Hallo,
angenommen eine Ehepaar mit IV/IV mit oder ohne Faktor hat beim jeweiligen Arbeitgeber die Möglichkeit einer Bruttoentgeltumwandlung z.B. für ein Dienstwaagen oder -rad, was beide Ehepartner nutzen dürften.
Ist es für das Haushaltsnettoeinkommen relevant, wer der beiden dieses Angebot annimmt, wenn sie am Ende gemeinsam steuerlich veranlagt werden oder sollte der besser/schlechter verdienende Ehepartner z.B. ein Dienstrad über diesen Weg Leasen, um die höchste Entlastung/Vergünstigung für das Paar zu erhalten?
Spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle?
Klar, derjenige der es annimmt zahlt weniger in die Sozialabgaben und Rente ein und erwirbt damit auch geringere Ansprüche.
Das tut dem besser verdienenden Teil weiger weh, aber bei welchen Konstellationen macht es für wen mehr Sinn? Wo fährt man steuerlich bzw. kostentechnisch günstiger?
Man könnte hier die Fällte unterscheiden:
1. Beide verdienen gleich
2. Einer verdient mehr als der andere und liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, der andere darunter
3. Einer verdient mehr, aber beide unter Beitragsbemessungsgrenze
Die ganzen Dienstradrechner sind immer auf Einzelpersonen ausgerichtet, aber macht es nicht einen Unterschied, wenn man dann steuerlich gemeinsam veranlagt wird?
Danke!