Hallo,
zu meiner Bestellung eines E-Autos als Privatleasing hätte ich ein paar Fragen:
Im Juni 2022 hatte ich die Bestellung aufgeben, unverbindlicher Liefertermin laut Unterlagen ist/war der 01.12.2022. Zwischenzeitlichen wurde mir Mai 2023 als Lieferzeitraum genannt.
Habe dann die üblichen sechs Wochen abgewartet ( steht auch in den AGBs), am 13.01.2023 per Einwurfschreiben abgemahnt, eine Frist bis 31.01.2023 gesetzt (also gut zwei Wochen), in der das Fahrzeug geliefert werden soll und um schriftliche Bestätigung gebeten.
Das Schreiben habe ich an die VW Leasing GmbH geschickt, da in den Unterlagen als Leasinggeber bezeichnet, und nicht an den Händler, bei dem ich bestellt hatte.
War das richtig?
Hatte leider versäumt, das Schreiben zusätzlich als E-Mail an die VW Leasing und den Händler zu schicken.
Reaktion seitens VW bis heute keine, wundert mich auch nicht.
Am 01.02.2023 würde ich eine weiteres Schreiben mit dem Rücktritt und der Kündigung des Vertrages an die VW Leasing abschicken.
Ist das aus eurer Sicht ok oder soll ich bei VW erst nochmal nachfragen was Sache ist? Was sollte ich tun, wenn VW die Kündigung ebenfalls ignoriert?
Besten Dank und noch einen schönen Abend.
Gruß,
Oli