"Frage in die Runde:
gibt es neuere Erkenntnisse in der Sache, speziell BHW ?
Erfahrungen / Erkenntnisse zu einer Schlichtung ?
BHW Servicepauschale, BGH Urteil vom 15.11.2022 - XI ZR 551/21"=!!!
Also ich habe einen "BHW-Altbausparvertrag" ( wahrscheinlich noch vor 2000- noch in der Ansparphase!) & ich habe BHW wegen der Erstattung des Serviceentgeltes angeschrieben & BHW hat mir am 11.1.2023 geantwortet (Andreas Lange - Leiter Kreditbestand), "dass man noch bis 30.6.2023 auf die Einrede der Verjährung verzichtet" & berechtigte Ansprüche bedient werden-welches ich so interpretiere, dass eine Erstattung des Serviceentgeltes bei mir erfolgt!
Allerdings bin ich noch allerdings in der Ansparphase-d.h. eine Auszahlung des Bauspardarlehens ist noch nicht erfolgt & das Serviceentgelt (Servicepauschale) wurde bisher nur als eine Art "Kontoführungsgebühr" für den Sparvertrag erhoben & abgebucht!
Ich hatte den Vertrag vor einigen Jahren nicht regelmäßig "bespart" (bzw. mir niedrigen Beiträgen bespart) & stellenweise nur liegen lassen.