Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zu diesem Artikel von Finanztip:
https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/
Es geht mir um diese beiden letzten Absätze:
ZitatBemerkst Du selbst, dass Du irgendwann abgabepflichtig geworden bist, und lieferst Deine Steuererklärung zu spät ab, setzt das Finanzamt aktuell auch rückwirkend Verspätungszuschläge fest.
Bemerkst Du es nicht und wirst erst vom Finanzamt aufgefordert, muss Du auch dann erst tätig werden. In die Verspätung rutschst Du dann nur hinein, wenn Du den vom Finanzamt gesetzten Termin für die Abgabe überschreitest.
Heisst das, wenn ich jetzt z.B. eine Erklärung für 2018 abgebe - ohne vom FA aufgefordert worden zu sein - dann blüht mir nicht nur die Verzinsung der Steuerlast sondern auch noch ein Verspätungszuschlag?
Und wenn ich einfach nichts mache und auf eine Aufforderung warte, dann nicht?
Das gibts doch nicht - oder doch?
Hintergrund für meine Frage:
Mein Vater starb 2018. Meine Mutter bezieht seither Witwenrente und auch einen Teil der Betriebsrente meines Vaters. Eine Steuererklärung hat sie nie abgegeben.
Das Finanzamt forderte nun eine Erklärung für meinen verstorbenen Vater für die Jahre 2015-2017 an.
Nicht jedoch für meine Mutter ab 2018.
Nun weiß ich nicht recht, was klüger ist. Auf eine Aufforderung warten oder freiwillig rückwirkend eine Erklärung zu machen.
Wenn ich die beiden Absätze richtig interpretiere wäre letzteres aber ein Schuß ins Knie - oder?
Wäre es eine Option, jetzt erstmals eine Erklärung für 2022 ab zu geben? Dann wird das Finanzamt evtl. rückwirkende Erklärungen anfordern, bei denen aber kein Versäumniszuschlag anfällt?
Aber eine Verzinsung wird fällig, weil die Frist von 15 Monaten überschritten ist?
Ich wäre für Tipps dankbar
Alex