Hallo,
ich habe die Tage unerwartete Post vom Finanzamt bekommen: einen Steuerbescheid für 2020 (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen).
Da ich nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet bin (hab sicherheitshalber nochmal "Steuererklärung: Wer muss und wer sollte sie machen" gelesen), seit jeher meine freiwillige Steuererklärung immer erst kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist von vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres abgebe und sich bei mir 2020 auch nichts geändert hatte, ist von einem Fehler des Finanzamtes auszugehen. Oder gilt hier seit 2020 etwa eine neue Regelung, von der ich nichts mitbekommen habe?
Falls alles beim Alten geblieben ist, werde ich natürlich gegen den für mich – vor allem wegen der Schätzung sowie des hohen Verspätungszuschlags – extrem nachteiligen Bescheid Widerspruch einlegen. Kann ich im Erfolgsfall davon ausgehen, dass ich dann wieder bis 31.12.2024 Zeit für die Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung habe?
Ich freue mich über Rückmeldungen.