erbschaft erhalte, schulde ich dann Steuern an Deutschland? Der Gesamtwert des Geldes und der Immobilien (Erbschaft) übersteigt 400 000 Euro.
Schenkung (Erbschaft) aus Übersee
- Bogdan2000
- Erledigt
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Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast und erbst, dann musst Du den Vermögensanfall hier versteuern.
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7.1.2023
Ich beschäftige mich zur Zeit aus aktuellem Anlass mit dem Thema Schenkunssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Siehe meine eigenen Beiträge hier zu dem Thema.
Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren von einem Elternteil sind bis zu einem Wert von 400.000 Euro in Deutschland steuefrei.
Bei höheren Beträgen fällt Schenkungssteuer an.
Je nach Höhe der Summe 7% (bis 75.000 Euro)
11% bis 300.000 Euro,
15% bis 600.000 Euro
9% bis 6 Mio,
23% bis 13 Mio.
27% bis 26 Mio.
und 30% über 26 Mio.
In Deutschland kann entweder der SCHENKER die Steuer bezahlen ODER der BESCHENKTE. Wenn der SCHENKER bezahlt gilt die bezahlte Steuer zusätzlich als Schenkung und erhöht somit den steuerpfichtigen Betrag, daher ist es besser der Beschenkte zahlt die Steuer.
Achtung Besonderheit:
Wenn der Schenker im Ausland lebt und der Beschenkte hier in Deutschland dann muss meines Wissens nach der Beschenkte, also Sie Herr BOGDAN die Steuer hier in Deutschland zahlen unabhängig ob der Schenker im Ausland schon versteert hat.
Ich befürchte sogar, dass in desem Fall keine Schenkungssteuer sondern Einkommensteuer fällig ist weil der Geldfluss aus dem Ausland zunächst als EINKOMMEN gilt.
Es gibt mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen.
Wenn die Zahlung aus einem solchen Land kommt, kann die dort in diesem Land bezahlte Steuer verrechnet werden so dass man nur 1 mal Steuer zahlt.
Es muss aber noch geklärt werden, ob bei Einkünften aus dem Ausland die deutschen Freibeträge gelten.
Wenn kein anderer Forumsfreund hier exakte Infos hat, dann ist für einen steuerehrlichen Bürger der einfachste, sicherste und kostenlose Weg einen Anfrage direkt bei der Schenkungssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes. Diese Auskunft ist verbindlicher als von jedem Anwalt oder Steuerberater und kostet nichts.
Verschweigen sollte man Einkünfte aus dem Ausland nicht, weil inzwischen längst alle Auslandszahlungen registriert werden und leicht nachverfolgt werden können.
Viel Erfolg wünscht McProfit aus dem Schwabenland.
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7.1.2023
Ich beschäftige mich zur Zeit aus aktuellem Anlass mit dem Thema Schenkunssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Siehe meine eigenen Beiträge hier zu dem Thema.
Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren von einem Elternteil sind bis zu einem Wert von 400.000 Euro in Deutschland steuefrei.
Bei höheren Beträgen fällt Schenkungssteuer an.
Je nach Höhe der Summe 7% (bis 75.000 Euro)
11% bis 300.000 Euro,
15% bis 600.000 Euro
9% bis 6 Mio,
23% bis 13 Mio.
27% bis 26 Mio.
und 30% über 26 Mio.
In Deutschland kann entweder der SCHENKER die Steuer bezahlen ODER der BESCHENKTE. Wenn der SCHENKER bezahlt gilt die bezahlte Steuer zusätzlich als Schenkung und erhöht somit den steuerpfichtigen Betrag, daher ist es besser der Beschenkte zahlt die Steuer.
Achtung Besonderheit:
Wenn der Schenker im Ausland lebt und der Beschenkte hier in Deutschland dann muss meines Wissens nach der Beschenkte, also Sie Herr BOGDAN die Steuer hier in Deutschland zahlen unabhängig ob der Schenker im Ausland schon versteert hat.
Ich befürchte sogar, dass in desem Fall keine Schenkungssteuer sondern Einkommensteuer fällig ist weil der Geldfluss aus dem Ausland zunächst als EINKOMMEN gilt.
Es gibt mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen.
Wenn die Zahlung aus einem solchen Land kommt, kann die dort in diesem Land bezahlte Steuer verrechnet werden so dass man nur 1 mal Steuer zahlt.
Es muss aber noch geklärt werden, ob bei Einkünften aus dem Ausland die deutschen Freibeträge gelten.
Wenn kein anderer Forumsfreund hier exakte Infos hat, dann ist für einen steuerehrlichen Bürger der einfachste, sicherste und kostenlose Weg einen Anfrage direkt bei der Schenkungssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes. Diese Auskunft ist verbindlicher als von jedem Anwalt oder Steuerberater und kostet nichts.
Verschweigen sollte man Einkünfte aus dem Ausland nicht, weil inzwischen längst alle Auslandszahlungen registriert werden und leicht nachverfolgt werden können.
Viel Erfolg wünscht McProfit aus dem Schwabenland.
Ich danke Ihnen vielmals