Hallo,
ich habe eine Gewerbehalle vor einiger Zeit überschrieben bekommen. Leider fehlen mir sämtliche Unterlagen. Größe der Halle, Flurstück etc. Was genau muss ich alles beantragen, damit ich genaue Angaben für die Grundsteuer machen kann?
Gruß
Hallo,
ich habe eine Gewerbehalle vor einiger Zeit überschrieben bekommen. Leider fehlen mir sämtliche Unterlagen. Größe der Halle, Flurstück etc. Was genau muss ich alles beantragen, damit ich genaue Angaben für die Grundsteuer machen kann?
Gruß
Sie sollten sich erstmal mit dem Finanzamt auseinander setzen damit es keine Probleme mit der Frist gibt.
Die Frist werde ich mit Sicherheit nicht einhalten können. Nur das ich schonmal die richtigen Anträge stelle, damit es so schnell wie möglich vonstattengeht.
Hallo,
ich habe eine Gewerbehalle vor einiger Zeit überschrieben bekommen. Leider fehlen mir sämtliche Unterlagen. Größe der Halle, Flurstück etc. Was genau muss ich alles beantragen, damit ich genaue Angaben für die Grundsteuer machen kann?
Die Antwort auf die Frage dürfte unter Umständen auch vom Bundesland abhängen...
Und dieses Bundesland hat sicher auch eine Website, wo genau steht, welche Angaben benötigt werden.
War das Grundstückmit Halle am 1. Januar 2022 in Ihrem Besitz? Wenn nein, ist der Vorbesitzer für den Antrag verantwortlich.
Mal ernsthaft: Der Vorbesitzer wird einen Teufel tun. Und als neuer Besitzer würde ich meine Steuer auch bestimmt nicht in die Hände des Vorbesitzers legen.
Zur Frage:
Halle -> messen.
Flurstück etc. -> sollte in der Übertragungsurkunde stehen.
Einheitswertaktenzeichen -> steht auf dem Einheitswertbescheid oder kann beim Finanzamt erfragt werden.
Wenn das Grundstück am 1. Januar 2022 noch nicht im Eigentum war, hat der Vorbesitzer die Pflicht zum Grundsteuerantrag. So ist es nun mal, denn der Stichtag ist der 1. Januar 2022.
Auch nach dem 1. Januar 2022 verstorbene Eigentümer sind von den Erben noch als Eigentümer anzugeben. Die Grundbesitzänderungen erfolgen danach.