Aufgrund dieses Beitrages von
von Alena Hecker (Finanztip):
Zweiter Haushalt am Bildungsort Wenn Sie für Ihr
Zweitstudium eine Wohnung oder ein Zimmer am Studienort mieten und
regelmäßig vom Hauptwohnsitz bei Ihren Eltern oder Ihrer Familie
pendeln, können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:
Miete für die Zweitwohnung
Eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent pro Entfernungskilometer
Maximal drei Monate lang eine Verpflegungspauschale für die Zeit, die Sie nicht an Ihrem Hauptwohnsitz verbringen.
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen 2014
Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte
Pauschbetrag in Euro
mindestens 24 Stunden
24 Euro
weniger als 24 Stunden, mindestens aber 8 Stunden
12 Euro
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/zweitstudium/#ixzz3XDjqv7Bs
Habe ich in meiner Steuererklärung 2014 meine Miete für die Wohnung am Studienort,
eine wöchentliche Heimfahrt und die Verpflegungspauschalen angesetzt.
Das Finanzamt hat weder die Miete noch die Verpfegungspauschalen anerkannt.
Lt. dem Finanzamt muss ein Mietvertrag für die Nutzung des Zimmers im Haus
der Eltern am Lebensmittelpunkt vorliegen.
Da dieser nicht vorlag, wurde aufgrund meiner Angaben, auch nicht mehr alternativ
die tägliche Kilometerpauschale berücksichtigt. Begründung: Ich wäre ja nicht
wirklich gefahren. Ich gehe also so gut wie leer aus.
Die tollen Steuertips von Finanztip sind also mit äußerster Vorsicht zu
behandeln. Unterm Strich hätte sich für mich eine steuerliche Beratung
auf jeden Fall gerechnet. Bin in der ersten Jahreshälfte in Vollzeit
beschäftigt gewesen und habe dementsprechend auch Steuern gezahlt.
Leider bekommen ich nun nicht die komplett gezahlten Steuern zurück.
Gibt es hier noch eine Möglichkeit über eine Einspruch etwas zu erreichen?