Kontogebühr in der Sparphase bei Bausparkassen

  • Hallo zusammen,

    ich hatte bei der Wüstenrot Bausparkasse im November 2022 die Kontogebühren für die Jahre 2019 bis 2022 zurückgefordert. Da ich keinerlei Reaktion von der Wüstenrot erfahren habe, habe ich mich im Dezember an die zuständige Schlichtungsstelle gewandt. Diesmal habe ich aufgrund der hier vertretenen Rechtseinschätzug die Kontogebühren der gesamten Laufzeit (seit 2010) zurückgefordert.

    Heute habe ich ein Schreiben der Wüstenrot bekommen, in dem sie mir die Gebühren für das laufende Jahr plus die drei vorangegangenen Jahre erstatten würden. Dazu müsste ich einen Antrag über die im Schreiben gemachte Website stellen.

    Meine Frage ist nun, für wieviel Jahre steht mir die Ersattung der Kontogebühren nun wirklich zu?

    Ich bedanke mich schon jetzt für alle Antworten.

    Viele Grüße, H. Schmitz

  • Veröffentlichung Verbraucherzentrale 2022:

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    Wann verjährt Ihre Erstattungsforderung?

    Nach unserer Auffassung ist Ihr Anspruch auf Erstattung aller von Ihnen in der Ansparphase gezahlten Kontoentgelte noch nicht verjährt. Zwar verweisen Banken und Bausparkassen oft auf eine allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Allerdings steht dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts­hofes entgegen. Dieser urteilte bereits mehrfach: Die Forderung auf Erstattung aufgrund miss­bräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte dürfen nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben (Europäischer Gerichts­hof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).

    Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Vorher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung und auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gab es keine gefestigte Rechtsprechung. Es gilt im Rahmen von Verträgen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit nicht einmal die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren, wie sie der § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB kennt.


    PS: nicht vergessen jährlich 5%ige Verzinsung ab dem 1.Jahr dh Zinsenzinsrechnung! Lohnt sich für die Bausparkasse in Summe - wenn man das vergisst mit zu beantragen...

  • Ich habe soeben bei der hiesigen Verbraucherzentrale angefragt, ob es möglich ist, auch für die "Servicegebühr" und zudem für die Klärung der Zeiträume ein Musterfeststellungsverfahren zu eröffnen. Soweit ich gelesen habe, müssen mindestens 10 oder mehr Betroffene unterschreiben.

    Gibt es denn hier Interesse? Ich bin auf die Antwort der Verbraucherzentrale gespannt und hoffe auf Unterstützung. Und irgendwie muss sie sich doch veräppelt fühlen - durch die BHW-Schlitzohren.