Steuereffekte bei Bruttoentgeltumwandlung bei Ehepartnern

  • Hallo,


    angenommen eine Ehepaar mit IV/IV mit oder ohne Faktor hat beim jeweiligen Arbeitgeber die Möglichkeit einer Bruttoentgeltumwandlung z.B. für ein Dienstwaagen oder -rad, was beide Ehepartner nutzen dürften.


    Ist es für das Haushaltsnettoeinkommen relevant, wer der beiden dieses Angebot annimmt, wenn sie am Ende gemeinsam steuerlich veranlagt werden oder sollte der besser/schlechter verdienende Ehepartner z.B. ein Dienstrad über diesen Weg Leasen, um die höchste Entlastung/Vergünstigung für das Paar zu erhalten?


    Spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle?


    Klar, derjenige der es annimmt zahlt weniger in die Sozialabgaben und Rente ein und erwirbt damit auch geringere Ansprüche.

    Das tut dem besser verdienenden Teil weiger weh, aber bei welchen Konstellationen macht es für wen mehr Sinn? Wo fährt man steuerlich bzw. kostentechnisch günstiger?


    Man könnte hier die Fällte unterscheiden:


    1. Beide verdienen gleich

    2. Einer verdient mehr als der andere und liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, der andere darunter

    3. Einer verdient mehr, aber beide unter Beitragsbemessungsgrenze


    Die ganzen Dienstradrechner sind immer auf Einzelpersonen ausgerichtet, aber macht es nicht einen Unterschied, wenn man dann steuerlich gemeinsam veranlagt wird?


    Danke!

  • Warum sind die Beiträge Werbungskosten?

    Durch die Bruttoumwandlung reduzieren sich doch direkt Steuer und Abgabenlast für KV und RV.


    Nun angenommen eine Ehepartner schöpft die Werbungskosten leicht aus und liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für KV und RV. Dann reduziert sich doch nur die Steuer, denn selbst abzüglich der Leasingsrate liegt man oberhalb dieser Bemessungsgrenze und zahlt maximal ein.


    Der andere Ehepartner liegt darunter und schöpft die Werbungskosten nicht aus. Dieser Partner würde seine Ansprüche auf Rente und Transferleistungen doch reduzieren oder nicht?


    Steuerlich würde sich das durch eine gemeinsame Steuererklärung doch ausgleichen aber die Sozialbeiträge jeweils nicht, korrekt?


    Wäre es da geschickter, wenn der/die Besserverdienende die Umwandlung vornimmt?

  • Stimmt denn meine Annahme, dass es steuerlich durch die gemeinsame Veranlagung keinen Unterschied macht?


    Sind diese Modelle denn empfehlenswert mit dem Leasing per Bruttoentgeltumwandlung. Momentan wird ja gerne das Ladtenrad darüber angeboten.